Mindestanwesenheit: 1 Kraft je 15 Kinder
Flexibles SQKM-Personalbudget nach KiTaG SH 2025 mit Mindestanwesenheitspflicht

Seit 1. Januar 2025 denkt Schleswig-Holstein anders: weg von starren Gruppen-Schlüsseln, hin zu einem flexiblen Personalbudget über die SQKM-Pauschale 1.
Drei Stufen: (1) Vollausschöpfung = Standardqualität 2,0 FTE pro Gruppe. (2) Mindestausstattung 1,5 FTE pro Elementargruppe, Krippe knapp unter 2,0. (3) Mindestanwesenheit: eine Kraft je 15 Kinder, mindestens aber zwei. Krippenkinder und Kinder mit Behinderung zählen doppelt, Kinder unter 9 Monaten vierfach.
Eingruppige Kitas bekommen +0,2 VZÄ. Bei Personalmangel darf das Budget vorübergehend unterschritten werden, ohne die frühere Ausnahmegenehmigung. Zum Mindestkörper zählen nur pädagogische Fachkräfte; Hilfskräfte, Praktikant:innen, FSJ, PiA und Quereinsteigende sind anrechenbar. Verwaltung: bis 2 h/Woche/Gruppe (max. 13 h).
Krippe
0–2 J.
1:5,1
Faktor 1,95
Elementar
3 J. – Schule
1:10,3
Faktor 0,98
Hort
ab Schule
1:12,8
Faktor 0,78
Altersgruppen in Schleswig-Holstein: Krippe (0–2 J.) · Elementar (3 J. – Schule) · Hort (ab Schule)
Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.
Schleswig-Holstein (KiTaG 2025): Flexibler Personalbudget-Ansatz statt starrer Gruppen-Schlüssel. Drei Stufen: (1) Personalbudget bei Vollausschöpfung = Standardqualität 2,0 FTE/Gruppe (bisheriges Niveau); (2) Mindestpersonalausstattung 1,5 FTE/Elementargruppe (Krippe knapp unter 2,0); (3) Mindestanwesenheitspflicht 1 Kraft je 15 Kinder (Krippe doppelt, U9 Monate vierfach). Vollzeit nach TVöD-SuE 39h/Woche.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Schleswig-Holstein: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Zwei Kind-Schwellen in der Tabelle (Standard / Mindestanwesenheit). Aus der SQKM-Pauschale rechnet Bienenstock einen Kind-Wert „pro Fachkraft, pro Stunde“, einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft).
| Name | Altervon – bis | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Krippe | 0–2 J. | 1,95 | 1:5,1 | 0,20 | 10 |
| Elementar | 3 J. – Schule | 0,98 | 1:10,3 | 0,10 | 10 |
| Hort | ab Schule | 0,78 | 1:12,8 | 0,08 | 10 |
| Fachkraft | — | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Mindestanwesenheit: 1 Kraft je 15 Kinder
mind. 2 Kräfte
U3 zählt doppelt
U9-Monate zählen vierfach
Sechzehn Länder, sechzehn Formeln. Bienenstock macht daraus eine einfache Ampel: Sind gerade genug Erwachsene für die Kinder da? Drei Schritte, ohne Fachchinesisch.
Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Schleswig-Holstein ((SQKM-Pauschale (KiTaG 2025)). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.
Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.
Geprüft wird beides:
Budget- und Pauschalen-Modelle haben oft keinen direkten Pro-Kind-Schlüssel. Bienenstock prüft trotzdem Mindestanwesenheit und, wo ableitbar, die Live-Quote: jede Fachkraft zählt 10, jedes Kind mit seinem Live-Faktor. Die Ampel zeigt sofort, wenn die Waage kippt.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle
Standardqualität FTE/Gruppe bei 8 h (KiTaG SH 2025 · SQKM-Pauschale)
Krippe: 2,0 FTE/10 K = 0,2 · Elementar: 2,0 FTE/20 K = 0,1 FTE/Platz (FTE = VZÄ im Stellenplan)
8 h = Standard-Buchung im SH-Modell. Mindestanwesenheits-Doppelzählung bei Krippe (operativ effektiv 1:7,5), Kinder unter 9 Monate vierfach (effektiv 1:3,75). Bei abweichender Buchungszeit (z. B. 9 h) skaliert die Anwesenheit linear.
Sechs U3-Kinder (je 1,95) und zwei Fachkräfte (je 10):
Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.
Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.
Eine Krippengruppe mit zehn Kindern im neuen SQKM-Modell: Standardqualität und Mindestanwesenheit im Überblick.
Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.
