Was sich wann ändert
Papier bis Ende 2027, ab 2028 nur online
Die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) regelt, wie Unfälle an die Unfallkasse gemeldet werden und welche Angaben dazugehören. Für Kitas gilt sie genauso wie für Betriebe.
17.07.2023
Neue Verordnung
Die Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) mit diesem Datum ersetzt die UVAV von 2002.
01.01.2024
Elektronisch ist die Regel
Die UVAV tritt in Kraft. Unfallanzeigen gehen nach § 2 durch elektronische Datenübertragung an die Unfallkasse.
31.12.2027
Letzter Tag für Papier
Bis dahin dürfen Sie noch auf Papier nach den Mustern der alten UVAV melden (§ 7 UVAV). Laut DGUV endet der Postweg an diesem Tag.
01.01.2028
Nur noch digital
Ab diesem Tag melden Sie nur noch elektronisch, etwa über das DGUV-Serviceportal.
Wann Sie melden müssen
Ärztliche Behandlung, Frist drei Tage
Sie müssen einen Unfall anzeigen, wenn er mit dem Besuch der Kita zusammenhängt und das Kind ärztlich behandelt werden muss oder zu Tode gekommen ist (§ 193 Abs. 1 SGB VII). Muss das Kind nicht zur Ärztin, zum Arzt oder ins Krankenhaus, besteht nach dem Wortlaut keine Anzeigepflicht.
Die Anzeige ist binnen drei Tagen bei der Unfallkasse zu erstatten, gerechnet ab dem Moment, in dem der Unternehmer vom Unfall erfahren hat (§ 193 Abs. 4). Unternehmer ist der Sachkostenträger, in der Regel der Träger der Kita (§ 136 Abs. 3 Nr. 3 SGB VII). Laut Formular meldet eine bevollmächtigte Person der Einrichtung, meist die Leitung.
Das Kind, vertreten durch die Eltern, hat das Recht, die Inhalte der Anzeige in einem barrierefreien Format zu bekommen. Der Träger als anzeigendes Unternehmen muss darauf hinweisen (§ 193 Abs. 4 SGB VII, § 6 UVAV). Ob das Portal nach dem Absenden eine Kopie zum Speichern anbietet, haben wir nicht geprüft. Halten Sie Ihre Angaben deshalb vor dem Absenden fest.
Neu gegenüber dem Papierbogen
Was das Online-Formular anders fragt als U 1004
Wir haben das Papiermuster U 1004 (Stand 05/24) für Kinder in Tagesbetreuung mit dem Datensatz der UVAV und dem Online-Formular verglichen. Name, Krankenkasse und Hergang fragen beide.
| Angabe | Papier U 1004 | Online (UVAV) |
|---|---|---|
| Gewaltereignis | kein Feld | Pflichtfrage: Hat ein Gewaltereignis (z. B. körperlicher oder sexueller Übergriff) stattgefunden? Bei Ja: welcher Art. |
| Zeug:innen | Wer hat zuerst Kenntnis genommen, war die Person Augenzeug:in? | Zuerst informierte Person mit Name und Anschrift, dazu beliebig viele weitere Zeug:innen mit Name und Anschrift. |
| Erstbehandlung | Erstbehandlung | Name und Anschrift der Ärztin, des Arztes oder des Krankenhauses. |
| Telefon der Familie | Telefon der gesetzlichen Vertretung | Nur mit Einverständnis der versicherten Person bzw. der gesetzlichen Vertretung. |
| Wer meldet | Datum, Leiter/-in, Telefon | Vor- und Nachname der Person, die die Meldung erstellt. Melden darf auch eine bevollmächtigte Person. Eine Unterschrift gibt es nicht. |
| Unfallort | Unfallort, Distanzunterricht als eigene Frage | Auswahl: in der Einrichtung, auf einem Weg, Distanzunterricht oder anderer Ort, mit Anschrift und Postleitzahl. |
Eine E-Mail-Adresse verlangt die UVAV nicht, und das Formular hat auch kein Feld dafür. Fragen zur Tätigkeit zum Unfallzeitpunkt, die bei Beschäftigten gestellt werden, entfallen bei Kindern.
