ÜbersichtLeitungs-Guide
    MV · SchwerinGesetzliche Vorgaben · Personalbemessung

    Personalschlüssel & Betreuungsschlüssel Kita Mecklenburg-Vorpommern 2026

    Fachkraft-Kind-Relation nach § 14 Abs. 1 KiföG M-V - 4. ÄndG vom 01.05.2024 (Ü3 1:14 ab 01.09.2024)

    Stand: ·Erstveröff.:
    Kindergarten in Mecklenburg-Vorpommern mit Ostseestrand und Strandkörben, Kinder bauen Sandburg

    Einleitung: KiTa-Recht in Mecklenburg-Vorpommern

    Mecklenburg-Vorpommern hält es vergleichsweise einfach: eine direkte Fachkraft-Kind-Relation nach Alter 1. Die Übersicht darunter zeigt U3, Ü3 und Schulkind auf einen Blick.

    Seit dem 1. September 2024 gilt für Ü3 1:14 statt 1:15. Gleiche Gruppengröße, mehr Fachkraftstunden, der Stellenplan ab dem Kindergartenjahr 2024/25 muss das mittragen.

    Vorbereitung und Dokumentation liegen extra: 2,5 h/Woche bei U3, 5 h pro Vollzeitstelle bei Ü3. Die Fachkräftemangel-Übergangsregelung (Ü3 weiter 1:15) lief zum 31.12.2025 aus; seit 01.01.2026 gilt 1:14 verbindlich ohne Rückfalloption 2.

    1. 1.§ 14 Abs. 1 KiföG M-V
    2. 2.§ 14 Abs. 1 S. 3, 4 KiföG M-V
    • Krippe

      0–2 J. (U3)

      1:6

      Faktor 1,67

    • Kindergarten

      3 J. – Schule (Ü3)

      1:14

      Faktor 0,71

    • Hort

      ab Schule

      1:22

      Faktor 0,45

    Altersgruppen in Mecklenburg-Vorpommern: Krippe (0–2 J. (U3)) · Kindergarten (3 J. – Schule (Ü3)) · Hort (ab Schule)

    Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.

    Bemessungsart & gesetzliche Grundlage

    ModellFachkraft-Kind-Relation

    Direkte Vorgabe der Fachkraft-zu-Kinder-Relation (z. B. 1:14 für Ü3). Operative Größe, keine VZÄ-Fraktion.

    Vorbereitungszeit eingerechnet:Nein (separat geregelt)

    Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.

    Live: Fachkraft und Kinder je Altersgruppe

    Live-Gegenüberstellung in Mecklenburg-Vorpommern: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Eine Zeile je Altersgruppe (z. B. Krippe 1:6).

    NameAltervon – bisLive-FaktorKindP : KKindBemessungswertKindPersonalFachkraft
    Krippe0–2 J. (U3)1,671:60,16710
    Kindergarten3 J. – Schule (Ü3)0,711:140,07110
    Hortab Schule0,451:220,04510
    Fachkraft10
    Live: Spalte Personal = 10 je Fachkraft · Kind = drei Spalten links·Vergleichstabelle·Stand 24.05.2026

    Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.

    Inhalt bald verfügbar

    Methodik · transparent

    Wie Bienenstock rechnet

    Sechzehn Länder, sechzehn Formeln. Bienenstock macht daraus eine einfache Ampel: Sind gerade genug Erwachsene für die Kinder da? Drei Schritte, ohne Fachchinesisch.

    1Kinder

    Jüngere Kinder zählen schwerer

    Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Mecklenburg-Vorpommern ((Fachkraft-Kind-Relation). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.

    2Personal

    Jede Fachkraft zählt 10

    Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.

    3Ampel

    Genug Personal?

    Quote = KinderPersonal ≤ 1
    Unter 1 = grün. Über 1 = zu wenig Personal.

    Geprüft wird beides:

    • Jetzt, sekündlich live
    • Im Mittel über Tag, Woche oder Monat
    Bienenstock Live-Waage

    Bienenstock macht aus dem Gesetzeswert ein Gewicht pro Kind (Live-Faktor in der Tabelle) und setzt jede anwesende Fachkraft auf 10. Die Ampel hält die Waage: Kinder-Summe ÷ Personal-Summe ≤ 1 bedeutet genug Personal.

