2 päd. Kräfte je Gruppe (§ 28 Abs. 1 KiBiz)
Kindpauschale und Personalvorgaben nach §§ 28, 33 KiBiz und PersVO 2024

In NRW stecken Förderung und Personalbedarf in der Kindpauschale 1. Entscheidend sind Gruppenform und Buchungszeit, daraus folgt, wie viele Stunden Sie vorhalten müssen.
Drei Formen: I altersgemischt (2 Jahre bis Schule, max. 20), II nur U3 (max. 10), III nur Ü3 (max. 25). Buchung: 25, 35 oder 45 Stunden pro Woche.
Die Anlage zu 2 (Stand 01.08.2020) listet Gesamt-, Fachkraft- und Leitungsstunden je Kombination. Bei 35-h-Buchung zum Beispiel: GF I 99,5 / 77 / 7 h, GF II 107 / 77 / 7 h, GF III 99 / 38,5 / 7 h, plus Ergänzungskraft in Höhe der Fachkraftstunden bei GF III.
Die Live-Faktoren dazu stehen in der Übersicht darunter. Die PersVO 2024 (ab 06.12.2024) sagt, wer anrechenbar ist: sozialpädagogische Fachkräfte, weitere Fachkräfte, Ergänzungskräfte (160-h-Quali). Pro Gruppe 10 % Verfügungszeit.
Wichtig: dasselbe 3-jährige Kind kann in GF I (mixed) oder GF III (nur Ü3) landen, mit spürbar anderem Personalbedarf. Schulkinder gehen in NRW meist in die OGS, nicht in den Kita-Hort. Eine reine Pro-Platz-VZÄ wie in Rheinland-Pfalz gibt es hier nicht.
Gruppenform II
0–2 J. (U3)
1:3,5
Faktor 2,85
Gruppenform III
3 J. – Schule (Ü3)
1:9,5
Faktor 1,05
Schulkind
ab Schule (meist OGS)
1:9,5
Faktor 1,05
Altersgruppen in Nordrhein-Westfalen: Gruppenform II (0–2 J. (U3)) · Gruppenform III (3 J. – Schule (Ü3)) · Schulkind (ab Schule (meist OGS))
Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.
NRW (§§ 28, 33 KiBiz · PersVO 2024): Finanzierung über Kindpauschale je Kombination aus Gruppenform (I = gemischt, II = U3, III = Ü3) und Buchungszeit (25h / 35h / 45h). Anlage zu § 33 KiBiz definiert die Fachkraftstunden je Kind/Woche. PersVO regelt nur die Personenkategorien (sozialpäd. Fachkraft, weitere Fachkraft, Ergänzungskraft). Schulkinder gehen in NRW typischerweise in die OGS, nicht in einen Kita-Hort. Live-Berechnung erfordert zusätzliche Gruppenform-Dimension, die unser Modell aktuell nicht abbildet.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Nordrhein-Westfalen: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Kind-Wert je Gruppenform und Buchungszeit. Aus der Kindpauschale rechnet Bienenstock einen Kind-Wert „pro Fachkraft, pro Stunde“, einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft), losgelöst von der Pauschalen-Konvention.
| Name | Altervon – bis | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Gruppenform II | 0–2 J. (U3) | 2,85 | 1:3,5 | 0,256 | 10 |
| Gruppenform III | 3 J. – Schule (Ü3) | 1,05 | 1:9,5 | 0,094 | 10 |
| Schulkind | ab Schule (meist OGS) | 1,05 | 1:9,5 | 0,094 | 10 |
| Fachkraft | — | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
2 päd. Kräfte je Gruppe (§ 28 Abs. 1 KiBiz)
Gruppenform I (Mixed 2J.-Schule, max. 20): 1 Fachkraft + 1 weitere Fachkraft
Gruppenform II (U3 pure, max. 10): 1 Fachkraft + 1 weitere Fachkraft + zusätzliche Ergänzungskraft
Gruppenform III (Ü3 pure, max. 25): 1 Fachkraft + 1 Ergänzungskraft
Sechzehn Länder, sechzehn Formeln. Bienenstock macht daraus eine einfache Ampel: Sind gerade genug Erwachsene für die Kinder da? Drei Schritte, ohne Fachchinesisch.
Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Nordrhein-Westfalen ((Kindpauschale + PersVO). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.
Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.
