Die Mindestpersonalausstattung des 3. Abschnitts ist maßgeblich für Erlaubnis/Untersagung des Betriebs nach § 45 SGB VIII i.V.m. § 30 JuFamJFördG (§ 11 Abs. 4 VOKitaFöG)
Personalschlüssel nach § 11 KitaFöG und VOKitaFöG - mit Reformpfad bis 2026

Berlin staffelt den Personalschlüssel nach Alter und Buchungszeit 1. Die aktuellen Werte stehen in der Übersicht darunter, dort sehen Sie auf einen Blick, wo U3 und Ü3 heute stehen.
Die KitaFöG-Novelle (in Kraft 24.12.2025) verbessert den U3-Ganztagsschlüssel zweistufig: bei Kindern unter 2 Jahren auf 1:2,75 (vorher 3,75), bei 2- bis 3-Jährigen auf 1:3,75 (vorher 4,75), seit 01.08.2026 voll wirksam 2. Für Stellenplan und Haushalt heißt das schlicht: mehr Personal einplanen.
Verfügung und Ausfall stecken schon in der Bemessung 3. Leitung kommt obendrauf, bemessen bei 85 Kindern je 38,5 Wochenarbeitsstunden 4.
Krippe
0–2 J. (U3)
1:2,75
Faktor 3,64
Kindergarten
3 J. – Schule (Ü3)
1:9
Faktor 1,11
Hort
ab Schule
1:22
Faktor 0,45
Altersgruppen in Berlin: Krippe (0–2 J. (U3)) · Kindergarten (3 J. – Schule (Ü3)) · Hort (ab Schule)
Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.
Roher Personal-zu-Kinder-Schlüssel (z. B. 1:5 / 1:6), gestaffelt nach Buchungsumfang. Verfügungs- und Ausfallzeit nicht enthalten.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Berlin: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Je Altersgruppe ein eigener Kind-Wert.
| Name | Altervon – bis | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Krippe | 0–2 J. (U3) | 3,64 | 1:2,75 | 0,364 | 10 |
| Kindergarten | 3 J. – Schule (Ü3) | 1,11 | 1:9 | 0,111 | 10 |
| Hort | ab Schule | 0,45 | 1:22 | 0,045 | 10 |
| Fachkraft | — | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Die Mindestpersonalausstattung des 3. Abschnitts ist maßgeblich für Erlaubnis/Untersagung des Betriebs nach § 45 SGB VIII i.V.m. § 30 JuFamJFördG (§ 11 Abs. 4 VOKitaFöG)
Für Kinder mit > 9h/Tag (erweiterte Ganztagsförderung) sind Personalzuschläge zu gewähren (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 KitaFöG)
Sechzehn Länder, sechzehn Formeln. Bienenstock macht daraus eine einfache Ampel: Sind gerade genug Erwachsene für die Kinder da? Drei Schritte, ohne Fachchinesisch.
Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Berlin ((Personalschlüssel je Buchungszeit). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.
Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.
Geprüft wird beides:
Bienenstock macht aus dem Gesetzeswert ein Gewicht pro Kind (Live-Faktor in der Tabelle) und setzt jede anwesende Fachkraft auf 10. Die Ampel hält die Waage: Kinder-Summe ÷ Personal-Summe ≤ 1 bedeutet genug Personal.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle
Personalschlüssel je Buchungszeit (§ 11 KitaFöG · VOKitaFöG)
U3 < 2 J.: 1:2,75 · U3 2-3 J.: 1:3,75 · Ü3: 1:9 · Hort: 1:22 (Ganztag, seit 24.12.2025)
Direkte Inversion der Personalrelation (Ganztag, § 11 Abs. 2 Nr. 1 KitaFöG). Die KitaFöG-Novelle (in Kraft 24.12.2025) senkte den U3-Ganztagsschlüssel zweistufig (< 2 J. auf 1:2,75, 2-3 J. auf 1:3,75), volle Wirkung ab 01.08.2026. Hort 1:22 nach § 14 VOKitaFöG. Teilzeit/Halbtag sind schlechter gestaffelt.
Sechs U3-Kinder (je 3,64) und zwei Fachkräfte (je 10):
Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.
Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.
Zehn Kinder unter 2 Jahren in Ganztagsförderung: so sieht der Bedarf nach der KitaFöG-Novelle (in Kraft 24.12.2025) aus.
Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.
stufenweise (3/2/1 h)
extra: Leitungszuschlag, bemessen bei 85 Kindern mit 38,5 Wochenarbeitsstunden (§ 11 Abs. 2 Nr. 4 KitaFöG); anteilig auch für Verwaltungsassistenz verwendbar; Näheres in der Leistungsvereinbarung nach § 23 KitaFöG
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(VOKitaFöG: Quereinsteiger max. 33% des Fachpersonalschlüssels; Ziel-Fachkraftquote 82,5%)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Berlin bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
en enthalten (§ 12 Abs. 2 VOKitaFöG)
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht, nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
en in den Vorgaben abschließend berücksichtigt (§ 11 Abs. 1 S. 3 KitaFöG)
Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt, der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Leitung separat (1:85)
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten, sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
Personalzuschläge bei > 9h/Tag (§ 11 Abs. 2 Nr. 2 KitaFöG)
Zusätzliche Hinweise aus dem Datensatz. Modell, Pauschalen oder Sonderregeln des Bundeslandes.
