Verfügungs- & Vorbereitungszeit
altersgem. 2,67 (max. 6 U3). Enthält laut § 4 Abs. 1 SBEBG die direkte pädagogische Arbeit zu drei Vierteln und ein Viertel (25 %) Verfügungszeit (Vor-/Nachbereitung, Dokumentation, Ausbildung, Elternarbeit). Ausfall/Vertretung NICHT im Faktor - Trägerreserve. Leitungszeit nicht im Faktor
Planen Sie Verfügungs- und Vorbereitungsstunden explizit in jedem Stellenplan, sie fehlen im gesetzlichen Mindestfaktor. Ohne Reserve riskieren Sie Unterdeckung bei Fortbildung und Elternarbeit.




















