Krippe: bis zu 10 Kinder je Bezugsgruppe (Ziff. 13.1), davon höchstens 3 unter 1 Jahr
Gruppen-FTE delegiert: BremKTG setzt den Rahmen, RiBTK definiert die konkreten Gruppen - operativ wie Baden-Württemberg oder Niedersachsen.

Bremen setzt den Rahmen im BremKTG; die konkrete Mindestpersonalausstattung steht seit dem 6. ÄndG (26.08.2025) in 1 und in der RiBTK vom 12.12.2025 (in Kraft seit 15.01.2026). Das Land delegiert Detailfragen an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven.
Unter der Haube ist das ein klassisches Gruppen-FTE-Modell, vergleichbar mit Baden-Württemberg oder Niedersachsen. In der Krippe 2 gehören zwei Fachkräfte zur Bezugsgruppe: eine sozialpädagogische Fachkraft plus eine zweite Kraft mit begrenztem Verantwortungsbereich (meist SPA/Kinderpflegerin), bis zu 10 Kinder, davon höchstens 3 unter 1 Jahr.
Im Kindergarten und Hort 3 reicht eine Erzieherin oder ein Erzieher als Bezugsgröße, max. 20 Kinder. Bei einer eingruppigen Kita mit mehr als 14 Kindern muss eine zweite erwachsene Person ständig da sein; darunter genügt Rufbereitschaft im Gebäude.
Eine landeseinheitliche VZÄ-je-Platz-Zahl gibt es nicht. Die Vertragszeit der Krippen-Gruppenleitung soll mindestens der regulären Betreuungszeit der Gruppe entsprechen 4.
In der Praxis sieht Bremen besser aus als die RiBTK-Bezugsgrößen: Bertelsmann 2017 misst Stadt Bremen 1:3,2 (Krippe) / 1:7,5 (KG), Bremerhaven 1:3,4 / 1:9,0, weil Zweitkräfte, Verfügung, Springer und Leitung stadtweit dazukommen. Nach Baden-Württemberg lag Bremen damit bundesweit auf Platz zwei.
Der Haken: 2017 hatten 32 % der Bremer Kitas gar keine Leitungsstunden, bundesweit der höchste Wert. Der RiBTK-Sockel ist schmal; alles darüber finanziert Stadt oder Träger.
Krippe
0–2 J.
1:5 / 1:3,2
Kindergarten
3 J. – Schule
1:20 / 1:7,5
Hort
ab Schule
1:20 / 1:7,5
Altersgruppen in Bremen: Krippe (0–2 J.) · Kindergarten (3 J. – Schule) · Hort (ab Schule)
Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.
Gruppen-FTE-Modell, delegiert vom Land an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven. Rechtsgrundlage: § 10a BremKTG (Mindestpersonalausstattung, eingef. durch 6. ÄndG vom 26.08.2025) + RiBTK vom 12.12.2025 (in Kraft seit 15.01.2026, verbatim): Krippe Ziff. 21.3a = 2 Fachkräfte je Bezugsgruppe von bis zu 10 Kindern; alterserweitert Ziff. 21.4 = 2 Fachkräfte / bis zu 15 (max. 5 U3); Kindergarten Ziff. 21.1 / Hort Ziff. 21.2 = 1 Fachkraft je Bezugsgruppe von bis zu 20 Kindern. Zeitumfang der Krippen-Gruppenleitung ≥ reguläre Betreuungszeit (Ziff. 21.3b). Operativ ähnlich zu Baden-Württemberg (§ 1 KiTaVO) und Niedersachsen (§ 11 NKiTaG). Statistisch realisiert (Bertelsmann Ländermonitor 2017, veraltet): Bremen 1:3,2 (Krippe) / 1:7,5 (KG); Bremerhaven 1:3,4 / 1:9,0.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Bremen: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Richtwerte zur Einordnung; Live primär über Gruppenbesetzung.