    Quote = Kinder-GewichtePersonalwerte ≤ 1,0

    Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle

    So wird in Mecklenburg-Vorpommern heruntergerechnet
    Aus dem Gesetz

    Direkte Fachkraft-Kind-Relation (§ 14 Abs. 1 KiföG M-V)

    U3: 1:6 · Ü3: 1:14 (seit 01.09.2024, vorher 1:15) · Hort: 1:22

    Umrechnung
    10Personalschlüssel
    10-Skalierung ÷ Personal-Kind-Verhältnis
    Ergebnis · Live-Faktor in der Tabelle
    U3: 106 = 1,67 → 10 ÷ 1,67 = 5,99 → 1:6 ✓
    Ü3: 1014 = 0,71 → 10 ÷ 0,71 = 14,08 → 1:14 ✓
    Hort: 1022 = 0,45 → 10 ÷ 0,45 = 22,22 → 1:22 ✓

    Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation) wird separat geregelt: 2,5 h/Wo bei U3, 5 h/VZ-Stelle bei Ü3.

    Beispiel: Krippe in Mecklenburg-Vorpommern

    Sechs U3-Kinder (je 1,67) und zwei Fachkräfte (je 10):

    • Kinder-Seite: 6 × 1,67 = 10,02
    • Personal-Seite: 2 × 10 = 20
    • Quote = 10,02 ÷ 20 = 0,50 → grün, genug Personal

    Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.

    Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.

    Rechenbeispiel für Mecklenburg-Vorpommern

    Zwei Gruppen im Vergleich: wie viel Fachkraft Sie in Krippe und Kindergarten mindestens brauchen, und was die Reform 2024 am Kindergarten geändert hat.

    Krippe12 U3 · 1:6
    Krippe Personalmin. 2 Fachkräfte
    Kindergarten28 Ü3 · 1:14 (seit 01.09.2024)
    KG Personalmin. 2 Fachkräfte
    Vorher (1:15)1,87 Fachkräfte hätten gereicht
    KG heutemin. 2 Fachkräfte

    Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.

    Besondere Typen

    Besondere Personaltypen

    Auszubildende:r

    Inhalt bald verfügbar

    Leitung

    extra: Leitungsfreistellung in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder und den Leitungsaufgaben; Umfang nicht landeseinheitlich, in den Vereinbarungen nach § 24 Abs. 1/3 auszuweisen (§ 15 Abs. 2 KiföG M-V); Leitung nur durch päd. Fachkräfte mit Berufserfahrung und Leitungsqualifikation (§ 15 Abs. 1)

    Hilfskraft (nicht-päd.)

    Fachkraft : Hilfskraft
    ~3:1

    Inhalt bald verfügbar

    Hauswirtschaftskraft

    Inhalt bald verfügbar

    Praktikant:in

    Inhalt bald verfügbar

    Vertretungskraft

    jaFaktor 10

    Profilergänzende / externe Fachkraft

    jaFaktor 10

    Fachkraft : Hilfskraft

    ~3:1

    (§ 14 Abs. 6 S. 2 KiföG M-V: Assistenzkräfte, Auszubildende (0-10 J.) und Fachkräfte nach § 2 Abs. 7 Nr. 11/12 zusammen max. 25 % des nach dem Fachkraft-Kind-Verhältnis erforderlichen Personals; Anrechnung Assistenzkräfte 80 %, § 14 Abs. 9)

    So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.

    Vorbereitungs- und Verfügungszeit

    Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Mecklenburg-Vorpommern bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.

    Verfügungs- & Vorbereitungszeit

    Separat planen

    Verfügung und Vorbereitung sind nicht im Tabellenfaktor enthalten. Träger müssen sie separat im Stellenplan einplanen.

    Ausfall (Krankheit & Urlaub)

    Separat planen

    Der Tabellenfaktor enthält keinen Ausfall-Puffer, nur die reine Betreuungsrelation.

    Leitungszeit

    Separat planen

    Leitung separat

    Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten, sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.