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Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten. Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
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PiA-Praxisanleitung: 3 h/Wo im 1./2. Semester · 2 h im 3./4. · 1 h im 5./6.
§ 11 Abs. 2 KitaFöG (Personalausstattung, gültig ab 24.12.2025, Zahlenwerte verbatim) · § 13, § 19 VOKitaFöG (Berechnungsmethode) · § 14 VOKitaFöG (Grundschulalter 1:22) · § 17 VOKitaFöG (Partizipationszuschlag) · KitaFöG-Novelle 2025 (in Kraft 24.12.2025)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
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Bemessungsgrundlage sind die belegten Plätze (§ 19 Abs. 1 VOKitaFöG); Änderungen von Belegung/Betreuungsumfang nur bei gewahrter Mindestpersonalausstattung (§ 19 Abs. 3). Für Zuschläge nach § 17 gilt der Stichtag 1. November mit Wirkung 1. Januar. Einhaltung über Betriebserlaubnis/Aufsicht nach § 45 SGB VIII und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (§ 13, § 23 KitaFöG)
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Berlin, chronologisch sortiert.
KitaFöG-Novelle (in Kraft 24.12.2025): zweistufige Verbesserung des U3-Ganztagsschlüssels beschlossen (§ 11 Abs. 2 Nr. 1 KitaFöG).
Erste Stufe: U3-Ganztagsschlüssel je +0,5 Stellenanteile.
Zweite Stufe voll wirksam: < 2 J. auf 1:2,75 (vorher 3,75), 2-3 J. auf 1:3,75 (vorher 4,75). Ü3 unverändert 1:9.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Berlin.
In Berlin gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 3,64 · 1:2,75, 2 J. (Krippe) · 2,67 · 1:3,75, Schulkind (Hort) · 0,45 · 1:22. Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 2 KitaFöG (Personalausstattung, gültig ab 24.12.2025, Zahlenwerte verbatim) · § 13, § 19 VOKitaFöG (Berechnungsmethode) · § 14 VOKitaFöG (Grundschulalter 1:22) · § 17 VOKitaFöG (Partizipationszuschlag) · KitaFöG-Novelle 2025 (in Kraft 24.12.2025).
Der Betreuungsschlüssel in Berlin hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 3,64 · 1:2,75, 2 J. (Krippe) · 2,67 · 1:3,75, Schulkind (Hort) · 0,45 · 1:22. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Personalschlüssel je Buchungszeit); Rechtsgrundlage: § 11 Abs. 2 KitaFöG (Personalausstattung, gültig ab 24.12.2025, Zahlenwerte verbatim) · § 13, § 19 VOKitaFöG (Berechnungsmethode) · § 14 VOKitaFöG (Grundschulalter 1:22) · § 17 VOKitaFöG (Partizipationszuschlag) · KitaFöG-Novelle 2025 (in Kraft 24.12.2025).
Die Personalbemessung in Berlin ist geregelt in: § 11 Abs. 2 KitaFöG (Personalausstattung, gültig ab 24.12.2025, Zahlenwerte verbatim) · § 13, § 19 VOKitaFöG (Berechnungsmethode) · § 14 VOKitaFöG (Grundschulalter 1:22) · § 17 VOKitaFöG (Partizipationszuschlag) · KitaFöG-Novelle 2025 (in Kraft 24.12.2025). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Personalschlüssel je Buchungszeit".
Ja. In Berlin sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in der gesetzlichen Personalbemessung bereits eingerechnet. Träger müssen diese mittelbare pädagogische Arbeit nicht separat aufschlagen.
Bemessungsgrundlage sind die belegten Plätze (§ 19 Abs. 1 VOKitaFöG); Änderungen von Belegung/Betreuungsumfang nur bei gewahrter Mindestpersonalausstattung (§ 19 Abs. 3). Für Zuschläge nach § 17 gilt der Stichtag 1. November mit Wirkung 1. Januar. Einhaltung über Betriebserlaubnis/Aufsicht nach § 45 SGB VIII und Qualitätsentwicklungsvereinbarung (§ 13, § 23 KitaFöG) Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Sozialpäd. Personal mit besonderer Qualifikation • Auszubildende stufenweise: 3h/Wo (1./2. Sem.), 2h (3./4.), 1h (5./6.)
Mit der KitaFöG-Novelle (in Kraft 24.12.2025) wurde der U3-Personalschlüssel für die Ganztagsförderung zweistufig verbessert: bei Kindern unter 2 Jahren auf 0 J. (Krippe) · 3,64 · 1:2,75 und bei 2- bis 3-Jährigen auf 2 J. (Krippe) · 2,67 · 1:3,75 (vorher 3,75 bzw. 4,75), seit 01.08.2026 voll wirksam. Träger müssen die zusätzlichen Stellen im Stellenplan berücksichtigen; Ü3 bleibt bei 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 1,11 · 1:9.
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Minutengenaue Anwesenheit pro Kind, automatische Berechnung der benötigten Fachkraftstunden nach Landesrecht und revisionssichere Tages- und Monatsberichte für Träger und Jugendamt - angepasst an die Vorgaben in Berlin.
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