Datenschutzerklärung

    Eltern-App (iOS, Android, Web)

    997 Ventures UG (haftungsbeschränkt) · Version 3.8 - Stand: Oktober 2026

    Diese Erklärung gilt für die Bienenstock Eltern-App auf dem Handy. Sie gilt nicht für die Personal-App, das Check-in-Terminal oder die Verwaltungs-Web-App.

    1. Anbieter der App und Verantwortlicher

    997 Ventures UG (haftungsbeschränkt)
    Sonnenhof 13
    67677 Enkenbach-Alsenborn
    E-Mail: info@bienenstock-kita.de

    Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist der Träger Ihrer Einrichtung. Die 997 Ventures UG verarbeitet die Daten als Auftragsverarbeiter (Art. 28 DSGVO) ausschließlich in dessen Auftrag. Anfragen zu Ihren Rechten richten Sie an Ihre Einrichtung.

    Die Daten gehören Ihrer Einrichtung. Alle Daten, die Sie über die App übermitteln oder die Ihnen darin angezeigt werden, gehören Ihrer Einrichtung bzw. deren Träger. Der Träger ist Verantwortlicher im Sinne der DSGVO und entscheidet über Zweck, Speicherdauer und Löschung. Die 997 Ventures UG (haftungsbeschränkt) stellt die App bereit und verarbeitet die Daten ausschließlich im Auftrag und nach Weisung des Trägers (Art. 28 DSGVO). Sie nutzt die Daten nicht für eigene Zwecke, nicht für Werbung und nicht zum Training von KI-Modellen.

    Die einzige KI-Funktion der Eltern-App ist die KI-Übersetzung (siehe unten), und nur, wenn Ihre Einrichtung sie nutzt und die höchste KI-Datenschutz-Stufe „Alle“ gewählt hat. Nachrichten Ihrer Einrichtung können mit KI-Unterstützung entworfen sein; versendet werden sie erst nach Prüfung durch die Einrichtung.

    2. Erhobene Daten

    Die App funktioniert ohne Nutzerkonto; eigene Namen oder Kontaktdaten geben Sie nicht ein. Die Anmeldung erfolgt mit dem Zugang der Einrichtung und dem Kind-Code, die Kamera dient nur dem Scannen dieses Codes. Die App erstellt keinen neuen Eintrag, sondern nutzt die in der Kita vorhandene Kind-ID. Über die App können übermittelt werden:

    • Abmeldungen mit Grund (der Grund „krank“ ist ein Gesundheitsdatum nach Art. 9 DSGVO), Essensabsagen, Abholmeldungen mit optionaler Notiz und Umfrage-Stimmen
    • Zu- und Absagen zu Terminen der Einrichtung
    • wenn Ihre Einrichtung Zahlungen über die App anbietet: die Bestätigung der Teilnahme an einem Anlass und die Meldung „überwiesen“
    • wenn Ihre Einrichtung die Funktion eingeschaltet hat (voreingestellt aus): die abholende Person für einen Tag, auch eine neue Person mit Name und Beziehung zum Kind. Eine neue Person wird erst gespeichert, wenn Sie die Abholvollmacht per E-Mail bestätigen (siehe unten). Bitte informieren Sie diese Person; sie muss sich bei der Abholung ausweisen. Ob ein Kind übergeben wird, entscheidet das Personal der Einrichtung. Die Namen der Abholberechtigten sind auf jedem Gerät sichtbar, auf dem der Kind-Code Ihres Kindes hinterlegt ist.
    • wenn Ihre Einrichtung die Funktion eingeschaltet hat (voreingestellt aus): Gesprächsanfragen mit Thema und die Wahl eines vorgeschlagenen Termins. Das Thema lesen die Leitung bzw. das Gruppen-Team; schreiben Sie dort nur, was für die Terminvereinbarung nötig ist, und besprechen Sie Gesundheitliches im Gespräch selbst.