    Weitere Angaben im Landestext

    Teils enthalten

    Ausfall NICHT im Faktor (Trägersache) · Mittelbare päd. Arbeit separat geregelt (2,5 h/Wo U3 · 5 h/VZ-Stelle Ü3)

    Zusätzliche Hinweise aus dem Datensatz. Modell, Pauschalen oder Sonderregeln des Bundeslandes.

    Gewichtung besondere Kinder & Integration

    Behinderung / Inklusion

    Inhalt bald verfügbar

    Sprachförderung

    Inhalt bald verfügbar

    Integration

    Inhalt bald verfügbar

    Sozialraum / Sozialarbeit

    Inhalt bald verfügbar

    Besondere Situationen

    Ausflug

    jaFaktor 10

    Vor-/Nachbereitung (in Kita, Öffnungszeit)

    nein

    Verfügungszeit ist nicht im Faktor „Im Faktor enthalten“ ausgewiesen. Vor-/Nachbereitung zählt nicht als anwesende Kraft.

    Vor-/Nachbereitung (in Kita, außerhalb Öffnungszeit)

    unklar

    Fragen Sie Ihren Träger

    Vor-/Nachbereitung (außer Kita)

    nein

    Folgt aus „Vor-/Nachbereitung (in Kita, Öffnungszeit)“ = nein, außerhalb der Kita ohnehin nicht anwesend.

    Praxisanleitung

    Praxisanleitung in KifoeG M-V nicht separat ausgewiesen; läuft über reguläre Fachkraft

    Hier lässt das Gesetz Luft für Entscheidungen des Trägers

    • Ausfall (Krankheit, Urlaub, Fortbildung): vollständig Trägerreserve, kein gesetzlicher Puffer im 1:6 / 1:14
    • Mittelbare pädagogische Arbeit extra, wie Sie Vorbereitungszeit gegen Anwesenheit verrechnen, ist intern geregelt
    • Assistenzkräfte/Azubis max. 25 % des erforderlichen Personals (§ 14 Abs. 6), Anrechnung 80 % (§ 14 Abs. 9); Tagessteuerung bleibt Leitungssache
    • Übergangsregelung Ü3 1:15 zum 01.01.2026 ausgelaufen; seither 1:14 verbindlich ohne Rückfalloption
    • Vor-/Nachbereitung (in Kita, außerhalb Öffnungszeit): im Gesetz nicht eindeutig geregelt, mit dem Träger klären

    Quellen & Rechtsnormen

    § 14 Abs. 1 KiföG M-V · 4. ÄndG vom 01.05.2024 (GVOBl. M-V Nr. 10 vom 23.05.2024 S. 138, in Kraft 24.05.2024; Ü3-Absenkung 1:15 → 1:14 ab 01.09.2024)

    Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.

    Einzelzulassung möglich

    • Übergangsregelung war bis 31.12.2025 befristet: bis dahin durfte weiter 1:15 (Ü3) angewandt werden, wenn die Absenkung aus personellen Gründen noch nicht möglich war und dies dem örtlichen Träger angezeigt wurde (§ 14 Abs. 1 S. 3, 4 KiföG M-V). Zum 01.01.2026 ausgelaufen - seither gilt 1:14 ohne Rückfalloption

    Kontrolle & Prüfintervalle

    Einhaltung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses wird einrichtungsbezogen im Durchschnitt über sechs Monate geprüft (§ 14 Abs. 2 KiföG M-V); Ausgestaltung per Satzung der Landkreise/kreisfreien Städte. Betriebserlaubnis und laufende Aufsicht durch das LAGUS M-V (Landesjugendamt) nach §§ 45 ff. SGB VIII i.V.m. §§ 10, 18 KiföG M-V

    Reformen & Gesetzesänderungen in Mecklenburg-Vorpommern

    Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern, chronologisch sortiert.

    1. 01.09.2024

      Ü3-Schlüssel verbessert von 1:15 auf 1:14 (4. ÄndG KiföG M-V vom 01.05.2024, GVOBl. M-V vom 23.05.2024 S. 138).

    Häufige Fragen zur Personalbemessung in Mecklenburg-Vorpommern

    Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Mecklenburg-Vorpommern.

