Max. 10 % Unterschreitung der Erziehungswochenstunden je Kind im 12-Monats-Leistungszeitraum (LRV § 4 Abs. 2); analog für Leitungsstunden (LRV § 4 Abs. 3)
Personalwochenstunden je Kind nach § 16a KibeG und LRV Anlage 1 Bst. b

Hamburg rechnet in Stunden pro Kind und Woche, nicht in starren Gruppen-Schlüsseln. Grundlage sind 1 und der Landesrahmenvertrag Kita 2, Anlage 1 Bst. b: für Krippe (K4–K12), Elementar (E4–E12) und Hort (H2–H7) stehen Leitungs-, Erstkraft- und Zweitkraft-Stunden fest.
Die Krippen-Reform 2018–2021 hat den Schlüssel in vier Schritten auf 1:4 angehoben (Endstufe seit 01.01.2021). Genau diese Endstufe steckt in unseren Werten. Wer den alten K8-Ausgangswert von 2018 sehen will, findet ihn im Rechenbeispiel weiter unten.
Die Erziehungs-Wochenstunden dürfen höchstens 10 % unterschritten werden 3, darüber hinaus braucht es die Zustimmung der Behörde. Auszubildende und Heilerziehungspflegende sind anteilig anrechenbar 4.
Krippe
0–2 J.
1:4,0
Faktor 2,5
Elementar
3 J. – Schule
1:10
Faktor 1,00
Hort
ab Schule
1:11,5
Faktor 0,87
Altersgruppen in Hamburg: Krippe (0–2 J.) · Elementar (3 J. – Schule) · Hort (ab Schule)
Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.
Hamburg (LRV Anlage 1 Bst. b): pro Leistungsart (K4-K12 Krippe, E4-E12 Elementar, H2-H7 Hort) sind Leitungs-, Erstkraft- und Zweitkraft-Wochenstunden pro Kind definiert. Krippe-Reform ab 2018: stufenweise Erhöhung bis Personalschlüssel 1:4 (Ziel 2021). Vollzeit nach TV-AVH 39h/Woche.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Hamburg: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Kind-Zeile je Leistungsart (Krippe / Elementar / Hort). Aus den Personalwochenstunden je Kind rechnet Bienenstock einen Kind-Wert „pro Fachkraft, pro Stunde“, einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft).
| Name | Altervon – bis | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Krippe | 0–2 J. | 2,5 | 1:4,0 | 0,25 | 10 |
| Elementar | 3 J. – Schule | 1,00 | 1:10 | 0,10 | 10 |
| Hort | ab Schule | 0,87 | 1:11,5 | 0,087 | 10 |
| Fachkraft | — | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Max. 10 % Unterschreitung der Erziehungswochenstunden je Kind im 12-Monats-Leistungszeitraum (LRV § 4 Abs. 2); analog für Leitungsstunden (LRV § 4 Abs. 3)
Sechzehn Länder, sechzehn Formeln. Bienenstock macht daraus eine einfache Ampel: Sind gerade genug Erwachsene für die Kinder da? Drei Schritte, ohne Fachchinesisch.
Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Hamburg ((Personalwochenstunden je Kind (LRV)). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.
Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.
Geprüft wird beides:
Bienenstock macht aus dem Gesetzeswert ein Gewicht pro Kind (Live-Faktor in der Tabelle) und setzt jede anwesende Fachkraft auf 10. Die Ampel hält die Waage: Kinder-Summe ÷ Personal-Summe ≤ 1 bedeutet genug Personal.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle
Personalwochenstunden je Kind (§ 16a KibeG · LRV Anlage 1 b)
Krippe: Reform-Endstufe 1:4 (01.01.2021) → Faktor 2,5 · Elementar E6 (6 h): Erstkraft 1,7248 + Zweitkraft 1,2085 h/Kind/Wo (§ 16a KibeG 1:10, seit 01.01.2024) · Hort H5 (5 h): 2,17 h/Kind/Wo
Elementar/Hort: Hamburg definiert Stunden je Leistungsart (E4–E12 / H2–H7); Nenner = Kind-Anwesenheit/Woche. Elementar seit 01.01.2024 auf § 16a-Fachkraftschlüssel 1:10 (nur Erziehungspersonal E6: Erst- + Zweitkraft, ohne Leitung). Krippe wurde bis 01.01.2021 in 4 Schritten auf Personalschlüssel 1:4 erhöht (LRV Anlage 1 b), exakte post-2021-Wochenstunden nicht öffentlich verbatim, daher direkt 1:4. Die älteren finanzierten Schlüssel 1:7,6 / 1:12,5 / 1:23 (Basis 2012, inkl. Ausfall) sind abgelöst.
Sechs U3-Kinder (je 2,5) und zwei Fachkräfte (je 10):
Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.
Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.
Zehn Kinder in der Krippe, Schlüssel 1:4 seit der Reform-Endstufe 2021: so einfach rechnet sich der Bedarf.
Zum Vergleich: Ausgangswert 2018 (K 8, 8 Stunden)
Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.
