Mindestausstattung pro Gruppe (§ 11 Abs. 1 NKiTaG)
Personelle Mindestausstattung nach §§ 9, 11 NKiTaG und DVO-NKiTaG - mit 3.-Kraft-Reform ab August 2025

Niedersachsen denkt in Gruppen, nicht in Plätzen 1. Standard: zwei Fachkräfte für 15 Krippenkinder bzw. für 25 Kindergartenkinder. Kleine Kitas dürfen mit einer pädagogischen Fachkraft plus einer weiteren geeigneten Person starten 2.
Ab 1. August 2025 kommt die dritte Kraft: jede Krippengruppe mit mindestens 11 belegten Plätzen braucht während der Kernzeit eine zusätzliche Person. Die Finanzhilfe deckt das ab 3, den Stellenplan trotzdem rechtzeitig anpassen.
Wer als Fachkraft gilt, steht in 4. Eine direkte VZÄ-pro-Kind-Größe gibt es im Gesetz nicht; die Live-Rechnung pro Kind ist deshalb kniffliger als in anderen Ländern.
Krippe
0–2 J.
1:5
Faktor 2,00
Kindergarten
3 J. – Schule
1:12,5
Faktor 0,80
Hort
ab Schule
1:10
Faktor 1,00
Altersgruppen in Niedersachsen: Krippe (0–2 J.) · Kindergarten (3 J. – Schule) · Hort (ab Schule)
Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.
Mindestpersonalschlüssel als Vollzeit-Fachkräfte pro Gruppe (inkl. Verfügungs- und Ausfallzeit, § 1 Abs. 1 KiTaVO). BW-Werte: Halbtags (4h) 1,3 (Ü3) / 1,4 (mit U3); Regelgruppe (6h) 1,8 / 2,0; verläng. Öffnung (6h) 1,9 / 2,0; Ganztags (7h) 2,3; Krippe U3 (7h) 2,06. Gruppenstärken § 1 Abs. 3: Krippe 10, Ganztags 20, VÖ 22-25, Halbtags/Regelgruppe 25-28. Leitungszeit kommt zusätzlich (§ 1 Abs. 4). Pro-Platz-Werte nur durch Division durch die Gruppenstärke ableitbar. Vollzeit typ. 39h/Woche (TVöD-SuE).
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Niedersachsen: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Richtwerte je Alter; der Live-Check läuft bei Ihnen vor allem über die Gruppe.
| Name | Altervon – bis | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Krippe | 0–2 J. | 2,00 | 1:5 | 0,20 | 10 |
| Kindergarten | 3 J. – Schule | 0,80 | 1:12,5 | 0,08 | 10 |
| Hort | ab Schule | 1,00 | 1:10 | 0,10 | 10 |
| Fachkraft | — | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Mindestausstattung pro Gruppe (§ 11 Abs. 1 NKiTaG)
Ab 01.08.2025: 3. Kraft bei Krippengruppe ≥11 belegten Plätzen (ganze Kernzeit, § 11 Abs. 2)
Kleine Gruppe (≤10 Kinder, davon ≤5 unter 3 J., kein Kind mit Behinderung): 1 päd. Fachkraft + 1 weitere geeignete Person (§ 11 Abs. 3)
Sechzehn Länder, sechzehn Formeln. Bienenstock macht daraus eine einfache Ampel: Sind gerade genug Erwachsene für die Kinder da? Drei Schritte, ohne Fachchinesisch.
Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Niedersachsen ((Gruppen-FTE). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.
Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.
Geprüft wird beides:
Gruppen-FTE-Modelle rechnen pro Standard-Gruppe, nicht pro einzelnes Kind. Bienenstock prüft Mindestbesetzung und Anwesenheit je Gruppe und warnt, wenn z. B. die zweite Krippenkraft fehlt. Wo sich ein Pro-Kind-Wert ableiten lässt, gilt dieselbe Regel: Fachkraft = 10, Kind = Live-Faktor.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle
Gruppen-FTE · Finanzhilfe (NKiTaG · DVO-NKiTaG)
Krippe Standard: 2 FK / 15 K · Kindergarten Standard: 2 FK / 25 K
Niedersachsen rechnet gruppenbezogen, nicht pro Kind. Ab 01.08.2025 zusätzlich 3. Kraft in Krippengruppen ≥ 11 Plätze. Live-Approximation über NKiTaG-Pauschalen möglich, aber nicht gesetzlich kanonisch, daher derzeit nicht direkt unterstützt.
Sechs U3-Kinder (je 2,00) und zwei Fachkräfte (je 10):
Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.
Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.
Eine Standard-Krippe mit 15 Kindern, und ab August 2025 die dritte Kraft, sobald 11 Plätze belegt sind.
Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.
