Gruppengrößen (§ 2 AVO-SBEBG): Kinderkrippe 10 / Regel 11 / max. 12 · Kindergarten Regel 20-25 · Kinderhort Regel 15-20 · altersgemischt 15 (0-6 J.) / 18 (12 Mon.-6 J.) / 20 (3-12 J.), davon höchstens 6 U3
§ 4 Abs. 2 SBEBG: Fachkraftfaktor pro Gruppe (Krippe 2,67 · KG/Hort 2,0), Gruppengrößen in der AVO-SBEBG.
Drei Gründe machen Dokumentation für Kita-Leitungen unverzichtbar - unabhängig vom Bundesland und vom konkreten Bemessungsmodell. Jeder dieser Gründe greift im Ernstfall sofort und kann existenziell werden:

Die Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII basiert auf der jederzeitigen Einhaltung der gesetzlichen Personalrelation. Ein einziger Stichproben-Vorfall ohne nachweisbare Dokumentation kann zur Auflagen-Erteilung oder im Härtefall zur Aussetzung der Betriebserlaubnis führen.
Zuständig ist je nach Bundesland eine andere Stelle: meist das Landesjugendamt, in Stadtstaaten die Senatsverwaltung oder der städtische Träger. Konkrete Auflagen, Gruppengrößen-Ausnahmen und Sonderregelungen werden einzelfallbezogen erteilt und können von Einrichtung zu Einrichtung variieren - auch innerhalb desselben Bundeslandes.

Jedes Bundesland definiert Höchstgruppengrößen, Buchungs-Staffeln und Sonderregeln für Inklusion oder Sprachförderung. Eine lückenlose Dokumentation ist Grundlage für die Förderung - Unterdeckung führt zu Rückforderungen, Überbelegung zu Anzeigepflicht beim Jugendamt.

Bei Aufsichtspflichtverletzungen (Unfall, Verletzung, Vorfall) prüfen Versicherung und Jugendamt das Personal-Kind-Verhältnis zum Zeitpunkt des Ereignisses. Ohne Live-Dokumentation trägt die Leitung oder der Träger unter Umständen ein erhebliches Haftungsrisiko - auch nach Jahren noch.
Im Saarland (§ 4 Abs. 2 SBEBG) gilt ein Fachkraftfaktor pro Gruppe: Kinderkrippe 2,67, Kindergarten 2,0, Kinderhort 2,0, altersgemischte Gruppe 2,67 (max. 6 U3-Kinder). Die Gruppengrößen stehen in der AVO-SBEBG (Krippe 10/11/12 · KG 20–25 · Hort 15–20). Der Faktor enthält ¾ direkte pädagogische Arbeit und ¼ (25 %) Verfügungszeit (§ 4 Abs. 1). Pro-Kind-Werte ergeben sich nur durch Teilen durch die Gruppengröße (Krippe bei Regel 11 ≈ 1:4,1).
Im Alltag mit Bienenstock: Die Ampel zeigt den Moment-Check gegen den aus dem Gruppenfaktor abgeleiteten Pro-Kind-Wert. Grün = Besetzung passt zum Soll, rot = Engpass. Weil die Vorgabe pro Gruppe gilt, ist die Pro-Kind-Quote abgeleitet, nicht selbst gesetzlich vorgeschrieben.
Saarland (§ 4 Abs. 2 SBEBG · § 2 AVO-SBEBG): Fachkraftfaktor pro Gruppe - Kinderkrippe 2,67, Kindergarten 2,0, Kinderhort 2,0, altersgemischt 2,67 (max. 6 U3). Der Faktor enthält ¾ direkte pädagogische Arbeit + ¼ (25 %) Verfügungszeit (§ 4 Abs. 1). Gruppengrößen: Krippe 10/11/12, KG 20-25, Hort 15-20, altersgem. 15/18/20. Pro-Kind-Werte nur durch Division durch die Gruppengröße ableitbar. Vollzeit typ. 39h/Woche (TVöD-SuE).
Kategorie II: Per-Gruppe (FTE pro Standard-Gruppe, nicht direkt pro Kind ableitbar)

