Keine landesrechtlich fixierten Gruppengrößen; Steuerung über die Fachkraft-Kind-Relation (§ 16 Abs. 2 ThürKigaG)
Fein gestaffelte Fachkraft-Kind-Relation (1:4 / 1:6 / 1:8 / 1:12) nach § 16 ThürKigaG.
Drei Gründe machen Dokumentation für Kita-Leitungen unverzichtbar - unabhängig vom Bundesland und vom konkreten Bemessungsmodell. Jeder dieser Gründe greift im Ernstfall sofort und kann existenziell werden:

Die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII basiert auf der jederzeitigen Einhaltung der gesetzlichen Personalrelation. Ein einziger Stichproben-Vorfall ohne nachweisbare Dokumentation kann zur Auflagen-Erteilung oder im Härtefall zur Aussetzung der Betriebserlaubnis führen.
Zuständig ist je nach Bundesland eine andere Stelle: meist das Landesjugendamt, in Stadtstaaten die Senatsverwaltung oder der städtische Träger. Konkrete Auflagen, Gruppengrößen-Ausnahmen und Sonderregelungen werden einzelfallbezogen erteilt und können von Einrichtung zu Einrichtung variieren - auch innerhalb desselben Bundeslandes.

Jedes Bundesland definiert Höchstgruppengrößen, Buchungs-Staffeln und Sonderregeln für Inklusion oder Sprachförderung. Eine lückenlose Dokumentation ist Grundlage für die Förderung - Unterdeckung führt zu Rückforderungen, Überbelegung zu Anzeigepflicht beim Jugendamt.

Bei Aufsichtspflichtverletzungen (Unfall, Verletzung, Vorfall) prüfen Versicherung und Jugendamt das Personal-Kind-Verhältnis zum Zeitpunkt des Ereignisses. Ohne Live-Dokumentation trägt die Leitung oder der Träger unter Umständen ein erhebliches Haftungsrisiko - auch nach Jahren noch.
Thüringen staffelt fein nach Alter: Säuglinge (unter 1 J.) 1:4, Kinder 1–2 Jahre 1:6, 2–3 Jahre 1:8, Ü3 einheitlich 1:12 (seit dem Vierten ÄndG, in Kraft 01.08.2024); Hort eigene Regel (4-h-Basis). Weiteres geeignetes Personal darf unterstützen, wird aber nicht auf die Mindestpersonalausstattung angerechnet (§ 16 Abs. 6).
Im Alltag mit Bienenstock: Beim Check-in muss die richtige Altersstufe hinterlegt sein (unter 1 Jahr ist strenger als 1–3 Jahre). Die Ampel zeigt, ob genug Personal da ist. Grün = ok, rot = sofort handeln.
Thüringen (§ 16 ThürKigaG, Viertes Gesetz in Kraft 01.08.2024): Krippe/Kindergarten bei 9h-Basis. Fachkraft-Kind-Relation § 16 Abs. 2: 1:4 (unter 1 J.) / 1:6 (1-2 J.) / 1:8 (2-3 J.) / 1:12 (Ü3). Der Personalschlüssel § 16 Abs. 3 ist als VZÄ/Kind inkl. Overhead vorgegeben (0,369 / 0,246 / 0,185 / 0,123 bei 9h); Hort 0,033 VZÄ je Kind bei 4h-Basis. ThürKigaG nutzt 40h-Vollzeit; unsere Faktor-Ableitung verwendet TVöD-SuE 39h.
Kategorie I: Per-Kind (Personal-h ÷ Kind-h, verschiedene Notationen: 1:N · VZÄ/Platz · h/Wo/Kind · Anstellungsschlüssel)