PiA-Azubis anrechenbar
in SQKM-Budget enthalten (Variable L, § 38 Abs. 6): Freistellung gestaffelt nach Gruppenzahl (§ 29 Abs. 2), ab 5 Gruppen volle VZ-Freistellung, ab 6 Gruppen zusätzlich Stellvertretung; Vertretung der Leitungs-/Verfügungszeiten ab 2025 berücksichtigt
Hilfskräfte anrechenbar
nicht im Mindestpersonalkörper (nur päd. Fachkräfte); Verwaltungskräfte bis 2 h/Wo je Gruppe (max. 13 h)
anrechenbar
Vertretungsreserve im SQKM-Budget (Leitungs-/Verfügungszeit-Vertretung ab 2025)
Mindestpersonalkörper: mind. 1/2 der Arbeitszeit durch gruppenleitungsbefähigte Fachkräfte (§ 28 Abs. 1-2), höchstens 1/8 (12,5 %) durch quereingestiegene Fachkräfte (§ 26 Abs. 3)
Mindestpersonalkörper: mind. 1/2 der Arbeitszeit durch gruppenleitungsbefähigte Fachkräfte (§ 28 Abs. 1-2), höchstens 1/8 (12,5 %) durch quereingestiegene Fachkräfte (§ 26 Abs. 3) Betreuende Hilfskräfte zählen NICHT zum Mindestpersonalkörper, nur zusätzlich im Budget (§ 38 Abs. 2) Standardqualität-Personalmix = 1 Gruppenleitungs-FK + 1 päd. Assistenzkraft je Regelgruppe (≈ 50/50)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Schleswig-Holstein bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
SQKM-Pauschale berücksichtigt Verfügung + Leitungs-/Verfügungszeit-Vertretung ab 2025
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht, nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
implizit über SQKM
Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt, der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Leitung ist gesondert geregelt (Deputat, Sockel, Prozentsatz), siehe Landestext.
Eingruppige Kitas +0,2 VZÄ
Zusätzliche Hinweise aus dem Datensatz. Modell, Pauschalen oder Sonderregeln des Bundeslandes.
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten. Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
Fragen Sie Ihren Träger
Quereinsteigende: höchstens 1/8 der erforderlichen Arbeitszeit anrechenbar (§ 26 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs. 3 Nr. 2); PiA-Auszubildende über das Personalbudget finanzierbar, nicht Teil des Mindestpersonalkörpers · Praxisanleitung über reguläre Fachkraft
KiTaG SH 2025 (gültig ab 01.01.2025) · Anstellungsschlüssel-Infopapier 05.12.2024
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
• Temporäre Unterschreitung ohne Ausnahmegenehmigung möglich
Qualitätsaufsicht über die Kita-Datenbank (§ 3): unterschreitet eine Kita den Mindestpersonalkörper (§ 26), setzt die Qualitätsaufsicht eine Frist zur Nachbesetzung bzw. Angebotseinschränkung. Zusätzlich landesweites Monitoring alle zwei Jahre, erstmals 2026 (§ 58). Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII / KiTaG
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Schleswig-Holstein, chronologisch sortiert.
KiTaG SH 2025: Umstellung auf flexibles SQKM-Personalbudget.
Anstellungsschlüssel-Infopapier veröffentlicht.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Schleswig-Holstein.
In Schleswig-Holstein gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 1,95 · 1:5,1, 2 J. (Krippe) · 1,95 · 1:5,1, Schulkind (Hort) · 0,78 · 1:12,8. Rechtsgrundlage: KiTaG SH 2025 (gültig ab 01.01.2025) · Anstellungsschlüssel-Infopapier 05.12.2024.
Der Betreuungsschlüssel in Schleswig-Holstein hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 1,95 · 1:5,1, 2 J. (Krippe) · 1,95 · 1:5,1, Schulkind (Hort) · 0,78 · 1:12,8. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (SQKM-Pauschale (KiTaG 2025)); Rechtsgrundlage: KiTaG SH 2025 (gültig ab 01.01.2025) · Anstellungsschlüssel-Infopapier 05.12.2024.
Die Personalbemessung in Schleswig-Holstein ist geregelt in: KiTaG SH 2025 (gültig ab 01.01.2025) · Anstellungsschlüssel-Infopapier 05.12.2024. Das verwendete Bemessungsmodell ist die „SQKM-Pauschale (KiTaG 2025)".
Ja. In Schleswig-Holstein sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in der gesetzlichen Personalbemessung bereits eingerechnet. Träger müssen diese mittelbare pädagogische Arbeit nicht separat aufschlagen.
Qualitätsaufsicht über die Kita-Datenbank (§ 3): unterschreitet eine Kita den Mindestpersonalkörper (§ 26), setzt die Qualitätsaufsicht eine Frist zur Nachbesetzung bzw. Angebotseinschränkung. Zusätzlich landesweites Monitoring alle zwei Jahre, erstmals 2026 (§ 58). Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII / KiTaG Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Mindestpersonalkörper nur päd. Fachkräfte (Erzieher*innen + SPA) • Anrechenbar: Hilfskräfte, Praktikant*innen, FSJ, PiA-Auszubildende, Quereinsteigende • Verwaltungskräfte bis 2h/Wo/Gruppe (max. 13h)
Die SQKM-Pauschale (Standardqualitätskostenmessung) ist die landeseinheitliche Berechnungsbasis für das Personalbudget jeder Kita seit dem KiTaG SH 2025. Sie ersetzt starre Gruppen-Schlüssel durch ein flexibles Budget-Modell mit drei Stufen: Standardqualität (2,0 FTE/Gruppe), Mindestpersonal (1,5 FTE) und Mindestanwesenheit (1:15).
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Minutengenaue Anwesenheit pro Kind, automatische Berechnung der benötigten Fachkraftstunden nach Landesrecht und revisionssichere Tages- und Monatsberichte für Träger und Jugendamt - angepasst an die Vorgaben in Schleswig-Holstein.
Sie haben Anforderungen, die von unseren vereinheitlichten Bundesland-Zahlen abweichen? Schreiben Sie uns , wir richten gerne einen Account nach Ihren persönlichen Vorgaben ein. Haben Sie Verbesserungsvorschläge für unsere offiziellen Werte, schreiben Sie uns.