| Name | Altervon – bis | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Krippe | 0–2 J. | - | 1:5 / 1:3,2 | 0,20 | 10 |
| Kindergarten | 3 J. – Schule | - | 1:20 / 1:7,5 | 0,05 | 10 |
| Hort | ab Schule | - | 1:20 / 1:7,5 | 0,05 | 10 |
| Fachkraft | — | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Krippe: bis zu 10 Kinder je Bezugsgruppe (Ziff. 13.1), davon höchstens 3 unter 1 Jahr
Alterserweitert (§ 4 Abs. 1 S. 1 Alt. 2): bis zu 15 Kinder, davon höchstens 5 unter 3 J. (Ziff. 14)
KG/Hort: bis zu 20 Kinder je Fachkraft (Ziff. 21.1 / 21.2)
Zeitumfang der Krippen-Gruppenleitung ≥ reguläre Betreuungszeit, soweit Tarifvertrag nicht entgegensteht (Ziff. 21.3b)
Sechzehn Länder, sechzehn Formeln. Bienenstock macht daraus eine einfache Ampel: Sind gerade genug Erwachsene für die Kinder da? Drei Schritte, ohne Fachchinesisch.
Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Bremen ((Gruppen-FTE (RiBTK)). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.
Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.
Geprüft wird beides:
Gruppen-FTE-Modelle rechnen pro Standard-Gruppe, nicht pro einzelnes Kind. Bienenstock prüft Mindestbesetzung und Anwesenheit je Gruppe und warnt, wenn z. B. die zweite Krippenkraft fehlt. Wo sich ein Pro-Kind-Wert ableiten lässt, gilt dieselbe Regel: Fachkraft = 10, Kind = Live-Faktor.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle
Bezugsgruppen-Modell (§ 10a BremKTG · RiBTK 12.12.2025)
Krippe: 2 FK je bis zu 10 Kinder (1:5) · Kindergarten/Hort: 1 FK je bis zu 20 Kinder (1:20)
Bremen delegiert die Personalvorgaben an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven (§ 10a BremKTG, eingef. durch 6. ÄndG vom 26.08.2025; RiBTK vom 12.12.2025, in Kraft seit 15.01.2026). Krippe: 2 Fachkräfte je Bezugsgruppe von bis zu 10 Kindern (Ziff. 21.3a); KG/Hort: 1 Fachkraft je bis zu 20 Kinder (Ziff. 21.1 / 21.2). Keine landesweite VZÄ-je-Platz-Größe, der Live-Faktor ist eine Approximation aus der Bezugsgruppen-Konstellation.
Sechs U3-Kinder (je -) und zwei Fachkräfte (je 10):
Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.
Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.
So sieht eine typische Krippe und eine Kindergartengruppe nach RiBTK aus, und was die Praxis in Bremen oft besser macht.
Stadtweit oft besser dank Zweitkräften, Verfügung und Leitungs-Sockel.
Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.
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extra: Qualifikation nach § 10 Abs. 2 BremKTG / RiBTK Ziff. 19; Umfang der Leitungsstunden nicht landeseinheitlich - Stadtgemeinden können über § 10a Abs. 2 BremKTG zusätzliche Personalschlüssel vorsehen (Bertelsmann 2017: 32 % der Bremer Kitas ohne Leitungsstunden - Sekundär, veraltet)
geeignete Hilfskraft (Elternvereine, ≤ 8 Kinder)
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Leitungsausfall: kurzfristig 2 Elternteile (Ausnahme)
(RiBTK Ziff. 21.3a i.V.m. § 10a Abs. 1 Nr. 1 BremKTG: 1 sozialpäd. Fachkraft mit Gesamtverantwortung (18.1) + 1 Fachkraft mit begrenztem Verantwortungsbereich (18.2) für bis zu 10 Kinder) KG/Hort: 1 sozialpäd. Fachkraft (18.1) je bis zu 20 Kinder (Ziff. 21.1 / 21.2)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Bremen bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
Bezugsgruppen-/Präsenzmodell - kein expliziter Verfügungs-/Ausfall-Anteil im Faktor
Der Gesetzestext nennt Verfügung nur indirekt oder gemischt mit anderen Posten. Details im Landestext prüfen.