    Angezeigt werden Nachrichten und Termine der Einrichtung, Blog-Beiträge und die Freigaben Ihres Kindes (ohne Änderungsmöglichkeit); je nach Einstellung der Einrichtung außerdem die Abholberechtigten Ihres Kindes und offene Zahlungen mit Empfängerkonto und GiroCode. Einträge im Kindertagebuch und Gruppenreporte schreibt das Personal. Sie sehen sie nur, wenn die Einrichtung die Anzeige in der App eingeschaltet hat (voreingestellt ausgeschaltet) und den einzelnen Eintrag freigibt. Ein Eintrag zu Ihrem Kind ist für alle sichtbar, die den Kind-Code Ihres Kindes in der App hinterlegt haben.

    Bestätigung per E-Mail. Für eine neue abholberechtigte Person, für Freigaben und für die Aufnahme eines Elterngesprächs fragt die Einrichtung Ihre Zustimmung per E-Mail an. Die E-Mail geht an die eine Adresse, die die Einrichtung für Ihr Kind hinterlegt hat, im Namen der Einrichtung („[Name] via Bienenstock“). Erst wenn Sie den Link innerhalb einer Stunde öffnen und auf der Seite bestätigen, wird die Zustimmung gespeichert, mit Text und Zeitpunkt als Nachweis. Ihr Name, Ihre IP-Adresse und Ihr Gerät werden dabei nicht gespeichert. Die Bestätigungsseite ist eine Webseite von Bienenstock (Vercel, Frankfurt). In der Anfrage wird die E-Mail-Adresse nur bis zur Bestätigung gespeichert, längstens rund eine Stunde nach Ablauf des Links; bei Freigaben und Aufnahmen hält die Einrichtung den Versand zusätzlich in einem Versandprotokoll fest.

    Bitte beachten Sie: Bestätigen kann, wer Zugang zu diesem Postfach hat. Schützen Sie es deshalb, und sagen Sie der Einrichtung, wenn sich die Adresse ändert. Gilt das Sorgerecht für Sie beide, sprechen Sie sich ab; die Einrichtung kann die Zustimmung des anderen Elternteils zusätzlich verlangen. Einen Widerruf richten Sie an Ihre Einrichtung; er gilt, sobald sie ihn eingetragen hat.

    Diese Inhalte sind mit der Kind-ID verknüpft, also pseudonymisiert; pseudonyme Daten bleiben personenbezogene Daten. Datensparsamkeit: keine Standortdaten, kein Zugriff auf Fotos, Kontakte oder Mikrofon, keine Analyse- oder Tracking-Werkzeuge. Die Web-Ansicht zeigt nur die Ampel, Nachrichten der Einrichtung und den Kita-Status; die Anmeldung erfolgt mit dem Eltern-Passwort der Einrichtung. Kind-Codes, Meldungen und Wallet-Karten gibt es dort nicht. Sie wird von der Anwendung selbst bereitgestellt (Vercel, Frankfurt).

    Eigene Programme und KI-Dienste: Was Ihnen die App zeigt, dürfen Sie frei verwenden, auch mit eigenen Programmen oder KI-Diensten (etwa einem KI-Assistenten, der Nachrichten für Sie zusammenfasst). Diese Weiterverwendung verantworten Sie selbst; für den Dienst, den Sie wählen, gelten dessen Bedingungen und Datenschutzhinweise, er ist kein Dienstleister Ihrer Einrichtung oder von Bienenstock. Nachrichten der Einrichtung können Angaben über andere Personen enthalten; geben Sie diese bitte nur weiter, soweit Sie das dürfen. Tragen Sie das Eltern-Passwort Ihrer Einrichtung nie in einen fremden Dienst ein.

    3. Push-Benachrichtigungen

    Sofern der Nutzer Push-Benachrichtigungen aktiviert, wird ein pseudonymes Geräte-Token vom Betriebssystem (iOS) bzw. Firebase-SDK (Android) erzeugt und in Cloudflare KV (EU) gespeichert, zusammen mit den gewählten Gruppen und den Kennungen der in der App hinterlegten Kinder (höchstens 20), damit Mitteilungen zu einem bestimmten Kind nur die Geräte dieses Kindes erreichen. Es ist nicht mit Namen verknüpft und wird gelöscht, wenn Sie Push in der App ausschalten (Einstellungen → Push-Benachrichtigungen) oder sich in der App abmelden.

