Bienenstock - V1.1
Zuletzt aktualisiert: Oktober 2026
Diese Hardware-Richtlinie ergänzt die Nutzungsbedingungen der 997 Ventures UG (haftungsbeschränkt) („wir“, „uns“, „unser“) und ist deren Bestandteil. Sie konkretisiert Abschnitt 10 (Bereitstellung von Hardware-Geräten) und gilt für jede leihweise überlassene Hardware (Leihgeräte nach Abschnitt 2 Abs. 1).
Wir stellen Tablets, Scanner und Terminal-Geräte mit Scanner bereit. Alle Geräte sind neu oder generalüberholt („refurbished“) und tragen die CE-Kennzeichnung; RoHS-Konformität und die EU-Konformitätserklärung des Herstellers liegen vor.
(1) Tablets und Scanner sind Leihgeräte: Sie bleiben unser Eigentum und werden für die Dauer des Software-Abonnements überlassen. Für ihre Bereitstellung (Einrichtung, Konfiguration, Versand) kann eine einmalige Bereitstellungspauschale anfallen, die sich aus dem Angebot ergibt; ein laufendes Entgelt für die Geräte wird nicht erhoben.
(2) Das Wandterminal wird an die Einrichtung verkauft und geht mit Zahlung in ihr Eigentum über. Auf Anfrage können wir es zurückkaufen.
Die Überlassung der Leihgeräte ist an ein aktives Software-Abonnement gebunden und endet automatisch mit dessen Beendigung. Wir sind berechtigt, ein überlassenes Gerät jederzeit zurückzufordern oder durch ein gleichwertiges Gerät zu ersetzen, soweit dies für den Betrieb erforderlich ist.
Die Geräte werden auf den Werks- bzw. Systemstandard des Herstellers zurückgesetzt und sind daher frei von herstellerfremder Software; auf Terminal-Geräten ist zusätzlich die Bienenstock-Software eingerichtet.
Die Hardware ist über den Auslieferungszustand des Herstellers bzw. des zertifizierten Refurbishers, der die Geräte geliefert hat, hinaus nicht verändert oder modifiziert.
Bei generalüberholten Geräten sind optische Gebrauchsspuren (z. B. leichte Kratzer) sowie eine gegenüber Neugeräten reduzierte Akkukapazität bzw. -laufzeit zu erwarten und stellen keinen Mangel dar.
Generalüberholte Geräte werden ohne Originalladegerät ausgeliefert. Neugeräte werden im Lieferumfang des Herstellers ausgeliefert.
Das Gerät darf ausschließlich für den vorgesehenen Zweck (Betrieb der Bienenstock-Dienste, insbesondere als Check-in-Terminal) genutzt werden. Nicht gestattet sind insbesondere das Entfernen oder Umgehen einer eingerichteten Geräteverwaltung (MDM), Jailbreaks oder sonstige Eingriffe in das Betriebssystem, die Installation nicht autorisierter Software sowie die Weitergabe oder Überlassung des Geräts an Dritte.
Wir empfehlen, sämtliche fest installierten technischen Geräte durch die offizielle örtlich zuständige Stelle für technische Installationen prüfen bzw. abnehmen zu lassen.
Darüber hinaus empfehlen wir, das Gerät bei Nichtbeaufsichtigung auszuschalten.
Der Kunde ist dafür verantwortlich, das Gerät angemessen gegen unbefugten Zugriff zu sichern (z. B. Geräte-Code bzw. Sperre) und auf dem Gerät gespeicherte personenbezogene Daten DSGVO-konform zu behandeln. Vor einer Rückgabe sind sämtliche personenbezogenen Daten zu entfernen und das Gerät auf den Werkszustand zurückzusetzen. Die datenschutzrechtlichen Pflichten richten sich im Übrigen nach der Datenschutzrichtlinie und dem Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Wir übernehmen keine Verantwortung für die Apple-Software. Zur Nutzung des Geräts ist die Erstellung einer Apple-ID und/oder eines Apple-Accounts erforderlich; dies erfolgt zusätzlich zu und unabhängig von den Software-Richtlinien von Bienenstock.
Wird auf dem Gerät eine Apple-ID hinterlegt, aktiviert dies regelmäßig die Funktionen „Wo ist?“ und die Aktivierungssperre, die das Gerät an diese Apple-ID binden. Vor einer Rückgabe ist der Kunde verpflichtet, sich von der Apple-ID abzumelden, „Wo ist?“ bzw. die Aktivierungssperre zu deaktivieren und das Gerät aus dem Apple-Konto zu entfernen. Andernfalls ist das Gerät für uns nicht weiter nutzbar; der Kunde trägt die hierdurch entstehenden Kosten (Entsperrung bzw. Ersatzbeschaffung). Eine Anleitung zum Abmelden und Zurücksetzen finden Sie in der Rückgabe-Anleitung.
Ab Übergabe bis zur Rückgabe trägt der Kunde das Risiko für Verlust, Diebstahl und Beschädigung des Geräts. Bei Verlust, Diebstahl oder einer über normale Gebrauchsspuren hinausgehenden Beschädigung ist der Kunde verpflichtet, den Wiederbeschaffungs- bzw. Reparaturwert zu ersetzen (vgl. Abschnitt 10 der Nutzungsbedingungen). Wir empfehlen, das Gerät im Rahmen einer geeigneten Versicherung (z. B. Inhalts- bzw. Elektronikversicherung) abzusichern.
Mit Beendigung der Überlassung (insbesondere bei Beendigung des Abonnements oder auf unsere Aufforderung hin) ist der Kunde verpflichtet, das Gerät innerhalb von 14 Tagen vollständig und in funktionsfähigem Zustand - abgesehen von normalen Gebrauchsspuren - an uns zurückzugeben. Zuvor sind die Daten zu löschen und die Apple-ID wie in Abschnitt 9 beschrieben zu entfernen. Kosten und Risiko des Rückversands trägt der Kunde. Wird das Gerät nicht oder nicht fristgerecht zurückgegeben, sind wir berechtigt, den Wiederbeschaffungswert in Rechnung zu stellen.
→ Schritt-für-Schritt-Anleitung: Tablet zurücksetzen & zur Rückgabe vorbereiten
Für Schäden, die ein Gerät verursacht, haften wir nach Abschnitt 18 der Nutzungsbedingungen. Technischen Support für die Geräte selbst leisten wir nicht; Support für die Software richtet sich nach dem gebuchten Paket (Abschnitt 6 der Nutzungsbedingungen). Wir gewährleisten keinen ausfall- oder störungsfreien Betrieb des Geräts.