DGUV-Serviceportal
So füllen Sie die Unfallanzeige online aus
Die Unfallkassen nutzen ein gemeinsames Formular im DGUV-Serviceportal: „Unfallanzeige für Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende“. Ein Konto brauchen Sie nicht, das Portal bietet „Weiter ohne Login“ an. Sie wählen Ihr Bundesland und damit die Unfallkasse und füllen dann vier Schritte aus. Den nächsten Schritt zeigt das Formular erst, wenn alle Pflichtfelder ausgefüllt sind.
Schritt 1
Versicherte Person
Name und Anschrift der Einrichtung, Träger, Unternehmensnummer (falls vergeben). Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht und Staatsangehörigkeit des Kindes. Gesetzliche Vertretung mit Name und Anschrift. Krankenkasse.
Schritt 2
Angaben zum Unfall
Tödlicher Unfall ja/nein, Unfalldatum, Unfallzeit (optional), Unfallort. Zuerst informierte Person und weitere Zeug:innen. Gewaltereignis ja/nein. Schilderung des Hergangs mit höchstens 3000 Zeichen und ob sie auf der Schilderung des Kindes beruht. Verletzte Körperteile, Art der Verletzung, Erstbehandlung. Anlagen hochladen.
Schritt 3
Ergänzende Angaben
Regulärer Beginn und reguläres Ende des Besuchs an dem Tag. Wurde der Besuch unterbrochen (nein, sofort, später mit Datum und Uhrzeit)? Wurde er wieder aufgenommen, und wann?
Schritt 4
Kontaktdaten
Vor- und Nachname der Person, die die Meldung erstellt hat, optional eine Ansprechperson für Rückfragen, Telefonnummer. Danach „Absenden“.
Datumsfelder erwarten TT.MM.JJJJ, Uhrzeiten HH:MM. Die Unfallzeit ist optional, das Unfalldatum nicht. Welche Unfallkasse Sie auswählen, steht in der Tabelle Ihre Unfallkasse je Bundesland.
Zuständigkeit
Ihre Unfallkasse je Bundesland
Im Serviceportal wählen Sie zuerst das Bundesland, in Bayern und Niedersachsen danach die Unfallkasse. Kommunale Kitas sind beim kommunalen Unfallversicherungsträger versichert (§ 129 SGB VII), Kitas freier und gemeinnütziger Träger, auch kirchlicher, beim Träger im Landesbereich (§ 128 SGB VII). In den meisten Ländern ist das dieselbe Unfallkasse.
| Bundesland | Unfallkasse | Website |
|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Unfallkasse Baden-Württemberg | ukbw.de |
| Bayern | Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)Bayerische LandesunfallkasseKommunale Kitas melden an die KUVB, Kitas freier und gemeinnütziger Träger an die Bayerische Landesunfallkasse. | kuvb.debayerluk.de |
| Berlin | Unfallkasse Berlin | unfallkasse-berlin.de |
| Brandenburg | Unfallkasse Brandenburg | ukbb.de |
| Bremen | Unfallkasse Freie Hansestadt Bremen | ukbremen.de |
| Hamburg | Unfallkasse Nord | uk-nord.de |
| Hessen | Unfallkasse Hessen | ukh.de |
| Mecklenburg-Vorpommern | Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern | uk-mv.de |
| Niedersachsen | Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN)Braunschweigischer GUVGUV OldenburgGUV HannoverKitas freier und gemeinnütziger Träger melden an die LUKN. Kommunale Kitas melden an den GUV ihrer Region: Braunschweig für Peine, Salzgitter, Wolfenbüttel, Goslar, Helmstedt und Braunschweig, Oldenburg für Friesland, Wesermarsch, Ammerland, Oldenburg, Cloppenburg und Vechta, Hannover für alle übrigen Regionen. | lukn.debs-guv.deguv-oldenburg.deguvh.de |
| Nordrhein-Westfalen | Unfallkasse Nordrhein-Westfalen | unfallkasse-nrw.dedirekt zum Formular |
| Rheinland-Pfalz | Unfallkasse Rheinland-Pfalz | ukrlp.de |
| Saarland | Unfallkasse Saarland | uks.de |
| Sachsen | Unfallkasse Sachsen | uksachsen.de |
| Sachsen-Anhalt | Unfallkasse Sachsen-Anhalt | ukst.de |
| Schleswig-Holstein | Unfallkasse Nord | uk-nord.de |
| Thüringen | Unfallkasse Thüringen | ukt.de |
Gewerbliche private Träger, deren Kita nicht steuerbegünstigt ist, sind bei der BGW versichert und melden dorthin.