    Verarbeitung des Tokens bei den Push-Diensten: Damit Push-Benachrichtigungen technisch zugestellt werden können, wird das Geräte-Token zusätzlich bei folgenden Diensten für die Dauer der Token-Gültigkeit verarbeitet und gespeichert:

    • Apple Push Notification Service (APNs): Apple verwaltet das Geräte-Token in seiner Routing-Infrastruktur, um Nachrichten an iOS-Geräte zuzustellen.
    • Google Firebase Cloud Messaging (FCM): Google erzeugt und verwaltet das FCM-Registrations-Token, um Nachrichten an Android-Geräte zuzustellen.
    • Expo (650 Industries Inc., USA): Expo speichert das Geräte-Token gemäß eigener Datenschutzangabe, um Nachrichten an APNs bzw. FCM weiterzuleiten.

    Diese Token-Speicherung ist Bestandteil der von Apple (iOS) und Google (Android) bereitgestellten Plattform-Infrastruktur und auf Anwendungsebene weder konfigurierbar noch abschaltbar. Eine EU-ausschließliche oder anbieterunabhängige Push-Infrastruktur existiert nicht. Push-Benachrichtigungen setzen eine ausdrückliche, manuelle Aktivierung der Push-Berechtigung durch den Nutzer im Betriebssystem voraus (Opt-In) - wird die Berechtigung abgelehnt, entfällt jede Token-Erzeugung und -Übermittlung. Sie können Push jederzeit in der App ausschalten; das Gerät wird dann abgemeldet. Die Berechtigung können Sie zusätzlich in den Geräteeinstellungen entziehen. Die Übermittlung in die USA ist bei Google (FCM) und Expo durch das EU-U.S. Data Privacy Framework, soweit zertifiziert, und ergänzend durch Standardvertragsklauseln (SCCs) abgesichert. Für APNs bietet Apple keinen Auftragsverarbeitungsvertrag und keine APNs-spezifischen SCCs; es gilt das Apple Developer Program License Agreement, Attachment 1, und die DPF-Zertifizierung von Apple Inc.

    Inhalte der Push-Nachrichten: Welche Benachrichtigungen Sie erhalten, hängt davon ab, welche Funktionen Ihre Einrichtung nutzt und ob Sie Benachrichtigungen erlauben. Möglich sind:

    • Gruppen-Nachrichten: Titel und Text, wie sie das Personal verfasst; dem Titel wird der Name der Einrichtung vorangestellt.
    • Nachrichten an Ihre Familie: fester Titel mit dem Namen der Einrichtung, ohne Text; den Inhalt sehen Sie erst in der App. Antworten Sie mit einer der angebotenen Aktionen („OK“, „Annehmen“, „Termin“, „Beitreten“), speichert die Einrichtung die gewählte Aktion und den Zeitpunkt.
    • Ampel-Statuswechsel: nur bei Gelb („Kita nah am Limit“) oder Rot („Kita voll ausgelastet“), mit diesen festen Texten; bei Grün erfolgt kein Push, an Schließtagen und außerhalb der Öffnungszeit ebenfalls nicht. Die Einrichtung kann Gelb und Rot einzeln abschalten (voreingestellt an).
    • Termin-Erinnerungen: Titel und Zeit des Termins, keine Namen von Kindern oder Gruppen.
    • Gesprächstermine und neue Tagebuch-Einträge: feste Texte ohne Namen, nur an Geräte, auf denen das betreffende Kind hinterlegt ist.
    • Zahlungseingänge, wenn Ihre Einrichtung Zahlungen über die App anbietet: Betrag und Anlass, ohne Namen des Kindes, nur an Geräte, auf denen das betreffende Kind hinterlegt ist.