Bienenstock macht aus dem Gesetzeswert ein Gewicht pro Kind (Live-Faktor in der Tabelle) und setzt jede anwesende Fachkraft auf 10. Die Ampel hält die Waage: Kinder-Summe ÷ Personal-Summe ≤ 1 bedeutet genug Personal.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle
Live-Gegenüberstellung in Thüringen: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Fein nach Alter, auch Säuglinge eigene Zeile. Bienenstock rechnet die Werte von der 9-h-/4-h-Basis auf „pro Fachkraft, pro Stunde“ herunter, einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft).
| Name | Altervon – bis | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Säuglinge | unter 1 J. | 3,20 | 1:4 | 0,369 | 10 |
| Krippe | 1–2 J. | 2,13 | 1:6 | 0,246 | 10 |
| Kindergarten | 3 J. – Schule | 1,07 | 1:12 | 0,123 | 10 |
| Hort | ab Schule | 0,64 | 1:20 | 0,033 | 10 |
| Fachkraft | — | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Keine landesrechtlich fixierten Gruppengrößen; Steuerung über die Fachkraft-Kind-Relation (§ 16 Abs. 2 ThürKigaG)
Mindestens drei pädagogische Fachkräfte je Einrichtung (§ 16 Abs. 4 ThürKigaG; seit 01.08.2024 von zwei auf drei erhöht)
Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII i.V.m. dem ThürKigaG; Aufsicht durch das überörtliche Landesjugendamt (TMBJS)
Landes-Besonderheiten
Zusätzlich zum Grundmodell gibt es für Thüringen besondere Regeln zu Personal, Kindern und Situationen, mit Live-Status und landesspezifischen Vorgaben.
Was Sie im Alltag wissen müssen: Was in der Ampel mitzählt, was nur im Jahres-Stellenplan steckt und was Sie nicht doppelt abziehen dürfen. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
in Bemessungswert eingerechnet
Zeit am Schreibtisch ist im Faktor mit einkalkuliert, die Ampel rechnet Verfügung schon im Kind-Wert ein. Wer vorbereitet oder dokumentiert, zählt mit; rot wird es erst, wenn für die gerade anwesenden Kinder zu wenig Personal da ist.
Personalschlüssel § 16 Abs. 3 enthält die fachliche Arbeit außerhalb der Gruppe sowie mögliche Ausfallzeiten durch Urlaub/Krankheit (Vertretung implizit)
Ausfall im Faktor heißt: Der Personalschlüssel ist bewusst höher bemessen, ein gesetzlicher Puffer für Krankheit und Urlaub im Jahresmittel, kein Extra-Posten im Dienstplan. Wer heute ausfällt, muss trotzdem vertreten werden.
Leitung gestaffelt nach Größe separat (§ 17 Abs. 3)
Wenn die Leitung kurz in der Gruppe mitarbeitet, kann sie in Bienenstock als Fachkraft eingecheckt werden. Rolle im System beachten.
Ohne Software führen Sie eine Belegungs-Übersicht mit 5 Altersstufen und dem jeweiligen Schlüssel.
Sie haben zwei grundsätzliche Wege, mit Bienenstock konform zu bleiben. Je nach Träger-Philosophie, Personalsituation und Aufsichtspraxis wählen Sie eine — oder kombinieren sie für unterschiedliche Bereiche Ihrer Einrichtung.
Bienenstock berechnet die Personal-Kind-Quote sekündlich aus tatsächlichen Check-ins und Anwesenheiten. Sie halten jederzeit alle gesetzlichen Vorgaben ein — bei Quote ≤ 1,0 (bzw. Kapazität ≥ 0) läuft alles im grünen Bereich. Beide Werte rechnen mit der × 10-Skalierung des Personals.
→ Was bedeutet „Empfohlen"? Vier Dokumentationsstufen im DetailSie nutzen Live als Frühwarnsystem, optimieren aber gezielt auf den Tages-, Wochen- oder Monatsradius. Akute Unterschreitungen werden bewusst toleriert, wenn die Bilanz über den Bezugszeitraum stimmt. Wir stellen sicher, dass Sie auf den Tag oder die Woche compliant sind — und dokumentieren sauber für Sie.