Im DGUV-Serviceportal stehen alle Unfallkassen zur Auswahl. Für Nordrhein-Westfalen führt der Link in der Tabelle direkt ins Formular. Manche Unfallkassen haben daneben eigene Portale, etwa die Unfallkasse Hessen oder der GUV Oldenburg. Fragen Sie im Zweifel dort nach, welchen Weg sie bevorzugen.
Für Träger und Kommunen
Wer beim Träger meldet und was Sie vorher klären
Die Pflicht zur Unfallanzeige trifft den Unternehmer (§ 193 SGB VII). Bei einer Kita ist das in der Regel der Träger, bei kommunalen Kitas also die Gemeinde oder Stadt. Das Jugendamt übernimmt die Meldung nicht. Ausfüllen darf eine bevollmächtigte Person (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 UVAV), und das Formular nennt dafür ausdrücklich eine „bevollmächtigte Person der Einrichtung“. In der Praxis ist das meist die Leitung.
Die Unternehmensnummer beim Unfallversicherungsträger fragt das Formular „soweit vergeben“ ab. Ohne Nummer können Sie trotzdem absenden.
Ein Konto im Portal braucht weder der Träger noch die Leitung. Wer sich anmelden will, nutzt das Nutzerkonto Bund oder „Mein Unternehmenskonto“ auf ELSTER-Basis. Das Formular übernimmt dann die Angaben aus dem Konto, und die Unfallkasse kann in das Postfach des Kontos antworten, wenn dort das nötige Vertrauensniveau hinterlegt ist.
Wenn Ihr Träger mehrere Kitas hat
- Legen Sie für jede Kita fest, wer die Anzeige ausfüllt und wer einspringt, wenn die Leitung fehlt.
- Hinterlegen Sie Name und Anschrift des Trägers und die Unternehmensnummer dort, wo alle Leitungen sie finden. Das Formular fragt beides im ersten Schritt.
- Die drei Tage zählen ab dem Zeitpunkt, an dem der Unternehmer vom Unfall erfahren hat (§ 193 Abs. 4 SGB VII). Klären Sie, wie die Leitung den Träger am Unfalltag informiert.
- Bewahren Sie die Angaben jeder Anzeige auf, auch weil die Familie Anspruch auf die Inhalte in barrierefreiem Format hat. Ob das Portal nach dem Absenden eine Kopie liefert, haben wir nicht geprüft.
Checkliste
Das brauchen Sie vor dem Ausfüllen
Einige Angaben stehen in der Kinderakte, andere wissen nur die Erzieher:innen, die dabei waren. Sammeln Sie beides, bevor Sie das Formular öffnen.