    Erinnerungen an offene Zahlungen erzeugt die App selbst auf dem Gerät (lokale Benachrichtigung); dafür wird nichts an Push-Dienste übermittelt. Das Personal muss darauf achten, in Freitexten keine sensiblen Daten zu Kindern aufzunehmen; eine technische Filterung findet nicht statt. Die Nachrichteninhalte werden bei keinem der genannten Push-Dienste dauerhaft gespeichert (nur Transit der Zustellung). Die Fachdaten bleiben in der EU-Datenbank (Supabase, Frankfurt). Ohne den Transit über APNs, FCM und Expo ist eine Zustellung auf iOS und Android nicht möglich. Push-Inhalte können auf dem Sperrbildschirm erscheinen; die Vorschau lässt sich in den Geräteeinstellungen abschalten.

    4. Wallet-Karten

    Die App bietet die Möglichkeit, eine digitale Karte für Apple Wallet oder Google Wallet zu erstellen. Dabei werden Kind-Code, Gruppenname, Einrichtungsname, Adresse der Einrichtung und - soweit hinterlegt - der Kindname an den Push-Worker übermittelt. Der fertige Pass liegt bis zu 5 Minuten in Cloudflare KV (EU-Datenresidenz). Bei Apple Wallet wird die Karte als Datei erzeugt, bei Google Wallet wird ein signierter Link über Google-Dienste erstellt; Google erhält dabei die Inhalte der Karte.

    Wird in den Einstellungen ein Spitzname für ein Kind vergeben, erscheint dieser auf der Wallet-Karte. Der Spitzname wird ausschließlich lokal auf dem Gerät gespeichert und nur bei der Erstellung der Karte einmalig an den Kartendienst übermittelt.

    5. Datenspeicherung

    Alle über die App übermittelten Informationen werden in Datenbanken in Deutschland gespeichert und unterliegen vollständig der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union.

    Ausnahme: Für die Zustellung von Push-Benachrichtigungen und die Erstellung von Wallet-Karten werden Geräte-Tokens an technisch notwendige Drittdienste übermittelt (siehe Abschnitt 6). In Cloudflare KV (EU) liegen dauerhaft Eltern-Passwort der Einrichtung, Name der Einrichtung, Push-Tokens und Geräte-IDs mit Gruppenzuordnung und hinterlegten Kind-Kennungen; Wallet-Pässe mit Kindname bis zu 5 Minuten. Diese Verarbeitung erfolgt auf Grundlage der Einwilligung des Nutzers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) bei Push und Wallet sowie des Vertrags mit der Einrichtung.

    6. Technisch notwendige Drittdienste

    Für die Zustellung von Push-Benachrichtigungen und die Erstellung von Wallet-Karten werden folgende technisch notwendige Drittdienste eingesetzt:

    • Apple Push Notification Service (APNs) - Zustellung auf iOS; Apple verwaltet das Geräte-Token, Nachrichteninhalte werden nicht dauerhaft gespeichert (Details siehe Abschnitt 3)
    • Google Firebase Cloud Messaging (FCM) - Zustellung auf Android; Google verwaltet das FCM-Registrations-Token, Nachrichteninhalte werden nicht dauerhaft gespeichert (Details siehe Abschnitt 3)
    • Expo (expo.dev) - Vermittlung zwischen App und APNs/FCM; Expo speichert das Geräte-Token, Nachrichteninhalte werden nicht dauerhaft gespeichert (Details siehe Abschnitt 3)
    • Cloudflare (cloudflare.com) - API-Vermittlung (Workers) und Speicherung in Cloudflare KV mit EU-Datenresidenz (Frankfurt / Cloudflare Regional Services); kein Zugriff auf die Supabase-Datenbank. In KV dauerhaft je Einrichtung: Eltern-Passwort der Einrichtung, Name der Einrichtung, Push-Tokens und Geräte-IDs mit Gruppenzuordnung und hinterlegten Kind-Kennungen; Wallet-Pässe mit Kindname bis zu 5 Minuten
    • Google Wallet API - Erstellung von Wallet-Karten auf Android

    APNs, FCM und Expo erhalten Push-Tokens sowie Titel und Text der Nachricht (siehe Abschnitt 3). Cloudflare KV speichert zusätzlich Eltern-Passwort der Einrichtung, Name der Einrichtung, Push-Tokens und Geräte-IDs mit Gruppenzuordnung und hinterlegten Kind-Kennungen sowie kurzzeitig Wallet-Pässe mit Kindname. Die Nutzung erfolgt auf Grundlage der Einwilligung des Nutzers (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) bei Push-Benachrichtigungen sowie des berechtigten Interesses (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) bei technisch notwendigen Vorgängen.