Bezugsgruppen-/Präsenzmodell - kein expliziter Verfügungs-/Ausfall-Anteil im Faktor
Ausfall ist teils über Zusatzregeln (Personalrückhalt, SQKM-Pauschale) abgedeckt, nicht immer als eigene Kennzahl.
Leitung separat (§ 10 Abs. 2 BremKTG / RiBTK Ziff. 19)
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten, sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
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Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten. Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
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Praxisanleitung über Senatsförderung „PiA-Stelle“ - separate Stelle in größeren Kitas
§ 10 u. § 10a BremKTG (Mindestpersonalausstattung, eingef. durch 6. ÄndG vom 26.08.2025, Brem.GBl. 2025 Nr. 94, S. 658) · RiBTK vom 12.12.2025 (Brem.ABl. 2026, S. 64, ber. S. 124), in Kraft seit 15.01.2026, Ziff. 13-16, 18-21 · Bertelsmann Ländermonitor (Sekundär, operative Werte, Stand 2017)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
• LJA-Einzelfallausnahmen von einzelnen Mindestanforderungen auf Antrag möglich (Ziff. 4); LJA kann zum Ausgleich andere Anforderungen erhöhen (z. B. niedrigere Höchstkinderzahl, höhere Personalausstattung) (Ziff. 4)
Aufsicht über die Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt (LJA) nach § 45 SGB VIII i.V.m. §§ 10, 10a BremKTG. Mindestpersonalausstattung als Regelanforderung ('in der Regel'), keine Jahresdurchschnitts-/VZÄ-Berechnung; Bezugsgruppen-Präsenzwerte je gleichzeitig geförderte Kinder
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Bremen, chronologisch sortiert.
§ 10a BremKTG (6. ÄndG vom 26.08.2025) in Kraft: Mindestpersonalausstattung Krippe 2 FK / bis zu 10 Kinder (1:5), alterserweitert bis 15 (5 U3), KG/Hort 1 FK / bis zu 20. Neue RiBTK vom 12.12.2025 seit 15.01.2026 in Kraft.
Bertelsmann Ländermonitor weist Bremen als zweitbestes Bundesland aus: Stadt Bremen 1:3,2 (Krippe) / 1:7,5 (KG); Bremerhaven 1:3,4 / 1:9,0.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Bremen.
In Bremen gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 1:5 / 1:3,2, 2 J. (Krippe) · 1:5 / 1:3,2, Schulkind (Hort) · 1:20 / 1:7,5. Rechtsgrundlage: § 10 u. § 10a BremKTG (Mindestpersonalausstattung, eingef. durch 6. ÄndG vom 26.08.2025, Brem.GBl. 2025 Nr. 94, S. 658) · RiBTK vom 12.12.2025 (Brem.ABl. 2026, S. 64, ber. S. 124), in Kraft seit 15.01.2026, Ziff. 13-16, 18-21 · Bertelsmann Ländermonitor (Sekundär, operative Werte, Stand 2017).
Der Betreuungsschlüssel in Bremen hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 1:5 / 1:3,2, 2 J. (Krippe) · 1:5 / 1:3,2, Schulkind (Hort) · 1:20 / 1:7,5. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Gruppen-FTE (RiBTK)); Rechtsgrundlage: § 10 u. § 10a BremKTG (Mindestpersonalausstattung, eingef. durch 6. ÄndG vom 26.08.2025, Brem.GBl. 2025 Nr. 94, S. 658) · RiBTK vom 12.12.2025 (Brem.ABl. 2026, S. 64, ber. S. 124), in Kraft seit 15.01.2026, Ziff. 13-16, 18-21 · Bertelsmann Ländermonitor (Sekundär, operative Werte, Stand 2017).