Gruppen-FTE-Modelle rechnen pro Standard-Gruppe, nicht pro einzelnes Kind. Bienenstock prüft Mindestbesetzung und Anwesenheit je Gruppe und warnt, wenn z. B. die zweite Krippenkraft fehlt. Wo sich ein Pro-Kind-Wert ableiten lässt, gilt dieselbe Regel: Fachkraft = 10, Kind = Live-Faktor.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle
Live-Gegenüberstellung in Saarland: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Je Altersgruppe ein Kind-Wert.
| Name | Altervon – bis | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Krippe | 0–2 J. | 2,43 | 1:4,1 | 0,243 | 10 |
| Kindergarten | 3 J. – Schule | 1,00 | 1:10 | 0,10 | 10 |
| Hort | ab Schule | 1,33 | 1:7,5 | 0,133 | 10 |
| Fachkraft | — | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Gruppengrößen (§ 2 AVO-SBEBG): Kinderkrippe 10 / Regel 11 / max. 12 · Kindergarten Regel 20-25 · Kinderhort Regel 15-20 · altersgemischt 15 (0-6 J.) / 18 (12 Mon.-6 J.) / 20 (3-12 J.), davon höchstens 6 U3
Einrichtung i.d.R. mind. 2 Gruppen; reine U3-Einrichtung max. 4 Gruppen
Betriebserlaubnis § 45 SGB VIII durch das Landesjugendamt; Einhaltung des Personalschlüssels ist Erteilungsvoraussetzung (§ 4 Abs. 2 SBEBG)
Landes-Besonderheiten
Zusätzlich zum Grundmodell gibt es für Saarland besondere Regeln zu Personal, Kindern und Situationen, mit Live-Status und landesspezifischen Vorgaben.
Was Sie im Alltag wissen müssen: Was in der Ampel mitzählt, was nur im Jahres-Stellenplan steckt und was Sie nicht doppelt abziehen dürfen. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
altersgem. 2,67 (max. 6 U3). Enthält laut § 4 Abs. 1 SBEBG die direkte pädagogische Arbeit zu drei Vierteln und ein Viertel (25 %) Verfügungszeit (Vor-/Nachbereitung, Dokumentation, Ausbildung, Elternarbeit). Ausfall/Vertretung NICHT im Faktor - Trägerreserve. Leitungszeit nicht im Faktor
Vorbereitung und Bürozeit sind nicht in der Ampel, nur die direkte Betreuungszeit der anwesenden Fachkraft zählt. Planen Sie Bürozeiten im Dienstplan, nicht als fehlende Fachkraft in der Gruppe.
altersgem. 2,67 (max. 6 U3). Enthält laut § 4 Abs. 1 SBEBG die direkte pädagogische Arbeit zu drei Vierteln und ein Viertel (25 %) Verfügungszeit (Vor-/Nachbereitung, Dokumentation, Ausbildung, Elternarbeit). Ausfall/Vertretung NICHT im Faktor - Trägerreserve. Leitungszeit nicht im Faktor
Die Ampel kennt keinen Krankheits-Puffer. Wenn zwei Fachkräfte fehlen, ist die Gruppe rot, auch wenn der Jahres-Stellenplan formal stimmt.
Die Leitung zählt in der Regel nicht in der Gruppen-Ampel mit, nur Fachkräfte, die gerade direkt mit Kindern arbeiten. Leitungsstunden sind extra vertraglich.
v = 25 %
Die Ampel kann strenger wirken als Ihr Dienstplan-Soll, das ist Absicht: Sie zeigt Gleichzeitigkeit, nicht den Jahresdurchschnitt.
Fachkraftfaktor pro Gruppe (§ 4 Abs. 2 SBEBG): Krippe 2,67 · KG/Hort 2,0
Betrifft meist den Stellenplan, nicht die tägliche Ampel, außer es steht ausdrücklich „Live“ dabei.
Ohne Software stellen Sie je Gruppe den Fachkraftfaktor nach § 4 Abs. 2 SBEBG sicher und leiten den Pro-Kind-Wert über die Gruppengröße ab.
Sie haben zwei grundsätzliche Wege, mit Bienenstock konform zu bleiben. Je nach Träger-Philosophie, Personalsituation und Aufsichtspraxis wählen Sie eine — oder kombinieren sie für unterschiedliche Bereiche Ihrer Einrichtung.
Bienenstock berechnet die Personal-Kind-Quote sekündlich aus tatsächlichen Check-ins und Anwesenheiten. Sie halten jederzeit alle gesetzlichen Vorgaben ein — bei Quote ≤ 1,0 (bzw. Kapazität ≥ 0) läuft alles im grünen Bereich. Beide Werte rechnen mit der × 10-Skalierung des Personals.
→ Was bedeutet „Empfohlen"? Vier Dokumentationsstufen im DetailSie nutzen Live als Frühwarnsystem, optimieren aber gezielt auf den Tages-, Wochen- oder Monatsradius. Akute Unterschreitungen werden bewusst toleriert, wenn die Bilanz über den Bezugszeitraum stimmt. Wir stellen sicher, dass Sie auf den Tag oder die Woche compliant sind — und dokumentieren sauber für Sie.