- Name und Anschrift der Kita, Name und Anschrift des Trägers, Unternehmensnummer bei der Unfallkasse, falls vergeben
- Vorname, Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Geschlecht und Staatsangehörigkeit des Kindes
- Name und Anschrift der Eltern bzw. der gesetzlichen Vertretung, Telefon nur mit deren Einverständnis
- Krankenkasse des Kindes
- Unfalldatum, Uhrzeit und genauer Unfallort mit Postleitzahl
- Name und Anschrift der Person, die zuerst vom Unfall erfahren hat, und weiterer Zeug:innen
- Antwort auf die Frage nach einem Gewaltereignis
- Schilderung des Hergangs, höchstens 3000 Zeichen, und von wem sie stammt
- verletzte Körperteile und Art der Verletzung
- Name und Anschrift der Ärztin, des Arztes oder des Krankenhauses
- regulärer Beginn und reguläres Ende des Besuchs an dem Tag, ob und wann das Kind den Besuch unterbrochen und wieder aufgenommen hat
- Ihr Name und eine Telefonnummer für Rückfragen
- Anlagen als PDF, JPG oder PNG, höchstens fünf Dateien mit je bis zu 10 MB
Wo Bienenstock hilft
Der Unfallnachweis als Vorlage und Anlage
Bienenstock erstellt für ein Kind und einen Zeitpunkt ein PDF. Es zeigt, ob das Kind eingecheckt war und in welcher Gruppe, und welche Erzieher:innen mit welchem Personalschlüssel in der Gruppe waren. Der Abschnitt „Werte für die Unfallanzeige“ folgt den vier Schritten des Formulars.
Angaben, die nicht in den Daten stehen, etwa Krankenkasse oder Verletzung, tragen Sie vor dem Download ein. Bienenstock speichert sie nicht. Leere Felder erscheinen im PDF als Leerzeile. Das PDF können Sie unter „Anlagen zum Unfallhergang“ hochladen.
Die Unfallanzeige senden Sie selbst im Portal Ihrer Unfallkasse, Bienenstock schickt nichts ab. Was im Nachweis steht: Anwesenheit im Versicherungsfall.
Quellen
Quellen zur Unfallanzeige
Die Formularfelder haben wir am 05.10.2026 im Online-Formular nachgelesen, ohne etwas abzusenden. Maßgeblich ist das Formular Ihrer Unfallkasse am Tag der Meldung.
- 01Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV) 2024
In Kraft seit 1. Januar 2024. § 2: elektronische Übertragung. § 7: Papier nach alten Mustern bis 31. Dezember 2027.
- 02UVAV § 4, Angaben zum Unfall
Abs. 1 für alle Anzeigen (Unfallort mit PLZ, Zeug:innen, Erstbehandlung mit Anschrift), Abs. 3 für Kinder in Tagesbetreuung (Gewaltereignis, Besuchszeiten).
- 03SGB VII § 193, Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls
Abs. 1: wann anzuzeigen ist. Abs. 4: drei Tage ab Kenntnis, Recht der versicherten Person auf die Inhalte der Anzeige in barrierefreiem Format.
- 04DGUV-Pressemitteilung vom 25.07.2023: Meldung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten wird digitalisiert
Ab 1. Januar 2028 nur noch digital, Postweg bis 31. Dezember 2027.
- 05DGUV-Serviceportal, Unfallanzeige für Kinder, Schülerinnen und Schüler, Studierende
Gemeinsames Online-Formular der Unfallkassen. Felder und Grenzen in diesem Artikel am 05.10.2026 im Formular abgelesen.
- 06DGUV-Formular U 1004 (05/24), Unfallanzeige auf Papier
Das Papiermuster für Kinder in Tagesbetreuung. Ohne Feld für ein Gewaltereignis.
- 07SGB VII §§ 128 und 129, Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger
Kommunale Einrichtungen beim kommunalen Träger (§ 129), freie Träger beim Träger im Landesbereich (§ 128).
FAQ
Häufige Fragen zur Unfallanzeige in der Kita
- Ab wann muss die Unfallanzeige der Kita online gestellt werden?
- Ab 1. Januar 2028 geht die Unfallanzeige nur noch digital. Seit 1. Januar 2024 ist die elektronische Meldung nach der UVAV schon die Regel. Papier nach den Mustern der alten UVAV lässt § 7 übergangsweise bis 31. Dezember 2027 zu.
- Wie lange gilt die Unfallanzeige auf Papier (U 1004)?