Die Personalbemessung in Bremen ist geregelt in: § 10 u. § 10a BremKTG (Mindestpersonalausstattung, eingef. durch 6. ÄndG vom 26.08.2025, Brem.GBl. 2025 Nr. 94, S. 658) · RiBTK vom 12.12.2025 (Brem.ABl. 2026, S. 64, ber. S. 124), in Kraft seit 15.01.2026, Ziff. 13-16, 18-21 · Bertelsmann Ländermonitor (Sekundär, operative Werte, Stand 2017). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Gruppen-FTE (RiBTK)".
Nein. In Bremen sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten nicht direkt in der Personalbemessung enthalten und müssen von Trägern separat im Stellenplan berücksichtigt werden.
Aufsicht über die Betriebserlaubnis durch das Landesjugendamt (LJA) nach § 45 SGB VIII i.V.m. §§ 10, 10a BremKTG. Mindestpersonalausstattung als Regelanforderung ('in der Regel'), keine Jahresdurchschnitts-/VZÄ-Berechnung; Bezugsgruppen-Präsenzwerte je gleichzeitig geförderte Kinder Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Krippe: 2. Kraft = Fachkraft mit begrenztem Verantwortungsbereich (SPA/Sozialassistenz, Kinderpfleger:in, Heilerziehungspfleger:in, Kindertagespflegeperson) nach Ziff. 18.2; abweichend als Kinderkrankenpfleger:in (Ziff. 21.3) • Krippe von Elternvereinen mit bis zu 8 Kindern u. sozialpäd. Spielkreise: 2. Kraft (18.2) durch geeignete Person nach Ziff. 20.1 ersetzbar (Ziff. 21.3) • Elternvereine: kurzfristige Abwesenheit der sozialpäd. Fachkraft (18.1) durch Elterndienst aus mind. 2 Personen (Ziff. 21.8.1b) • Kinder unter 1 Jahr: verbindliche Beratung zu Impfschutz/Hygiene beim Kinder- u. Jugendgesundheitsdienst (Ziff. 6.2.1)
Das BremKTG delegiert die konkreten Personalvorgaben an die Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven; § 10a BremKTG (6. ÄndG vom 26.08.2025) und die RiBTK vom 12.12.2025 legen Bezugsgruppen statt klassischer VZÄ-Werte fest - operativ ein Gruppen-FTE-Modell wie in Baden-Württemberg oder Niedersachsen: Krippe 2 Fachkräfte / bis zu 10 Kinder, KG/Hort 1 Fachkraft / bis zu 20 Kinder.
Beide Stadtgemeinden setzen die RiBTK um, finanzieren aber unterschiedlich stark über das Minimum hinaus. Bertelsmann Ländermonitor 2017: In der Stadt Bremen liegt der Personalschlüssel rechnerisch bei 1:3,2 (Krippe) und 1:7,5 (Kindergarten), in Bremerhaven bei 1:3,4 und 1:9,0. Bremerhaven hat damit einen Kindergarten-Schlüssel, der spürbar schlechter ist als die Stadt Bremen.
RiBTK Ziff. 21.3b schreibt: ‚Der Zeitumfang des Arbeitsvertrages der Krippen-Gruppenleitung soll mindestens der regulären Betreuungszeit der Kindergruppe entsprechen.' Konkret: Öffnet die Krippengruppe 35 Stunden pro Woche, muss der Erzieher mindestens 35h vertraglich vorhalten - sonst gefährdet die Teilzeit die Betriebserlaubnis.
Pro Krippengruppe sind max. 3 Kinder im Alter von 8 Wochen bis 12 Monaten zulässig (RiBTK Ziff. 13.1). Außerdem ist eine verbindliche Beratung beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst des Gesundheitsamtes (Impfschutz, Hygiene) erforderlich (Ziff. 6.2.1).
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