Bienenstock dokumentiert automatisch — minutengenau, lückenlos, ohne dass jemand Listen führen muss. Sie sehen jederzeit, dass Sie im grünen Bereich sind, und haben für jeden Vorfall, jede Stichprobe und jeden Streitfall den lückenlosen Nachweis griffbereit.
Personal, Kinder und Tagesgrenzwert in einem PDF. Jeden Abend um 23:59 fertig — ohne dass Sie eine Datei anfassen.
Wochen-, Monats- und Jahresübersichten auf Knopfdruck. Bei einer Stichprobe, einem Vorfall oder einer Träger-Anfrage haben Sie den Nachweis sofort — auch Jahre später.
Die Dokumentation läuft im Hintergrund. Sie sehen sie nur, wenn Sie sie brauchen — bei der Träger-Sitzung, beim Jugendamt-Besuch oder im Versicherungsfall.
Dokumentation allein reicht nicht. Wenn Personal kurzfristig ausfällt oder die Quote droht zu kippen, brauchen Sie Werkzeuge, um aktiv zu steuern. Bienenstock gibt Ihnen vier konkrete Hebel - die in allen 16 Bundesländern identisch funktionieren:

Bei besonders wichtiger Betreuung (Ausflüge, krankheitsbedingter Engpass, Sondertage) kann Bienenstock Eltern proaktiv informieren und gezielt nach Nachfrage fragen - z. B. „Können Sie heute früher abholen?". So entlasten Sie die Personal-Situation, bevor sie kritisch wird.

Wenn ein Kind kurzfristig nicht den ganzen Tag bleibt, kann Bienenstock beim Check-in dynamisch umstellen (z. B. Ganztag → Halbtag). Das senkt sofort die Personalbedarfs-Quote und gibt Ihnen administrative Luft, ohne abrechnungs-rechtliche Tricks.

Die Bienenstock-Ampel (grün/gelb/rot) gibt Eltern einen Hinweis auf die aktuelle Belegung der Kita. Bei gelber Ampel füllt sich die Einrichtung schnell - Eltern sehen das und bringen ihr Kind eher früh, bevor die Plätze knapp werden. Zusätzlich kann die Kita per Nachricht Engpässe für den nächsten Tag ankündigen oder anmerken, wann die Belegung wieder abnimmt und Plätze frei werden. Eine sanfte, transparente Steuerung der Tagesauslastung ohne Druck oder Schuldgefühl.

Anhand des Live-Überblicks sehen Sie sofort, in welcher Gruppe akuter Bedarf besteht. Pausen, Übergaben und Springer-Einsätze planen Sie nicht mehr nach Bauchgefühl, sondern auf Datenbasis - mit dem Ziel, dass die richtige Fachkraft zur richtigen Zeit am richtigen Ort ist.
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(noch nicht verifiziert - keine landeseinheitliche Leitungs-FTE-Skala im personalführenden § 4 SBEBG / § 2 AVO-SBEBG)
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keine feste Quote (SBEBG)
keine feste Quote (SBEBG) (§ 4 SBEBG enthält keine als X:Y normierte Fachkraft-/Hilfskraft-Quote; Personalstruktur qualifikationsbezogen über § 3 SBEBG - multiprofessionelle Teams / erweiterte Fachkraft-Anerkennung; Novelle 2026: mind. 2/3 des Personals auf DQR-6-Niveau geplant)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
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Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten. Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
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Fachkräfte werden für die Anleitung angehender Fachkräfte (Ausbildung/Praktika) von der Gruppenarbeit freigestellt; Näheres regelt eine Rechtsverordnung (§ 4 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 1 SBEBG)
Optionen aus dem Landesrecht, um bei schwieriger Personalsituation compliant zu bleiben oder Förderung zu sichern:
Landesjugendamt: Einhaltung des Personalschlüssels (§ 4 Abs. 2 SBEBG) ist Voraussetzung der Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII); Stichproben
Vertiefte Hintergründe pro Bundesland: gesetzliche Reformpfade, exakte Paragraph-Verweise, Live-Berechnungsbeispiele und das Personal-Kind-Verhältnis je Altersgruppe für Ihre Einrichtung.
§ 4 SBEBG (Personalausstattung, verbatim, gültig ab 01.04.2022, Amtsbl. I 2022, 422) · § 2 AVO-SBEBG (Einrichtungs- und Gruppengrößen, verbatim, Amtsbl. I 2022, 535). GEW-Realratios nur sekundäre Vergleichsgröße
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