Geprüft wird beides:
Budget- und Pauschalen-Modelle haben oft keinen direkten Pro-Kind-Schlüssel. Bienenstock prüft trotzdem Mindestanwesenheit und, wo ableitbar, die Live-Quote: jede Fachkraft zählt 10, jedes Kind mit seinem Live-Faktor. Die Ampel zeigt sofort, wenn die Waage kippt.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle
Kindpauschale × Gruppenform × Buchungszeit (§§ 28, 33 KiBiz)
Gruppenform I (mixed) · II (U3) · III (Ü3) × Buchungszeit 25 / 35 / 45 h
NRW arbeitet mit Kindpauschalen je Gruppenform-Buchungszeit-Kombination. Eine direkte Pro-Platz-VZÄ wie in RP existiert nicht. PersVO 2024 regelt zusätzlich die Personenkategorien (sozialpäd. Fachkraft, weitere Fachkraft, Ergänzungskraft).
Sechs U3-Kinder (je 2,85) und zwei Fachkräfte (je 10):
Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.
Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.
Gruppenform II, zehn U3-Kinder, 35 Stunden Buchung: daraus folgt die Kindpauschale und damit die Personalwochenstunden.
Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.
stufenweise anrechenbar
extra: 5h/7h/9h/Wo je Gruppe bei 25h/35h/45h-Buchung (§ 29 Abs. 2 KiBiz)
Ergänzungskräfte (160 h-Quali)
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Profil-Kräfte (Sport/Musik) anrechenbar
GF III: Ergänzungskraftstunden mind. in gleicher Höhe wie Fachkraftstunden (§ 36 Abs. 4 KiBiz)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Nordrhein-Westfalen bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
in Kindpauschale enthalten (§ 33 KiBiz)
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht, nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
in Kindpauschale enthalten (§ 33 KiBiz)
Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt, der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Leitung in Pauschale (Freistellung via Berechnung)
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten, sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten. Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
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Praxisanleitung ist über das Kindpauschalenbudget refinanzierte Tätigkeit (§ 28 Abs. 4 KiBiz); anrechenbare Einsatzformen von Azubis/PiA in § 13 PersVO 2024
§§ 28, 29, 33 KiBiz · Anlage zu § 33 (verbatim, GV. NRW. 2020 S. 77) · PersVO 2024 (ab 06.12.2024)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
• Flexibilisierungen bis 2030 (PersVO Teil 2)
Jährlich (Jugendhilfeplanung 15. März)
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen, chronologisch sortiert.
PersVO 2024 in Kraft, neue Regeln für Ergänzungskräfte.
Befristete Flexibilisierungen (PersVO Teil 2).
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Nordrhein-Westfalen.
In Nordrhein-Westfalen gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 2,85 · 1:3,5, 2 J. (Krippe) · 2,85 · 1:3,5, Schulkind (Hort) · 1,05 · 1:9,5. Rechtsgrundlage: §§ 28, 29, 33 KiBiz · Anlage zu § 33 (verbatim, GV. NRW. 2020 S. 77) · PersVO 2024 (ab 06.12.2024).
Der Betreuungsschlüssel in Nordrhein-Westfalen hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 2,85 · 1:3,5, 2 J. (Krippe) · 2,85 · 1:3,5, Schulkind (Hort) · 1,05 · 1:9,5. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Kindpauschale + PersVO); Rechtsgrundlage: §§ 28, 29, 33 KiBiz · Anlage zu § 33 (verbatim, GV. NRW. 2020 S. 77) · PersVO 2024 (ab 06.12.2024).
Die Personalbemessung in Nordrhein-Westfalen ist geregelt in: §§ 28, 29, 33 KiBiz · Anlage zu § 33 (verbatim, GV. NRW. 2020 S. 77) · PersVO 2024 (ab 06.12.2024). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Kindpauschale + PersVO".
Nein. In Nordrhein-Westfalen sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten nicht direkt in der Personalbemessung enthalten und müssen von Trägern separat im Stellenplan berücksichtigt werden.
Jährlich (Jugendhilfeplanung 15. März) Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Drei Personenkategorien (§ 28 KiBiz): sozialpäd. Fachkräfte, weitere Fachkräfte, Ergänzungskräfte • PersVO 2024: 160h-Quali für Ergänzungskräfte aus Pflege/Sozialassistenz • Profilrelevante Kräfte (Sport/Musik) auf Ergänzungskraft-Stunden anrechenbar • Auszubildende stufenweise anrechenbar • Mind. 1 sozialpäd. Fachkraft jederzeit anwesend
Nordrhein-Westfalen unterscheidet drei Gruppenformen für die Personalbemessung: I = altersgemischt, II = ausschließlich U3, III = ausschließlich Ü3. Personalbedarf und Finanzierung über Kindpauschalen (§ 33 KiBiz) ergeben sich aus der Kombination von Gruppenform × Buchungszeit (25 / 35 / 45 h).
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