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    HB · BremenGesetzliche Vorgaben · Personalbemessung

    Personalschlüssel & Betreuungsschlüssel Kita Bremen 2026

    Gruppen-FTE delegiert: BremKTG setzt den Rahmen, RiBTK definiert die konkreten Gruppen - operativ wie Baden-Württemberg oder Niedersachsen.

    Stand: ·Erstveröff.:
    Kindergarten in Bremen mit Bremer Stadtmusikanten-Statue, Kinder spielen vor Backsteinfassade

    Einleitung: KiTa-Recht in Bremen

    Bremen setzt den Rahmen im BremKTG; die konkrete Mindestpersonalausstattung steht seit dem 6. ÄndG (26.08.2025) in 1 und in der RiBTK vom 12.12.2025 (in Kraft seit 15.01.2026). Das Land delegiert Detailfragen an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.

    Unter der Haube ist das ein klassisches Gruppen-FTE-Modell, vergleichbar mit Baden-Württemberg oder Niedersachsen. In der Krippe 2 gehören zwei Fachkräfte zur Bezugsgruppe: eine sozialpädagogische Fachkraft plus eine zweite Kraft mit begrenztem Verantwortungsbereich (meist SPA/Kinderpflegerin), bis zu 10 Kinder, davon höchstens 3 unter 1 Jahr.

    Im Kindergarten und Hort 3 reicht eine Erzieherin oder ein Erzieher als Bezugsgröße, max. 20 Kinder. Bei einer eingruppigen Kita mit mehr als 14 Kindern muss eine zweite erwachsene Person ständig da sein; darunter genügt Rufbereitschaft im Gebäude.

    Eine landeseinheitliche VZÄ-je-Platz-Zahl gibt es nicht. Die Vertragszeit der Krippen-Gruppenleitung soll mindestens der regulären Betreuungszeit der Gruppe entsprechen 4.

    In der Praxis sieht Bremen besser aus als die RiBTK-Bezugsgrößen: Bertelsmann 2017 misst Stadt Bremen 1:3,2 (Krippe) / 1:7,5 (KG), Bremerhaven 1:3,4 / 1:9,0, weil Zweitkräfte, Verfügung, Springer und Leitung stadtweit dazukommen. Nach Baden-Württemberg lag Bremen damit bundesweit auf Platz zwei.

    Der Haken: 2017 hatten 32 % der Bremer Kitas gar keine Leitungsstunden, bundesweit der höchste Wert. Der RiBTK-Sockel ist schmal; alles darüber finanziert Stadt oder Träger.

    1. 1.§ 10a BremKTG
    2. 2.RiBTK Ziff. 21.3a
    3. 3.Ziff. 21.1 / 21.2
    4. 4.Ziff. 21.3b
    • Krippe

      0–2 J.

      1:5 / 1:3,2

    • Kindergarten

      3 J. – Schule

      1:20 / 1:7,5

    • Hort

      ab Schule

      1:20 / 1:7,5

    Altersgruppen in Bremen: Krippe (0–2 J.) · Kindergarten (3 J. – Schule) · Hort (ab Schule)

    Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.

    Bemessungsart & gesetzliche Grundlage

    ModellGruppen-FTE (RiBTK)

    Gruppen-FTE-Modell, delegiert vom Land an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Rechtsgrundlage: § 10a BremKTG (Mindestpersonalausstattung, eingef. durch 6. ÄndG vom 26.08.2025) + RiBTK vom 12.12.2025 (in Kraft seit 15.01.2026, verbatim): Krippe Ziff. 21.3a = 2 Fachkräfte je Bezugsgruppe von bis zu 10 Kindern; alterserweitert Ziff. 21.4 = 2 Fachkräfte / bis zu 15 (max. 5 U3); Kindergarten Ziff. 21.1 / Hort Ziff. 21.2 = 1 Fachkraft je Bezugsgruppe von bis zu 20 Kindern. Zeitumfang der Krippen-Gruppenleitung ≥ reguläre Betreuungszeit (Ziff. 21.3b). Operativ ähnlich zu Baden-Württemberg (§ 1 KiTaVO) und Niedersachsen (§ 11 NKiTaG). Statistisch realisiert (Bertelsmann Ländermonitor 2017, veraltet): Bremen 1:3,2 (Krippe) / 1:7,5 (KG); Bremerhaven 1:3,4 / 1:9,0.

    Vorbereitungszeit eingerechnet:Nein (separat geregelt)

    Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.

    Live: Fachkraft und Kinder je Altersgruppe

    Live-Gegenüberstellung in Bremen: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Richtwerte zur Einordnung; Live primär über Gruppenbesetzung.