Bienenstock dokumentiert automatisch — minutengenau, lückenlos, ohne dass jemand Listen führen muss. Sie sehen jederzeit, dass Sie im grünen Bereich sind, und haben für jeden Vorfall, jede Stichprobe und jeden Streitfall den lückenlosen Nachweis griffbereit.
Personal, Kinder und Tagesgrenzwert in einem PDF. Jeden Abend um 23:59 fertig — ohne dass Sie eine Datei anfassen.
Wochen-, Monats- und Jahresübersichten auf Knopfdruck. Bei einer Stichprobe, einem Vorfall oder einer Träger-Anfrage haben Sie den Nachweis sofort — auch Jahre später.
Die Dokumentation läuft im Hintergrund. Sie sehen sie nur, wenn Sie sie brauchen — bei der Träger-Sitzung, beim Jugendamt-Besuch oder im Versicherungsfall.
Dokumentation allein reicht nicht. Wenn Personal kurzfristig ausfällt oder die Quote droht zu kippen, brauchen Sie Werkzeuge, um aktiv zu steuern. Bienenstock gibt Ihnen vier konkrete Hebel - die in allen 16 Bundesländern identisch funktionieren:

Bei besonders wichtiger Betreuung (Ausflüge, krankheitsbedingter Engpass, Sondertage) kann Bienenstock Eltern proaktiv informieren und gezielt nach Nachfrage fragen - z. B. „Können Sie heute früher abholen?". So entlasten Sie die Personal-Situation, bevor sie kritisch wird.

Wenn ein Kind kurzfristig nicht den ganzen Tag bleibt, kann Bienenstock beim Check-in dynamisch umstellen (z. B. Ganztag → Halbtag). Das senkt sofort die Personalbedarfs-Quote und gibt Ihnen administrative Luft, ohne abrechnungs-rechtliche Tricks.

Die Bienenstock-Ampel (grün/gelb/rot) gibt Eltern einen Hinweis auf die aktuelle Belegung der Kita. Bei gelber Ampel füllt sich die Einrichtung schnell - Eltern sehen das und bringen ihr Kind eher früh, bevor die Plätze knapp werden. Zusätzlich kann die Kita per Nachricht Engpässe für den nächsten Tag ankündigen oder anmerken, wann die Belegung wieder abnimmt und Plätze frei werden. Eine sanfte, transparente Steuerung der Tagesauslastung ohne Druck oder Schuldgefühl.

Anhand des Live-Überblicks sehen Sie sofort, in welcher Gruppe akuter Bedarf besteht. Pausen, Übergaben und Springer-Einsätze planen Sie nicht mehr nach Bauchgefühl, sondern auf Datenbasis - mit dem Ziel, dass die richtige Fachkraft zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist.
Inhalt bald verfügbar
extra: 0,01 VZÄ je Kind (mind. 0,2 / max. 1,5 VZÄ je Einrichtung) · § 17 Abs. 3 ThürKigaG
Assistenz-/Hilfskräfte bis max. 10 % des Fachkraft-Mindestschlüssels (§ 16 Abs. 1; Kosten Betriebskosten § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 1)
Inhalt bald verfügbar
zusätzlich; Anrechnung auf Mindestschlüssel nicht aus § 16 verifiziert
keine feste Quote (§ 16 ThürKigaG)
keine feste Quote (§ 16 ThürKigaG) (Mindestpersonalschlüssel besteht aus päd. Fachkräften, § 16 Abs. 1/2; weiteres geeignetes Personal wird bei der Mindestpersonalausstattung nicht angerechnet, § 16 Abs. 6)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Verfügungszeit ist nicht im Faktor „Im Faktor enthalten“ ausgewiesen. Vor-/Nachbereitung zählt nicht als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
Folgt aus „Vor-/Nachbereitung (in Kita, Öffnungszeit)“ = nein, außerhalb der Kita ohnehin nicht anwesend.
Praxisanleitung über Fachkraft mit reduzierter Gruppenpräsenz; Förderpauschale für PiA-Stellen
Optionen aus dem Landesrecht, um bei schwieriger Personalsituation compliant zu bleiben oder Förderung zu sichern:
Einmal im Jahr (Annahme); dazu Anzeigen zur Übergangsregelung
Vertiefte Hintergründe pro Bundesland: gesetzliche Reformpfade, exakte Paragraph-Verweise, Live-Berechnungsbeispiele und das Personal-Kind-Verhältnis je Altersgruppe für Ihre Einrichtung.
§ 16 Abs. 2/3, § 17 Abs. 3 ThürKigaG · Viertes Gesetz zur Änderung des ThürKigaG (in Kraft 01.08.2024: Ü3 einheitlich 1:12, mind. 3 Fachkräfte, Übergang § 35 Abs. 7 bis 31.07.2026)
RP
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