    Wie hoch ist der Personalschlüssel im Kindergarten in Mecklenburg-Vorpommern?

    In Mecklenburg-Vorpommern gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 1,67 · 1:6, 2 J. (Krippe) · 1,67 · 1:6, Schulkind (Hort) · 0,45 · 1:22. Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 1 KiföG M-V · 4. ÄndG vom 01.05.2024 (GVOBl. M-V Nr. 10 vom 23.05.2024 S. 138, in Kraft 24.05.2024; Ü3-Absenkung 1:15 → 1:14 ab 01.09.2024).

    Wie viele Erzieher pro Kind braucht eine Kita in Mecklenburg-Vorpommern?

    Der Betreuungsschlüssel in Mecklenburg-Vorpommern hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 1,67 · 1:6, 2 J. (Krippe) · 1,67 · 1:6, Schulkind (Hort) · 0,45 · 1:22. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Fachkraft-Kind-Relation); Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 1 KiföG M-V · 4. ÄndG vom 01.05.2024 (GVOBl. M-V Nr. 10 vom 23.05.2024 S. 138, in Kraft 24.05.2024; Ü3-Absenkung 1:15 → 1:14 ab 01.09.2024).

    Welches Gesetz regelt die Personalbemessung von Kitas in Mecklenburg-Vorpommern?

    Die Personalbemessung in Mecklenburg-Vorpommern ist geregelt in: § 14 Abs. 1 KiföG M-V · 4. ÄndG vom 01.05.2024 (GVOBl. M-V Nr. 10 vom 23.05.2024 S. 138, in Kraft 24.05.2024; Ü3-Absenkung 1:15 → 1:14 ab 01.09.2024). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Fachkraft-Kind-Relation".

    Sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in Mecklenburg-Vorpommern eingerechnet?

    Nein. In Mecklenburg-Vorpommern sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten nicht direkt in der Personalbemessung enthalten und müssen von Trägern separat im Stellenplan berücksichtigt werden.

    Wer kontrolliert die Einhaltung der Personalbemessung in Mecklenburg-Vorpommern?

    Einhaltung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses wird einrichtungsbezogen im Durchschnitt über sechs Monate geprüft (§ 14 Abs. 2 KiföG M-V); Ausgestaltung per Satzung der Landkreise/kreisfreien Städte. Betriebserlaubnis und laufende Aufsicht durch das LAGUS M-V (Landesjugendamt) nach §§ 45 ff. SGB VIII i.V.m. §§ 10, 18 KiföG M-V Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.

    Welche besonderen Personalvorgaben gelten in Mecklenburg-Vorpommern?

    • Mittelbare päd. Arbeit zusätzlich: 2,5h/Wo bei U3, 5h/VZ-Stelle bei Ü3 • Separat vom Fachkraft-Kind-Verhältnis geregelt

    Was hat sich in Mecklenburg-Vorpommern mit dem 4. Änderungsgesetz (vom 01.05.2024) geändert?

    Der Ü3-Schlüssel wurde mit dem 4. Änderungsgesetz vom 01.05.2024 ab dem 01.09.2024 von 1:15 auf 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 0,71 · 1:14 verbessert. Träger müssen für gleiche Gruppengrößen entsprechend mehr Fachkraftstunden vorhalten, betroffen sind Stellenpläne ab dem Kindergartenjahr 2024/25.

    Vergleich mit Nachbarbundesländern

    Wie regeln Nachbarbundesländer von Mecklenburg-Vorpommern die Personalbemessung? Direkt vergleichen:

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    Minutengenaue Anwesenheit pro Kind, automatische Berechnung der benötigten Fachkraftstunden nach Landesrecht und revisionssichere Tages- und Monatsberichte für Träger und Jugendamt - angepasst an die Vorgaben in Mecklenburg-Vorpommern.

    Sie haben Anforderungen, die von unseren vereinheitlichten Bundesland-Zahlen abweichen? Schreiben Sie uns , wir richten gerne einen Account nach Ihren persönlichen Vorgaben ein. Haben Sie Verbesserungsvorschläge für unsere offiziellen Werte, schreiben Sie uns.