Azubis + Heilerziehende anteilig (LRV § 3 Abs. 3)
0,48-0,75h/Wo/Kind im Personalwert enthalten + Leitungssockel für Kleineinrichtungen
Inhalt bald verfügbar
über Sachkosten-Pauschale, nicht im Erziehungspersonal-Wert (LRV Anlage 1 e)
Praktika > 6 Wochen (Führungszeugnis); anteilig via LRV § 3 Abs. 3
Erweiterter Personenkreis/Quereinsteiger (Uni/FH-Pädagogik; + 160-h-Nachqualifizierung) bis 25 % des päd. Volumens (LRV Anhang III)
(LRV Anlage 1b: Erstkraft (Fachkraft) + Zweitkraft (kann SPA / Quereinsteiger sein, max. 90% Anrechnung))
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Hamburg bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
in Erstkraft+Zweitkraft-Wochenstunden enthalten
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht, nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
in Erstkraft+Zweitkraft-Wochenstunden enthalten
Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt, der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Leitung 0,48-0,75 h/Wo/Kind im Wert
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten, sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten. Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
Fragen Sie Ihren Träger
LRV § 3 Abs. 3: Auszubildende + Heilerziehende anteilig auf Erzieher-Stunden anrechenbar
§ 16a KibeG · LRV Kita § 4 + Anlage 1 Bst. b · Krippe-Reform auf 1:4 (Endstufe 01.01.2021) · Elementar-Reform auf 1:10 (seit 01.01.2024)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
• Kita-Aufsicht (BSFB) kann auf begründeten Antrag andere/ohne fachspezif. Qualifikation als Erst-/Zweitkraft zulassen (LRV § 3 / Anhang III) • Erziehungswochenstunden je Kind im 12-Monats-Schnitt max. 10 % unterschreitbar (LRV § 4 Abs. 2) • Größere Abweichung nur mit Zustimmung der Behörde
12-Monats-Durchschnitt
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Hamburg, chronologisch sortiert.
Krippen-Reform startet: pädagogische Personalausstattung wird in 4 gleichen Schritten erhöht (LRV Anlage 1 b).
Endstufe erreicht: Krippen-Personalschlüssel 1:4.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Hamburg.
In Hamburg gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 2,5 · 1:4,0, 2 J. (Krippe) · 2,5 · 1:4,0, Schulkind (Hort) · 0,87 · 1:11,5. Rechtsgrundlage: § 16a KibeG · LRV Kita § 4 + Anlage 1 Bst. b · Krippe-Reform auf 1:4 (Endstufe 01.01.2021) · Elementar-Reform auf 1:10 (seit 01.01.2024).
Der Betreuungsschlüssel in Hamburg hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 2,5 · 1:4,0, 2 J. (Krippe) · 2,5 · 1:4,0, Schulkind (Hort) · 0,87 · 1:11,5. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Personalwochenstunden je Kind (LRV)); Rechtsgrundlage: § 16a KibeG · LRV Kita § 4 + Anlage 1 Bst. b · Krippe-Reform auf 1:4 (Endstufe 01.01.2021) · Elementar-Reform auf 1:10 (seit 01.01.2024).
Die Personalbemessung in Hamburg ist geregelt in: § 16a KibeG · LRV Kita § 4 + Anlage 1 Bst. b · Krippe-Reform auf 1:4 (Endstufe 01.01.2021) · Elementar-Reform auf 1:10 (seit 01.01.2024). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Personalwochenstunden je Kind (LRV)".
Ja. In Hamburg sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in der gesetzlichen Personalbemessung bereits eingerechnet. Träger müssen diese mittelbare pädagogische Arbeit nicht separat aufschlagen.
12-Monats-Durchschnitt Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Erstkräfte: Erzieher:innen, Sozial-/Kindheitspädagog:innen, Heilerzieher:innen/Heilpädagog:innen (LRV Anhang III, Tab. 1) • Zweitkräfte: SPA / Kinderpfleger:innen (Tab. 1) • Erweiterter Personenkreis / Quereinsteiger:innen (Uni/FH-Pädagogik bzw. + 160-h-Nachqualifizierung): bis max. 25 % des päd. Beschäftigungsvolumens • Auszubildende & Heilerziehende anteilig anrechenbar (LRV § 3 Abs. 3) • Hauswirtschaft/Verwaltung über Sachkosten-Pauschale, nicht im Erziehungspersonal-Wert
Der Hamburger Landesrahmenvertrag (LRV) unterscheidet pro Leistungsart Erstkraft (in der Regel sozialpädagogische Fachkraft) und Zweitkraft (mit reduzierter Qualifikationsanforderung). Für jede Leistungsart (K4-K12 Krippe, E4-E12 Elementar, H2-H7 Hort) sind getrennte Wochenstunden pro Kind festgelegt.
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Minutengenaue Anwesenheit pro Kind, automatische Berechnung der benötigten Fachkraftstunden nach Landesrecht und revisionssichere Tages- und Monatsberichte für Träger und Jugendamt - angepasst an die Vorgaben in Hamburg.
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