
Abschläge & Monatsfreigaben
Die Träger geben ihre Monatsfreigaben im Landesverfahren ab. Diese Daten sind Grundlage für die Berechnung der Abschläge des Landes an die örtlichen Träger (§ 25 KiTaG).
Bienenstock für Rheinland-Pfalz
Belegung, Compliance und Personal werden nicht mehr geschätzt, sondern belegt. Ein offenes Landesportal bündelt reale Kita-Echtdaten und macht daraus jede Kennzahl ableitbar, die Rheinland-Pfalz liefern muss.




Für Ministerien, Landesjugendämter und Kommunen
Diese Daten entstehen heute schon im Kita-Alltag, bei jedem Check-in und jedem Personaleinsatz. Heute melden die Träger diese Angaben monatlich im Landesverfahren an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). Gemeldet wird davon heute nur, was Leitungen und Träger händisch annähern können. Das Landesportal macht die Daten selbst für die Steuerung nutzbar: aggregiert, geprüft und in Echtzeit.

Die monatliche Erhebung nach § 28 KiTaG erfasst Platzbelegung, pädagogische Fachkräfte, Leitungszeiten und Praxisanleitung. Gemeldet werden dabei gemittelte Rechengrößen: Vollzeitäquivalente und Plätze zum Stichtag. Wer tatsächlich wann in welcher Kita betreut hat, wie voll die Einrichtung wirklich war, bildet keine dieser Zahlen ab.
Dieselben Merkmale fließen in zwei Meldewege: monatlich ins Landesverfahren (§ 28 KiTaG) und jährlich in die Bundesstatistik nach § 99 SGB VIII. Beides geschieht als manuelle Eingabe über IDEV oder als erneute Aufbereitung für eSTATISTIK.core. Das kostet Leitungszeit und ist fehleranfällig.
Auskunftspflichtig sind die Träger (§ 28 Abs. 3 KiTaG). Sie melden monatlich im Landesverfahren an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV). Übermittelt wird also heute schon. Die Zahlen sind aber nur so genau, wie Leitungen und Träger sie neben dem Alltag annähern können. Ob die tatsächliche Doppelbesetzung (§ 21 Abs. 4) durchgehend eingehalten wurde, ist im Nachhinein nicht belastbar prüfbar.
Bis Meldungen aggregiert und ausgewertet sind, ist das Betreuungsjahr längst weiter. Das Land steuert erhebliche Landesmittel wie die Zuweisungen nach § 25 KiTaG auf Basis von Annäherungen, die zum Zeitpunkt der Entscheidung schon veraltet sind.
Gemeldet wird heute schon. Aber die Zahlen sind so gut, wie Leitungen und Träger sie neben dem Alltag annähern können. Im Landesportal wird stattdessen jede Anwesenheit und jeder Personaleinsatz minutengenau am Entstehungsort protokolliert, revisionssicher und nachträglich nicht veränderbar. Aus angenäherten Soll-Angaben wird belegbares Ist. Die Erhebung entfällt, die Ableitung genügt.

Aus den Daten des Landesverfahrens und der amtlichen Statistik entstehen heute vier Auswertungen. Sie laufen in getrennten Systemen und über getrennte Berichtswege.

Die Träger geben ihre Monatsfreigaben im Landesverfahren ab. Diese Daten sind Grundlage für die Berechnung der Abschläge des Landes an die örtlichen Träger (§ 25 KiTaG).

Im Monitoringsystem nach § 28 KiTaG sind Standardberichte hinterlegt. Die Ergebnisse werden mit der Fachpraxis und den Verantwortungsträgern erörtert.

Jährliche Landesberichte, zuletzt der 8. Landesbericht 2025, entstehen über ein separates Berichtswesen und die amtliche Statistik.

Das Statistische Landesamt erhebt zum Stichtag 1. März (§§ 98 bis 103 SGB VIII). Zusätzlich geht jährlich zum 30. Juni der KiQuTG-Fortschrittsbericht an den Bund.
Heute liegen diese vier Stränge auseinander: das Landesverfahren, das Berichtswesen, die amtliche Statistik und der KiQuTG-Bericht. Das Landesportal bedient alle vier aus einer Datenbasis.
An das Portal kann sich jeder Softwarehersteller anschließen, der minutengenaue Echtdaten zu Anwesenheit, Compliance und Personal führt. Bienenstock ist ein Anbieter unter vielen, nicht der Gatekeeper. Weil die Erhebungsmerkmale des Landesverfahrens (§ 28 KiTaG) und der Bundesstatistik (§ 99 Abs. 7 SGB VIII) weitgehend deckungsgleich sind, genügt eine Datenbasis für beide Meldungen.
Drilldown: von Land über Kreis und Träger bis zur einzelnen Kita. Jede Ebene zeigt ihren Anbindungsstatus.
Berichte: Kennzahlen wählen und als Meldung für das Landesverfahren oder IDEV erzeugen, abgeleitet aus geloggten Echtdaten.
Landesverfahren-Meldung monatlich (§ 28 KiTaG) · Bundesstatistik § 99 SGB VIII zum Stichtag 1. März, aus einer Datenbasis.


An das Portal fließen ausschließlich verdichtete Zahlen. Keine personenbezogenen Kinderdaten verlassen die Einrichtung.
Verarbeitung und Speicherung erfolgen datenschutzkonform auf Servern in Deutschland.
Das Land behält die Kontrolle über seine Daten, transparent geregelt und jederzeit nachvollziehbar.

Das Landesportal ist kostenlos für Land, Kommunen und Träger. Der Quellcode ist offen und unabhängig auditierbar, sodass Behörden Sicherheit und Datenschutz selbst prüfen können. Und die Schnittstelle steht jedem Softwarehersteller offen, der minutengenaue Echtdaten führt. So bleibt die Kontrolle über die eigene Infrastruktur beim Land, ohne Bindung an einen einzelnen Anbieter.
Bienenstock ist unser eigenes System zur minutengenauen Datenerfassung direkt in der Kita: Check-in per Tablet, protokolliert am Entstehungsort. Stellen Sie das Erfassungssystem allen Kitas in Ihrem Land zu einem kleinen Preis zur Verfügung. Das Portal selbst bleibt dauerhaft kostenlos.
Und weil das Portal herstelleroffen bleibt, kann jede andere Software mit minutengenauen Echtdaten ebenso anschließen. Sie binden sich an kein Produkt.
Mehr erfahren
Land oder Kommune legt eine Pilotregion fest, etwa einen Landkreis oder eine Auswahl an Kitas. Ziel-Kennzahlen und das relevante Landesverfahren werden abgestimmt.
Jede Kita-Software mit minutengenauen Echtdaten wird über die offene Schnittstelle an das Landesportal angebunden. Herstelleroffen und ohne Wechselzwang für die Einrichtungen.
Belegung, Personalschlüssel und Compliance laufen aggregiert und protokolliert im Landes-Dashboard zusammen. Meldungen und KiQuTG-Berichte entstehen auf Knopfdruck.
Lassen Sie uns eine Pilotregion definieren. In einem kurzen Gespräch zeigen wir, wie aus minutengenauen Echtdaten alle geforderten Kennzahlen ableitbar werden, herstelleroffen und revisionssicher.