Höchstgruppenstärke (§ 1 Abs. 3 KiTaVO): Krippe 10 (U3) / 12 (2-J.) · altersgem. ab 1 J. 15 (max. 5 U3) · Ganztags 20 · verläng. Öffnung 22-25 · Halbtags/Regelgruppe 25-28
Gesetzliche Vorgaben, Personal-Kind-Verhältnis und Mindestpersonalschlüssel für Kitas in Baden-Württemberg

In Baden-Württemberg zählt nicht das einzelne Kind, sondern die Gruppe. Für jede Gruppenart (Regelgruppe Ü3, Krippe U3, altersgemischt) legt 1 fest, wie viele Vollzeitkräfte mindestens da sein müssen 2.
Praktisch heißt das: erst die Höchstgruppenstärke (Krippe 10, Ganztags 20, verlängerte Öffnung 22–25, Halbtags/Regelgruppe 25–28), dann die passende VZÄ-Vorgabe. Verfügungs- und Ausfallzeiten stecken schon in diesen Werten; Leitung kommt extra 3.
Krippe
0–2 J.
1:4,3
Faktor 2,30
Regelgruppe
3 J. – Schule
1:10,6
Faktor 0,94
Altersgruppen in Baden-Württemberg: Krippe (0–2 J.) · Regelgruppe (3 J. – Schule) · Hort (ab Schule)
Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.
Mindestpersonalschlüssel als Vollzeit-Fachkräfte pro Gruppe (inkl. Verfügungs- und Ausfallzeit, § 1 Abs. 1 KiTaVO). BW-Werte: Halbtags (4h) 1,3 (Ü3) / 1,4 (mit U3); Regelgruppe (6h) 1,8 / 2,0; verläng. Öffnung (6h) 1,9 / 2,0; Ganztags (7h) 2,3; Krippe U3 (7h) 2,06. Gruppenstärken § 1 Abs. 3: Krippe 10, Ganztags 20, VÖ 22-25, Halbtags/Regelgruppe 25-28. Leitungszeit kommt zusätzlich (§ 1 Abs. 4). Pro-Platz-Werte nur durch Division durch die Gruppenstärke ableitbar. Vollzeit typ. 39h/Woche (TVöD-SuE).
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Baden-Württemberg: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Richtwerte je Alter; der Live-Check läuft bei Ihnen vor allem über die Gruppe.
| Name | Altervon – bis | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Krippe | 0–2 J. | 2,30 | 1:4,3 | 0,206 | 10 |
| Regelgruppe | 3 J. – Schule | 0,94 | 1:10,6 | 0,072 | 10 |
| Fachkraft | — | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Höchstgruppenstärke (§ 1 Abs. 3 KiTaVO): Krippe 10 (U3) / 12 (2-J.) · altersgem. ab 1 J. 15 (max. 5 U3) · Ganztags 20 · verläng. Öffnung 22-25 · Halbtags/Regelgruppe 25-28
Sechzehn Länder, sechzehn Formeln. Bienenstock macht daraus eine einfache Ampel: Sind gerade genug Erwachsene für die Kinder da? Drei Schritte, ohne Fachchinesisch.
Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Baden-Württemberg ((Gruppen-FTE). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.
Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.
Geprüft wird beides:
Gruppen-FTE-Modelle rechnen pro Standard-Gruppe, nicht pro einzelnes Kind. Bienenstock prüft Mindestbesetzung und Anwesenheit je Gruppe und warnt, wenn z. B. die zweite Krippenkraft fehlt. Wo sich ein Pro-Kind-Wert ableiten lässt, gilt dieselbe Regel: Fachkraft = 10, Kind = Live-Faktor.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle
Gruppen-FTE (§ 1 KiTaVO)
Regelgruppe Ü3: 1,8 FTE bei 6 h · Krippe U3: 2,06 FTE bei 7 h
Baden-Württemberg arbeitet mit Mindestpersonal je Gruppe, nicht pro Kind. Eine direkte Pro-Platz-Skalierung ist gesetzlich nicht vorgesehen. Live-Berechnung wird derzeit nicht unterstützt.
Sechs U3-Kinder (je 2,30) und zwei Fachkräfte (je 10):
Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.
Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.
Zwei Alltagsszenarien aus der KiTaVO: eine Regelgruppe Ü3 und eine Krippe. So viel Mindestpersonal brauchen Sie; Leitung kommt obendrauf.
Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.
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extra: 6h/Wo bei 1 Gruppe, +2h/Wo je weitere
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(§ 7 Abs. 5 KiTaG: Zusatzkraft als 2. Kraft bei ≤15 Kindern · § 1 Abs. 2 KiTaVO: bei eingruppigen Kitas als 2. Kraft)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Baden-Württemberg bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
lt. § 1 Abs. 1 KiTaVO im Mindestpersonalschlüssel enthalten (mittelbarer Personaleinsatz/Verfügungszeit mind. 10 h/Woche, Ausfallzeiten 8 % für Krankheit und Fortbildung, KVJS-Ausführungshinweise)
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht, nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
lt. § 1 Abs. 1 KiTaVO im Mindestpersonalschlüssel enthalten (mittelbarer Personaleinsatz/Verfügungszeit mind. 10 h/Woche, Ausfallzeiten 8 % für Krankheit und Fortbildung, KVJS-Ausführungshinweise)
Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt, der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Leitungszeit separat (§ 1 Abs. 4)
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten, sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
Gruppen-FTE-Modell
Zusätzliche Hinweise aus dem Datensatz. Modell, Pauschalen oder Sonderregeln des Bundeslandes.
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Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten. Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
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Praxisanleitung in der erweiterten Mindestpersonalausstattung enthalten (KVJS-Empfehlung)
§ 7 KiTaG · § 1 KiTaVO (konsolidierte Fassung 2023, § 1 Abs. 1 verbatim) · § 1a KiTaVO (Übergangsmaßnahmen/Flexibilisierung) befristet bis 31.08.2027
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
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KVJS-Landesjugendamt - Betriebserlaubnis und Aufsicht nach § 45 SGB VIII; der geltende Mindestpersonalschlüssel wird nach § 1 Abs. 3 S. 4 KiTaVO in die Betriebserlaubnis aufgenommen. Abweichungen nach § 1a KiTaVO sind gegenüber dem KVJS anzeigepflichtig (§ 1a Abs. 5 KiTaVO)
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Baden-Württemberg.
In Baden-Württemberg gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 2,30 · 1:4,3, 2 J. (Krippe) · 2,30 · 1:4,3. Rechtsgrundlage: § 7 KiTaG · § 1 KiTaVO (konsolidierte Fassung 2023, § 1 Abs. 1 verbatim) · § 1a KiTaVO (Übergangsmaßnahmen/Flexibilisierung) befristet bis 31.08.2027.
Der Betreuungsschlüssel in Baden-Württemberg hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 2,30 · 1:4,3, 2 J. (Krippe) · 2,30 · 1:4,3. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Gruppen-FTE); Rechtsgrundlage: § 7 KiTaG · § 1 KiTaVO (konsolidierte Fassung 2023, § 1 Abs. 1 verbatim) · § 1a KiTaVO (Übergangsmaßnahmen/Flexibilisierung) befristet bis 31.08.2027.
Die Personalbemessung in Baden-Württemberg ist geregelt in: § 7 KiTaG · § 1 KiTaVO (konsolidierte Fassung 2023, § 1 Abs. 1 verbatim) · § 1a KiTaVO (Übergangsmaßnahmen/Flexibilisierung) befristet bis 31.08.2027. Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Gruppen-FTE".
Ja. In Baden-Württemberg sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in der gesetzlichen Personalbemessung bereits eingerechnet. Träger müssen diese mittelbare pädagogische Arbeit nicht separat aufschlagen.
KVJS-Landesjugendamt - Betriebserlaubnis und Aufsicht nach § 45 SGB VIII; der geltende Mindestpersonalschlüssel wird nach § 1 Abs. 3 S. 4 KiTaVO in die Betriebserlaubnis aufgenommen. Abweichungen nach § 1a KiTaVO sind gegenüber dem KVJS anzeigepflichtig (§ 1a Abs. 5 KiTaVO) Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Zusatzkräfte (§ 7 Abs. 5 KiTaG) als 2. Kraft bei ≤15 Kindern
Die Zusatzkraft nach § 7 Abs. 5 KiTaG ist die zweite pädagogische Kraft, die in eingruppigen Einrichtungen oder Gruppen mit bis zu 15 Kindern eingesetzt werden darf. Sie ersetzt nicht die Erstfachkraft, sondern ergänzt sie.
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