    NameAltervon – bisLive-FaktorKindP : KKindBemessungswertKindPersonalFachkraft
    Krippe0–2 J.-1:5 / 1:3,20,2010
    Kindergarten3 J. – Schule-1:20 / 1:7,50,0510
    Hortab Schule-1:20 / 1:7,50,0510
    Fachkraft10
    Live: Spalte Personal = 10 je Fachkraft · Kind = drei Spalten links·Vergleichstabelle·Stand 24.05.2026

    Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.

    Krippe: bis zu 10 Kinder je Bezugsgruppe (Ziff. 13.1), davon höchstens 3 unter 1 Jahr

    Alterserweitert (§ 4 Abs. 1 S. 1 Alt. 2): bis zu 15 Kinder, davon höchstens 5 unter 3 J. (Ziff. 14)

    KG/Hort: bis zu 20 Kinder je Fachkraft (Ziff. 21.1 / 21.2)

    Zeitumfang der Krippen-Gruppenleitung ≥ reguläre Betreuungszeit, soweit Tarifvertrag nicht entgegensteht (Ziff. 21.3b)

    Methodik · transparent

    Wie Bienenstock rechnet

    Sechzehn Länder, sechzehn Formeln. Bienenstock macht daraus eine einfache Ampel: Sind gerade genug Erwachsene für die Kinder da? Drei Schritte, ohne Fachchinesisch.

    1Kinder

    Jüngere Kinder zählen schwerer

    Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Bremen ((Gruppen-FTE (RiBTK)). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.

    2Personal

    Jede Fachkraft zählt 10

    Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.

    3Ampel

    Genug Personal?

    Quote = KinderPersonal ≤ 1
    Unter 1 = grün. Über 1 = zu wenig Personal.

    Geprüft wird beides:

    • Jetzt, sekündlich live
    • Im Mittel über Tag, Woche oder Monat
    Bienenstock Live-Waage

    Gruppen-FTE-Modelle rechnen pro Standard-Gruppe, nicht pro einzelnes Kind. Bienenstock prüft Mindestbesetzung und Anwesenheit je Gruppe und warnt, wenn z. B. die zweite Krippenkraft fehlt. Wo sich ein Pro-Kind-Wert ableiten lässt, gilt dieselbe Regel: Fachkraft = 10, Kind = Live-Faktor.

    Quote = Kinder-GewichtePersonalwerte ≤ 1,0

    Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle

    So wird in Bremen heruntergerechnet
    Aus dem Gesetz

    Bezugsgruppen-Modell (§ 10a BremKTG · RiBTK 12.12.2025)

    Krippe: 2 FK je bis zu 10 Kinder (1:5) · Kindergarten/Hort: 1 FK je bis zu 20 Kinder (1:20)

    Umrechnung
    10Bezugsgruppen-Ratio
    10-Skalierung ÷ effektive Bezugsgruppen-Ratio · approximativ
    Ergebnis · Live-Faktor in der Tabelle
    Krippe (1:5): 105 = 2,00 → 10 ÷ 2,00 = 5,00 → 1:5 ✓
    Kindergarten/Hort (1:20): 1020 = 0,50 → 10 ÷ 0,50 = 20,00 → 1:20 ✓

    Bremen delegiert die Personalvorgaben an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven (§ 10a BremKTG, eingef. durch 6. ÄndG vom 26.08.2025; RiBTK vom 12.12.2025, in Kraft seit 15.01.2026). Krippe: 2 Fachkräfte je Bezugsgruppe von bis zu 10 Kindern (Ziff. 21.3a); KG/Hort: 1 Fachkraft je bis zu 20 Kinder (Ziff. 21.1 / 21.2). Keine landesweite VZÄ-je-Platz-Größe, der Live-Faktor ist eine Approximation aus der Bezugsgruppen-Konstellation.

    Beispiel: Krippe in Bremen

    Sechs U3-Kinder (je -) und zwei Fachkräfte (je 10):

    • Kinder-Seite: 6 × - = NaN
    • Personal-Seite: 2 × 10 = 20
    • Quote = NaN ÷ 20 = NaN → zu wenig Personal

    Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.

    Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.

    Rechenbeispiel für Bremen

    So sieht eine typische Krippe und eine Kindergartengruppe nach RiBTK aus, und was die Praxis in Bremen oft besser macht.