    Es werden keine Analyse-, Tracking- oder Werbetools eingesetzt.

    7. Cloudflare Workers (API-Vermittlung)

    Für die Übertragung von Daten zwischen der App und der Kita-Datenbank (Supabase) werden Cloudflare Workers eingesetzt. API-Anfragen werden an die Datenbank in der EU (Frankfurt) weitergeleitet. Cloudflare hat keinen Zugriff auf die Supabase-Datenbank. Zusätzlich speichert der Push-Worker in Cloudflare KV (EU-Datenresidenz) dauerhaft je Einrichtung Eltern-Passwort der Einrichtung, Name der Einrichtung, Push-Tokens und Geräte-IDs mit Gruppenzuordnung und hinterlegten Kind-Kennungen. Wallet-Pässe (können den Kindnamen enthalten) liegen bis zu 5 Minuten im KV.

    Über Cloudflare Workers verarbeitete Daten:

    • Essensabmeldungen
    • Abmeldungen (Abwesenheit des Kindes, mit Grund; „krank“ ist ein Gesundheitsdatum)
    • Abholmeldungen (mit optionaler Notiz)
    • Nachrichten der Einrichtung, Kindertagebuch-Einträge zum eigenen Kind und Gruppenreporte (nur Anzeige, bei Cloudflare nicht gespeichert)
    • Kita-Status (offen, geschlossen etc.)
    • Antworten auf allgemeine Umfragen (eine Stimme je Gerät; Geräte-ID ausschließlich zur Verhinderung von Mehrfachabstimmungen)
    • Abholpersonen, Gesprächsanfragen, Termin-Antworten, Teilnahme- und Zahlungsmeldungen; Anzeige von Terminen, Freigaben, offenen Zahlungen und Blog-Beiträgen (bei Cloudflare nicht gespeichert)
    • Pseudonymisierte Kind-ID und Kita-ID

    Nicht über Cloudflare verarbeitet: Check-in-/Check-out-Zeiten von Kindern. Diese werden ausschließlich am Terminal in der Kita erfasst und direkt in der EU-Datenbank gespeichert. Zeitmeldungen des Personals laufen nicht über die Eltern-App, sondern über die Personal-App (direkt an die Anwendung in Frankfurt).

    Das Routing der Cloudflare Workers und die KV-Speicherung sind auf die EU beschränkt (Cloudflare Regional Services, Frankfurt, EU-Datenresidenz). Cloudflare Inc. hat ihren Sitz in den USA - potenzielle Zugriffsmöglichkeiten der US-Muttergesellschaft sind durch Standardvertragsklauseln (SCCs) und den Angemessenheitsbeschluss EU-U.S. Data Privacy Framework abgesichert.

    8. Lokale Speicherung

    Auf dem Gerät speichert die App nur den Zugang zur Einrichtung (im geschützten Gerätespeicher), die Kind-Codes, Spitznamen, Einstellungen und die eigenen Rückmeldungen. Inhalte der Kita werden nicht auf dem Gerät gespeichert, sondern bei jedem Aufruf geladen. Ausnahmen: Für die Offline-Anzeige des Kalenders bleiben die Schließtage und Schließungen der Einrichtung sowie ihre Nachrichten mit Datum ab dem laufenden Monat (Titel, Text, Gruppe) auf dem Gerät. Nutzen Sie die App in einer anderen Sprache, übersetzt Ihr Gerät Nachrichten, Blog, Tagebuch-Einträge und Speiseplan selbst (Apple Translation bzw. Google ML Kit, ohne Übermittlung an Dritte) und speichert die Übersetzungen auf dem Gerät (höchstens 500 Einträge). Nutzt Ihre Einrichtung die KI-Übersetzung, übersetzt stattdessen die KI auf einem Server in der EU den gesamten Inhalt in die Sprache, die die Einrichtung für Sie hinterlegt hat oder, solange dort keine steht, die Sie in der App wählen; diese Sprachwahl wird an die Einrichtung übermittelt. Gespeichert wird beim Anbieter nur die Übersetzung, höchstens 30 Tage. Push-Benachrichtigungen bleiben unübersetzt. Der Zugang wird nur zur Anmeldung und bei der Registrierung für Push übermittelt, der Spitzname nur bei der freiwilligen Erstellung einer Wallet-Karte (siehe Abschnitt 4).

