Angaben für die Anzeige nach § 80 SGB X

    Version 1.1 – Stand: Oktober 2026. Keine Rechtsberatung. Die Anzeige stellt der Träger, nicht Bienenstock.

    Das Staatsinstitut für Frühpädagogik und Medienkompetenz (IFP) beschreibt den Einsatz einer webbasierten KitaApp als anzeigepflichtige Verarbeitung von Sozialdaten im Auftrag nach § 80 Abs. 1 SGB X. Personenbezogene Daten von Kindern und Eltern in der Kita werden wegen § 61 Abs. 3 SGB VIII wie Sozialdaten behandelt – auch bei freien und kirchlichen Trägern. Die Anzeige geht an die zuständige Kitaaufsicht, in der Regel vor Abschluss des AV-Vertrags. Das IFP empfiehlt einen Vorlauf von mindestens vier Wochen und stellt ein ausfüllbares Formular bereit.

    1. Was dieses Blatt ist – und was nicht

    Dieses Blatt füllt die Angaben zum Auftragsverarbeiter Bienenstock vor, die Träger in der Anzeige und im IFP-Formular brauchen. Es ersetzt weder das IFP-Formular noch die Prüfung durch Datenschutzbeauftragte oder Aufsicht.

    2. Vom Träger selbst einzutragen

    • Name, Anschrift und Ansprechperson des Trägers bzw. der Einrichtung
    • Zuständige Kitaaufsicht (je nach Land und Trägerform unterschiedlich)
    • Geplanter Beginn, betroffene Einrichtungen, geplante Funktionen
    • Rechtsgrundlage der Verarbeitung: gesetzliche Befugnis (etwa Betrieb, Aufsicht, Personalschlüssel nach SGB VIII und Landesrecht) und/oder Einwilligung der Eltern, wo keine Befugnis greift
    • Ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung nach Art. 35 DSGVO durchgeführt oder begründet nicht durchgeführt wird

    3. Angaben zum Auftragsverarbeiter

    Zum Übertragen in das Anzeigeformular. Maßgeblich bleibt der jeweils aktuelle AVV.

    Auftragsverarbeiter
    997 Ventures UG (haftungsbeschränkt), Sonnenhof 13, 67677 Enkenbach-Alsenborn, Deutschland. Kontakt: info@bienenstock-kita.de
    Software / Auftrag
    Bienenstock-Kita (app.bienenstock-kita.de): Check-in/out, Live-Anwesenheit, Betreuungsschlüssel-Dokumentation, Eltern-App (Abmeldung, Abholen, Essensabsage), Team-Chat, Auswertungen und Exporte. Keine Platzvergabe, keine Beitragsabrechnung, kein ePortfolio.
    Art der Daten
    Kinder- und Personal-Anwesenheit. Kernbetrieb mit Spitzname oder Kürzel, Geburtsdatum und Vertragszeiten — Check-in, Logs, Team-Chat, Eltern-App und Schlüssel laufen damit. Klarnamen, Adressen und Aktennummern sind optional. Weitere Angaben (Abwesenheit, Essen/Allergie, Kontakte) nur soweit die Einrichtung sie erfasst. Einzelheiten: AVV §2 und §3.
    Betroffene
    Betreute Kinder, Sorgeberechtigte, pädagogisches Personal, Leitung, Trägernutzer; optional benannter Essenslieferant als Empfänger auf Weisung.
    Standort der Verarbeitung
    Kerndaten (App-Datenbanken, Hosting, Fehlerüberwachung): Deutschland. Cloudflare KV der Eltern-App: EU. Technische E-Mail: EU. Ausnahmen mit Non-EU-Bezug nur bei Apple-/Android-Push, Wallet-Karten und optionaler KI-Bild-Erzeugung – siehe AVV, Auf-einen-Blick-Kasten und Anlage 1.
    AV-Vertrag und TOM
    Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO unter bienenstock-kita.de/avv, einschließlich technischer und organisatorischer Maßnahmen und der Unterauftragsverarbeiter (Anlage 1).
    Testzugang
    Kostenfreier Testzeitraum (30 Tage) ohne Kreditkarte; der AVV gilt ausdrücklich auch für Testzeiträume.

    4. Datenschutz-Folgenabschätzung

    Ob eine DSFA nötig ist, entscheidet der Träger. Die IFP-Expertise rät, das bei KitaApps mit Sozialdaten von Kindern ernsthaft zu prüfen. Der Auftragsverarbeiter unterstützt bei der Beschreibung der technischen Maßnahmen (AVV §4 Abs. 6, Art. 28 Abs. 3 lit. f DSGVO). Wir erstellen keine DSFA an Stelle des Trägers.

    Für Bienenstock typisch in einer DSFA: Live-Anwesenheit und gesetzlicher Betreuungsschlüssel; optionale Gesundheitsangaben nur für Verpflegung und Sicherheit; Eltern-App ohne Nutzerkonten; Kernverarbeitung in der EU; benannte Non-EU-Ausnahmen (Push, Wallet, optionale KI-Bild-Erzeugung).

    5. Kirchliche Träger, Fotos, soziale Medien

    Für katholische Träger gilt das KDG, für evangelische das DSG-EKD – inhaltlich nahe an der DSGVO, mit eigenen Aufsichtsbehörden. Die Anzeigepflicht gegenüber der Kitaaufsicht bleibt daneben zu prüfen.

    Foto-, Ton- und Filmaufnahmen von Kindern sind nach IFP rechtlich im Umbruch; eine eigene Expertise dazu ist angekündigt. Bienenstock ist keine Portfolio- oder Foto-App. Optionale KI-Avatare und hochgeladene Bilder im Website-Baukasten stehen nur nach Aktivierung durch den Träger und sind im AVV (Anhang C) beschrieben.

    Soziale Netze als Kita-Kanal rät die Expertise in der Regel ab. Bienenstock ersetzt das nicht und bietet dafür keine Anbindung.

    6. Haftung

    Dieses Blatt ist eine Arbeitshilfe. Für Vollständigkeit der Anzeige, Wahl der Aufsicht und Rechtmäßigkeit der Verarbeitung bleibt der Träger verantwortlich. Die IFP-Expertise ist Orientierung, kein Verwaltungsakt.