    Krippe10 Kinder · 35 h Öffnung
    Krippe Personal2 Fachkräfte (Erzieher + SPA)
    Vertragszeit Leitungmin. 35 h
    Kindergarten20 Kinder · 1 Erzieher (Bezugsgröße)
    Operativ (Bertelsmann 2017)1:7,5 KG

    Stadtweit oft besser dank Zweitkräften, Verfügung und Leitungs-Sockel.

    Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.

    Besondere Typen

    Besondere Personaltypen

    Auszubildende:r

    Inhalt bald verfügbar

    Leitung

    extra: Qualifikation nach § 10 Abs. 2 BremKTG / RiBTK Ziff. 19; Umfang der Leitungsstunden nicht landeseinheitlich - Stadtgemeinden können über § 10a Abs. 2 BremKTG zusätzliche Personalschlüssel vorsehen (Bertelsmann 2017: 32 % der Bremer Kitas ohne Leitungsstunden - Sekundär, veraltet)

    Hilfskraft (nicht-päd.)

    Fachkraft : Hilfskraft
    1:1

    geeignete Hilfskraft (Elternvereine, ≤ 8 Kinder)

    Hauswirtschaftskraft

    Inhalt bald verfügbar

    Praktikant:in

    Inhalt bald verfügbar

    Vertretungskraft

    jaFaktor 10

    Leitungsausfall: kurzfristig 2 Elternteile (Ausnahme)

    Profilergänzende / externe Fachkraft

    jaFaktor 10

    Fachkraft : Hilfskraft

    1:1

    (RiBTK Ziff. 21.3a i.V.m. § 10a Abs. 1 Nr. 1 BremKTG: 1 sozialpäd. Fachkraft mit Gesamtverantwortung (18.1) + 1 Fachkraft mit begrenztem Verantwortungsbereich (18.2) für bis zu 10 Kinder) KG/Hort: 1 sozialpäd. Fachkraft (18.1) je bis zu 20 Kinder (Ziff. 21.1 / 21.2)

    So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.

    Vorbereitungs- und Verfügungszeit

    Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Bremen bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.

    Verfügungs- & Vorbereitungszeit

    Teils enthalten

    Bezugsgruppen-/Präsenzmodell - kein expliziter Verfügungs-/Ausfall-Anteil im Faktor

    Der Gesetzestext nennt Verfügung nur indirekt oder gemischt mit anderen Posten. Details im Landestext prüfen.

    Ausfall (Krankheit & Urlaub)

    Teils enthalten

    Bezugsgruppen-/Präsenzmodell - kein expliziter Verfügungs-/Ausfall-Anteil im Faktor

    Ausfall ist teils über Zusatzregeln (Personalrückhalt, SQKM-Pauschale) abgedeckt, nicht immer als eigene Kennzahl.

    Leitungszeit

    Separat planen

    Leitung separat (§ 10 Abs. 2 BremKTG / RiBTK Ziff. 19)

    Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten, sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.

    Gewichtung besondere Kinder & Integration

    Behinderung / Inklusion

    • Gemeinsame Förderung von Kindern mit und ohne (drohende) Behinderung

    Sprachförderung

    Inhalt bald verfügbar

    Integration

    Inhalt bald verfügbar

    Sozialraum / Sozialarbeit

    Inhalt bald verfügbar

    Weitere Gewichtungen

    • Träger muss konzeptionell, räumlich und personell dazu in der Lage sein (Ziff. 4.4). Anteil der Kinder mit anerkanntem Förderbedarf ist bei der Personalausstattung angemessen zu berücksichtigen (§ 10a Abs. 1 BremKTG). Konkrete Stufen über Stadtgemeinde-Regelung

    Besondere Situationen

    Ausflug

    jaFaktor 10

    Vor-/Nachbereitung (in Kita, Öffnungszeit)

    jaFaktor 10

    Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten. Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.

    Vor-/Nachbereitung (in Kita, außerhalb Öffnungszeit)

    unklar

    Fragen Sie Ihren Träger

    Vor-/Nachbereitung (außer Kita)

    unklar

    Fragen Sie Ihren Träger

    Praxisanleitung

    Praxisanleitung über Senatsförderung „PiA-Stelle“ - separate Stelle in größeren Kitas

    Hier lässt das Gesetz Luft für Entscheidungen des Trägers

    • Verfügungs- und Ausfallzeit: RiBTK schweigt. Springer, Vertretung und Leitungssockel finanzieren Stadtgemeinden unterschiedlich
    • Bremen vs. Bremerhaven: operative Realität kann abweichen, lokale Trägerregelung prüfen
    • Leitungsstunden: 32 % der Kitas hatten 2017 keine, wie viel Leitung Sie beantragen, ist Trägerentscheid
    • Elterndienst / Hilfskraft statt 2. Fachkraft in Spielkreisen, nur unter RiBTK-Voraussetzungen
    • Vor-/Nachbereitung (in Kita, außerhalb Öffnungszeit): im Gesetz nicht eindeutig geregelt, mit dem Träger klären
    • Vor-/Nachbereitung (außer Kita): im Gesetz nicht eindeutig geregelt, mit dem Träger klären