- Das Papiermuster der DGUV für Kinder in Tagesbetreuung ist das Formular U 1004, zuletzt in der Fassung 05/24. Laut DGUV ist der Postweg bis 31. Dezember 2027 möglich, ab 1. Januar 2028 melden Sie nur noch digital. Die Frage nach einem Gewaltereignis, die die UVAV seit 2024 verlangt, fehlt auf U 1004 (05/24).
- Wann muss eine Kita einen Unfall melden?
- Wenn der Unfall mit dem Besuch der Einrichtung zusammenhängt und das Kind ärztlich behandelt werden muss oder zu Tode gekommen ist (§ 193 Abs. 1 SGB VII). Die Frist beträgt drei Tage, nachdem der Unternehmer vom Unfall erfahren hat (§ 193 Abs. 4). Unternehmer ist in der Regel der Träger der Kita.
- Geht die Unfallanzeige im DGUV-Serviceportal ohne Login?
- Ja. Das Portal sagt dazu: „Das Onlineformular können Sie auch ohne Anmeldung im Nutzerkonto absenden.“ Wenn Sie sich mit einem Nutzerkonto anmelden, übernimmt das Formular Ihre Angaben aus dem Konto. Die Antwort der Unfallkasse kann dann in das Postfach des Kontos gehen, wenn dort das nötige Vertrauensniveau hinterlegt ist.
- Wer meldet den Unfall, wenn eine Gemeinde oder ein Verein Träger der Kita ist?
- Anzeigen muss der Unternehmer (§ 193 SGB VII), bei einer Kita in der Regel der Träger, etwa die Gemeinde oder der Verein. Ausfüllen darf auch eine bevollmächtigte Person (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 UVAV), meist die Leitung der Kita. Das Jugendamt übernimmt die Meldung nicht, die Pflicht bleibt beim Träger.
- Muss der Träger eine Unternehmensnummer angeben?
- Das Formular fragt nach der Unternehmensnummer beim Unfallversicherungsträger, „soweit vergeben“. Ohne Nummer können Sie trotzdem absenden. Hat Ihr Träger eine, geben Sie sie allen Leitungen, die Unfälle melden.
- Was ist mit der Frage nach einem Gewaltereignis gemeint?
- Die UVAV verlangt die Angabe, ob ein Gewaltereignis vorlag, zum Beispiel ein körperlicher oder sexueller Übergriff (§ 4 Abs. 3 Nr. 4a). Im Online-Formular ist das eine Pflichtfrage mit Ja oder Nein. Das Papiermuster U 1004 (05/24) hat dafür kein Feld.
- Dürfen wir die Telefonnummer der Eltern eintragen?
- Nur mit Einverständnis. Die UVAV führt die Telefonnummer der versicherten Person und der gesetzlichen Vertretung als freiwillige Angabe, die Sie nur mit deren Einverständnis melden (§ 3 Abs. 2).
- Wer unterschreibt die Unfallanzeige?
- Das Online-Formular hat kein Unterschriftsfeld. Es fragt nach Vor- und Nachname der Person, die die Meldung erstellt hat. Das darf auch eine bevollmächtigte Person sein (§ 3 Abs. 1 Nr. 3 UVAV).
- Können wir Unterlagen anhängen?
- Ja. Im Schritt „Angaben zum Unfall“ gibt es „Anlagen zum Unfallhergang“. Erlaubt sind PDF, JPG, JPE und PNG, höchstens fünf Dateien mit je bis zu 10 MB.
- Welche Unfallkasse ist zuständig?
- Kommunale Kitas melden an den kommunalen Unfallversicherungsträger, Kitas freier und kirchlicher Träger an den Träger im Landesbereich. In den meisten Ländern ist das dieselbe Unfallkasse, in Bayern und Niedersachsen zwei verschiedene. Gewerbliche private Kitas sind bei der BGW versichert. Die Tabelle „Ihre Unfallkasse je Bundesland“ nennt alle Länder.