    Keine Bildschirmfotos, keine Weitergabe. Bildschirmfotos, Bildschirmaufnahmen und das Abfotografieren von Inhalten der App sind nicht gestattet, ebenso die Weitergabe von Inhalten an Dritte oder in andere Apps wie Messenger oder soziale Netzwerke. Das gilt besonders für Nachrichten, Tagebucheinträge und Angaben zu anderen Personen.

    QR-Code sicher aufbewahren. Der QR-Code ist ein Schlüssel zu Ihrem Zugang. Bewahren Sie ihn sicher auf und zeigen Sie ihn niemandem, der ihn nicht haben soll. Ist er verloren gegangen oder in falsche Hände geraten, informieren Sie umgehend Ihre Einrichtung; sie stellt Ihnen einen neuen Code aus.

    9. Unterscheidung: Pflichtdaten und freiwillige Daten

    Pflichtdaten (Bring- und Abholzeiten):

    Die Erfassung der Bring- und Abholzeiten erfolgt ausschließlich am Check-in-/Check-out-Terminal in der Kita - nicht über diese App.

    Warum ist das verpflichtend? Kindertageseinrichtungen benötigen eine Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Diese legt unter anderem die maximal zulässige Anzahl gleichzeitig betreuter Kinder fest. Um nachzuweisen, dass diese Kapazitätsgrenze eingehalten wird, muss die Einrichtung jederzeit dokumentieren können, welche Kinder sich aktuell in der Einrichtung befinden. Darüber hinaus ist der Kita-Träger nach § 47 Abs. 2 SGB VIII verpflichtet, Aufzeichnungen über den Betrieb der Einrichtung zu führen und mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Dazu gehören auch die Anwesenheitszeiten der Kinder. Zusätzlich ergibt sich aus der Aufsichtspflicht (§§ 1631, 832 BGB) die Notwendigkeit, den Übergang der Verantwortung zwischen Eltern und Einrichtung lückenlos zu dokumentieren - also wann ein Kind übergeben und wann es abgeholt wurde.

    Das Check-in-/Check-out-Terminal ist das technische Mittel, mit dem die Kita diese gesetzlichen Pflichten erfüllt. Die Nutzung des Terminals ist daher Bestandteil des Betreuungsvertrags. Eine Abwahl (Opt-out) ist nicht möglich, da die Dokumentation nicht im Ermessen der Einrichtung liegt, sondern gesetzlich vorgeschrieben ist.

    Wahl des Dienstleisters:

    Das Gesetz verpflichtet die Kita zur Dokumentation, schreibt aber nicht vor, mit welcher Software dies geschieht. Der Kita-Träger wählt den Dienstleister eigenständig - vorausgesetzt, ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO besteht. Vergleichbar mit einem Arbeitgeber, der die Bürosoftware für seine Mitarbeiter bestimmt, liegt die Entscheidung über das eingesetzte System beim Träger. Ihr Recht als Eltern erstreckt sich auf den Schutz Ihrer Daten nach der DSGVO, nicht auf die Wahl des technischen Systems.

    Freiwillige Daten (über diese App):

    Alle über diese App übermittelten Informationen - z. B. Essensabmeldungen, Abholbenachrichtigungen oder sonstige Mitteilungen - sind freiwillig. Die App dient ausschließlich der optionalen Kommunikation zwischen Eltern und Kita. Es besteht keine Pflicht zur Nutzung der App.