    Quellen & Rechtsnormen

    § 10 u. § 10a BremKTG (Mindestpersonalausstattung, eingef. durch 6. ÄndG vom 26.08.2025, Brem.GBl. 2025 Nr. 94, S. 658) · RiBTK vom 12.12.2025 (Brem.ABl. 2026, S. 64, ber. S. 124), in Kraft seit 15.01.2026, Ziff. 13-16, 18-21 · Bertelsmann Ländermonitor (Sekundär, operative Werte, Stand 2017)

    Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.

    Einzelzulassung möglich

    • LJA-Einzelfallausnahmen von einzelnen Mindestanforderungen auf Antrag möglich (Ziff. 4); LJA kann zum Ausgleich andere Anforderungen erhöhen (z. B. niedrigere Höchstkinderzahl, höhere Personalausstattung) (Ziff. 4)

    Kontrolle & Prüfintervalle

    Aufsicht über die Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt (LJA) nach § 45 SGB VIII i.V.m. §§ 10, 10a BremKTG. Mindestpersonalausstattung als Regelanforderung ('in der Regel'), keine Jahresdurchschnitts-/VZÄ-Berechnung; Bezugsgruppen-Präsenzwerte je gleichzeitig geförderte Kinder

    Reformen & Gesetzesänderungen in Bremen

    Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Bremen, chronologisch sortiert.

    1. 05.09.2025

      § 10a BremKTG (6. ÄndG vom 26.08.2025) in Kraft: Mindestpersonalausstattung Krippe 2 FK / bis zu 10 Kinder (1:5), alterserweitert bis 15 (5 U3), KG/Hort 1 FK / bis zu 20. Neue RiBTK vom 12.12.2025 seit 15.01.2026 in Kraft.

    2. 2017

      Bertelsmann Ländermonitor weist Bremen als zweitbestes Bundesland aus: Stadt Bremen 1:3,2 (Krippe) / 1:7,5 (KG); Bremerhaven 1:3,4 / 1:9,0.

    Häufige Fragen zur Personalbemessung in Bremen

    Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Bremen.

    Wie hoch ist der Personalschlüssel im Kindergarten in Bremen?

    In Bremen gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 1:5 / 1:3,2, 2 J. (Krippe) · 1:5 / 1:3,2, Schulkind (Hort) · 1:20 / 1:7,5. Rechtsgrundlage: § 10 u. § 10a BremKTG (Mindestpersonalausstattung, eingef. durch 6. ÄndG vom 26.08.2025, Brem.GBl. 2025 Nr. 94, S. 658) · RiBTK vom 12.12.2025 (Brem.ABl. 2026, S. 64, ber. S. 124), in Kraft seit 15.01.2026, Ziff. 13-16, 18-21 · Bertelsmann Ländermonitor (Sekundär, operative Werte, Stand 2017).

    Wie viele Erzieher pro Kind braucht eine Kita in Bremen?

    Der Betreuungsschlüssel in Bremen hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 1:5 / 1:3,2, 2 J. (Krippe) · 1:5 / 1:3,2, Schulkind (Hort) · 1:20 / 1:7,5. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Gruppen-FTE (RiBTK)); Rechtsgrundlage: § 10 u. § 10a BremKTG (Mindestpersonalausstattung, eingef. durch 6. ÄndG vom 26.08.2025, Brem.GBl. 2025 Nr. 94, S. 658) · RiBTK vom 12.12.2025 (Brem.ABl. 2026, S. 64, ber. S. 124), in Kraft seit 15.01.2026, Ziff. 13-16, 18-21 · Bertelsmann Ländermonitor (Sekundär, operative Werte, Stand 2017).

    Welches Gesetz regelt die Personalbemessung von Kitas in Bremen?

    Die Personalbemessung in Bremen ist geregelt in: § 10 u. § 10a BremKTG (Mindestpersonalausstattung, eingef. durch 6. ÄndG vom 26.08.2025, Brem.GBl. 2025 Nr. 94, S. 658) · RiBTK vom 12.12.2025 (Brem.ABl. 2026, S. 64, ber. S. 124), in Kraft seit 15.01.2026, Ziff. 13-16, 18-21 · Bertelsmann Ländermonitor (Sekundär, operative Werte, Stand 2017). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Gruppen-FTE (RiBTK)".

    Sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in Bremen eingerechnet?

    Nein. In Bremen sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten nicht direkt in der Personalbemessung enthalten und müssen von Trägern separat im Stellenplan berücksichtigt werden.

    Wer kontrolliert die Einhaltung der Personalbemessung in Bremen?

    Aufsicht über die Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt (LJA) nach § 45 SGB VIII i.V.m. §§ 10, 10a BremKTG. Mindestpersonalausstattung als Regelanforderung ('in der Regel'), keine Jahresdurchschnitts-/VZÄ-Berechnung; Bezugsgruppen-Präsenzwerte je gleichzeitig geförderte Kinder Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.

    Welche besonderen Personalvorgaben gelten in Bremen?

    • Krippe: 2. Kraft = Fachkraft mit begrenztem Verantwortungsbereich (SPA/Sozialassistenz, Kinderpfleger:in, Heilerziehungspfleger:in, Kindertagespflegeperson) nach Ziff. 18.2; abweichend als Kinderkrankenpfleger:in (Ziff. 21.3) • Krippe von Elternvereinen mit bis zu 8 Kindern u. sozialpäd. Spielkreise: 2. Kraft (18.2) durch geeignete Person nach Ziff. 20.1 ersetzbar (Ziff. 21.3) • Elternvereine: kurzfristige Abwesenheit der sozialpäd. Fachkraft (18.1) durch Elterndienst aus mind. 2 Personen (Ziff. 21.8.1b) • Kinder unter 1 Jahr: verbindliche Beratung zu Impfschutz/Hygiene beim Kinder- u. Jugendgesundheitsdienst (Ziff. 6.2.1)

    Warum gibt es in Bremen keinen einheitlichen Personalschlüssel?

    Das BremKTG delegiert die konkreten Personalvorgaben an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven; § 10a BremKTG (6. ÄndG vom 26.08.2025) und die RiBTK vom 12.12.2025 legen Bezugsgruppen statt klassischer VZÄ-Werte fest - operativ ein Gruppen-FTE-Modell wie in Baden-Württemberg oder Niedersachsen: Krippe 2 Fachkräfte / bis zu 10 Kinder, KG/Hort 1 Fachkraft / bis zu 20 Kinder.

    Wie unterscheiden sich Bremen-Stadt und Bremerhaven?

    Beide Stadtgemeinden setzen die RiBTK um, finanzieren aber unterschiedlich stark über das Minimum hinaus. Bertelsmann Ländermonitor 2017: In der Stadt Bremen liegt der Personalschlüssel rechnerisch bei 1:3,2 (Krippe) und 1:7,5 (Kindergarten), in Bremerhaven bei 1:3,4 und 1:9,0. Bremerhaven hat damit einen Kindergarten-Schlüssel, der spürbar schlechter ist als die Stadt Bremen.

    Was bedeutet die Zeitumfang-Klausel der RiBTK?

    RiBTK Ziff. 21.3b schreibt: ‚Der Zeitumfang des Arbeitsvertrages der Krippen-Gruppenleitung soll mindestens der regulären Betreuungszeit der Kindergruppe entsprechen.' Konkret: Öffnet die Krippengruppe 35 Stunden pro Woche, muss der Erzieher mindestens 35h vertraglich vorhalten - sonst gefährdet die Teilzeit die Betriebserlaubnis.

    Welche Sonderregeln gelten für Kinder unter 1 Jahr in Bremen?

    Pro Krippengruppe sind max. 3 Kinder im Alter von 8 Wochen bis 12 Monaten zulässig (RiBTK Ziff. 13.1). Außerdem ist eine verbindliche Beratung beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes (Impfschutz, Hygiene) erforderlich (Ziff. 6.2.1).

    Vergleich mit Nachbarbundesländern

    Wie regeln Nachbarbundesländer von Bremen die Personalbemessung? Direkt vergleichen:

    Bienenstock-Kita unterstützt Träger in Bremen

    Minutengenaue Anwesenheit pro Kind, automatische Berechnung der benötigten Fachkraftstunden nach Landesrecht und revisionssichere Tages- und Monatsberichte für Träger und Jugendamt - angepasst an die Vorgaben in Bremen.

    Sie haben Anforderungen, die von unseren vereinheitlichten Bundesland-Zahlen abweichen? Schreiben Sie uns , wir richten gerne einen Account nach Ihren persönlichen Vorgaben ein. Haben Sie Verbesserungsvorschläge für unsere offiziellen Werte, schreiben Sie uns.