PiA/Azubis: besondere Finanzhilfe (§ 30 NKiTaG); als 3. Kraft nur im Fallback, wenn keine qualifizierte Kraft (§ 11 Abs. 2 S. 5)
extra: § 12 NKiTaG - Leitungszeit mind. 2,5 h/Wo je Kernzeitgruppe (≤10 Kinder) bzw. 5 h/Wo (>10 Kinder), + bis 10 h/Wo Aufstockung; Verfügungszeit mind. 7,5 h/Wo je Kernzeitgruppe (§ 12 Abs. 2)
päd. Assistenzkraft (§ 9 Abs. 3): 2. Kraft bei Fachkräftemangel (§ 11 Abs. 1 S. 2) · 3. Kraft Krippe ≥11 · Kleinstkita: 1 FK + 1 geeignete Person
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Heilpäd. Fachkraft in integrativen Gruppen (§ 9 Abs. 2 Nr. 6/7 · §§ 17/18 DVO-NKiTaG)
(§ 11 NKiTaG: 2 päd. Fachkräfte je Gruppe; 3. Kraft ab 08.2025 = päd. Fachkraft oder päd. Assistenzkraft nach § 9 Abs. 3 Nr. 1-3, Azubi nur als Fallback § 11 Abs. 2 S. 5; in Kleinstkitas: 1 Fachkraft + 1 geeignete Person)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Niedersachsen bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
Gruppen-FTE - Verfügungszeit mind. 7,5 h/Wo je Kernzeitgruppe (§ 12 Abs. 2 NKiTaG), Ausfall in Finanzhilfe-Pauschale
Der Gesetzestext nennt Verfügung nur indirekt oder gemischt mit anderen Posten. Details im Landestext prüfen.
Gruppen-FTE - Verfügungszeit mind. 7,5 h/Wo je Kernzeitgruppe (§ 12 Abs. 2 NKiTaG), Ausfall in Finanzhilfe-Pauschale
Ausfall ist teils über Zusatzregeln (Personalrückhalt, SQKM-Pauschale) abgedeckt, nicht immer als eigene Kennzahl.
Leitung separat (§ 12)
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten, sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
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Verfügungszeit mind. 7,5 h/Wo je Kernzeitgruppe (§ 12 Abs. 2 NKiTaG) für Vor-/Nachbereitung, Elterngespräche, Kooperation und Fortbildung, anteilig je Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
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DVO-NKiTaG § 21 Abs. 4: Praxisanleitung für PiA in Finanzhilfe-Pauschale eingerechnet
§§ 9, 11 NKiTaG · § 7 DVO-NKiTaG (Gruppengrößen Krippe 15 / KG 25 / Hort 20) · § 12 NKiTaG · 3.-Kraft-Reform ab 01.08.2025
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
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laufend (Betriebserlaubnis-/Fachaufsicht durch das Landesamt/Kita-Aufsicht); Finanzhilfe-Prüfung über jährlichen Verwendungsnachweis (§§ 24-29 NKiTaG, DVO-NKiTaG). Keine feste periodische Live-Kontrollfrequenz im NKiTaG
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Niedersachsen, chronologisch sortiert.
3.-Kraft-Reform: Krippengruppen ≥ 11 Plätze brauchen eine 3. Kraft in der Kernzeit.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Niedersachsen.
In Niedersachsen gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 2,00 · 1:5, 2 J. (Krippe) · 2,00 · 1:5, Schulkind (Hort) · 1,00 · 1:10. Rechtsgrundlage: §§ 9, 11 NKiTaG · § 7 DVO-NKiTaG (Gruppengrößen Krippe 15 / KG 25 / Hort 20) · § 12 NKiTaG · 3.-Kraft-Reform ab 01.08.2025.
Der Betreuungsschlüssel in Niedersachsen hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 2,00 · 1:5, 2 J. (Krippe) · 2,00 · 1:5, Schulkind (Hort) · 1,00 · 1:10. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Gruppen-FTE); Rechtsgrundlage: §§ 9, 11 NKiTaG · § 7 DVO-NKiTaG (Gruppengrößen Krippe 15 / KG 25 / Hort 20) · § 12 NKiTaG · 3.-Kraft-Reform ab 01.08.2025.
Die Personalbemessung in Niedersachsen ist geregelt in: §§ 9, 11 NKiTaG · § 7 DVO-NKiTaG (Gruppengrößen Krippe 15 / KG 25 / Hort 20) · § 12 NKiTaG · 3.-Kraft-Reform ab 01.08.2025. Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Gruppen-FTE".
Nein. In Niedersachsen sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten nicht direkt in der Personalbemessung enthalten und müssen von Trägern separat im Stellenplan berücksichtigt werden.
laufend (Betriebserlaubnis-/Fachaufsicht durch das Landesamt/Kita-Aufsicht); Finanzhilfe-Prüfung über jährlichen Verwendungsnachweis (§§ 24-29 NKiTaG, DVO-NKiTaG). Keine feste periodische Live-Kontrollfrequenz im NKiTaG Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Päd. Kräfte nach § 9 NKiTaG • Krippengruppe Standard: 2 Fachkräfte / 15 Kinder • Kindergartengruppe Standard: 2 Fachkräfte / 25 Kinder • Finanzhilfe nach §§ 24-29 NKiTaG & §§ 21-22 DVO-NKiTaG
Ab dem 1. August 2025 muss jede Krippengruppe mit mindestens 11 belegten Plätzen während der Kernzeit zusätzlich eine 3. Kraft vorhalten. Die Finanzhilfe nach §§ 24-29 NKiTaG deckt diese zusätzliche Stelle ab.
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