    10. Rechte der Betroffenen

    Als Nutzer - und als Erziehungsberechtigter im Namen Ihres Kindes - stehen Ihnen folgende Rechte gemäß der DSGVO zu:

    Auskunftsrecht (Art. 15 DSGVO):

    Sie können jederzeit Auskunft darüber verlangen, welche Daten über Sie oder Ihr Kind gespeichert sind. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Kita.

    Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO):

    Sind gespeicherte Daten zu Ihnen oder Ihrem Kind unrichtig oder unvollständig, können Sie deren Korrektur verlangen. Lokal gespeicherte Daten (z. B. Spitznamen) können Sie direkt in der App ändern.

    Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO):

    Lokal gespeicherte Daten löschen Sie jederzeit über „App zurücksetzen“ in den Einstellungen. Freiwillig über die App übermittelte Daten werden nach Eingang bei der Kita Bestandteil der betrieblichen Aufzeichnungen des Kita-Trägers. Der Träger ist nach § 47 Abs. 2 SGB VIII gesetzlich verpflichtet, diese Aufzeichnungen mindestens fünf Jahre aufzubewahren. Solange gesetzliche Aufbewahrungsfristen laufen, wird die Verarbeitung eingeschränkt statt gelöscht (Art. 17 Abs. 3 lit. b DSGVO). Nach Ablauf der Fristen werden die Daten gelöscht. Pflichtdaten (Bring-/Abholzeiten) unterliegen derselben gesetzlichen Aufbewahrungspflicht und können nicht vorzeitig gelöscht werden.

    Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO):

    Sie können verlangen, dass die Verarbeitung Ihrer Daten eingeschränkt wird - etwa wenn Sie die Richtigkeit der Daten bestreiten oder die Verarbeitung für unrechtmäßig halten.

    Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO):

    Sie haben das Recht, die von Ihnen bereitgestellten Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Wenden Sie sich hierfür an Ihre Kita.

    Widerspruchsrecht (Art. 21 DSGVO):

    Sie können der Verarbeitung Ihrer freiwillig übermittelten Daten jederzeit widersprechen. Für Pflichtdaten (Bring-/Abholzeiten) besteht kein Widerspruchsrecht, da die Verarbeitung auf einer gesetzlichen Verpflichtung beruht (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO).

    Verantwortlichkeit:

    Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist der jeweilige Kita-Träger (Verantwortlicher im Sinne der DSGVO). Die 997 Ventures UG (haftungsbeschränkt) verarbeitet die Daten als technischer Dienstleister (Auftragsverarbeiter) ausschließlich im Auftrag und auf Weisung der Kita. Anfragen zu Ihren Rechten richten Sie an Ihre Kita.

    11. Support über WhatsApp

    Wir bieten optional Support über WhatsApp an. WhatsApp ist ein Dienst der Meta Platforms Inc. mit Sitz in den USA. Wenn Sie diesen Kanal nutzen, gilt Folgendes:

    • Keine personenbezogenen Daten teilen: Senden Sie über WhatsApp keine personenbezogenen oder sensiblen Daten (z. B. Namen von Kindern, Geburtsdaten, Gesundheitsdaten, Fotos oder Dokumente mit personenbezogenen Inhalten). Der Kanal dient ausschließlich für allgemeine Anfragen und technischen Support.
    • Datenspeicherung außerhalb der EU: WhatsApp-Nachrichten werden auf Servern von Meta Platforms Inc. verarbeitet und gespeichert, die sich auch außerhalb der Europäischen Union (insbesondere in den USA) befinden können. Mit der Nutzung von WhatsApp zur Kontaktaufnahme erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Inhalte Ihrer Nachrichten außerhalb der EU gespeichert werden können.

    Rechtsgrundlage: Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung durch aktive Nutzung des Kanals). Für datenschutzkonforme Kommunikation mit personenbezogenen Daten nutzen Sie bitte E-Mail an info@bienenstock-kita.de.

    12. Änderungen

    Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung bei Bedarf anzupassen. Die aktuelle Version ist jederzeit in der App einsehbar.

    13. Kontakt

    Bei Fragen zum Datenschutz wenden Sie sich bitte an:
    info@bienenstock-kita.de