Gruppengrößen (§ 2 AVO-SBEBG): Kinderkrippe 10 / Regel 11 / max. 12 · Kindergarten Regel 20-25 · Kinderhort Regel 15-20 · altersgemischt 15 (0-6 J.) / 18 (12 Mon.-6 J.) / 20 (3-12 J.), davon höchstens 6 U3
Personalfaktor und Gruppenrelation nach § 4 SBEBG und AVO-SBEBG

Seit April 2022 gilt im Saarland das SBEBG. Die Personalbemessung läuft über einen Fachkraftfaktor pro Gruppe 1: Krippe 2,67, Kindergarten 2,0, Hort 2,0, altersgemischt 2,67 (max. 6 U3-Kinder). Der Faktor enthält bereits ¼ (25 %) Verfügungszeit 2.
Die Gruppengrößen stehen in 3 (Krippe Regel 11, Kindergarten 20–25, Hort 15–20). Ein gesetzlicher Pro-Kind-Schlüssel existiert nicht; die Pro-Kind-Werte in der Übersicht sind aus Faktor und Regelgruppengröße abgeleitet: Krippe ≈1:4,1 (2,67/11), Kindergarten ≈1:10 (2,0/20), Hort ≈1:7,5 (2,0/15).
Weil das Saarland per Gruppe und nicht pro Kind bemisst, sind die Pro-Kind-Live-Werte immer eine Ableitung aus der jeweiligen Gruppengröße. Die früher zitierten GEW-Realwerte (Krippe 1:3,6, Kindergarten 1:9,6) sind nur eine sekundäre Vergleichsgröße.
Krippe
0–2 J.
1:4,1
Faktor 2,43
Kindergarten
3 J. – Schule
1:10
Faktor 1,00
Hort
ab Schule
1:7,5
Faktor 1,33
Altersgruppen in Saarland: Krippe (0–2 J.) · Kindergarten (3 J. – Schule) · Hort (ab Schule)
Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.
Saarland (§ 4 Abs. 2 SBEBG · § 2 AVO-SBEBG): Fachkraftfaktor pro Gruppe - Kinderkrippe 2,67, Kindergarten 2,0, Kinderhort 2,0, altersgemischt 2,67 (max. 6 U3). Der Faktor enthält ¾ direkte pädagogische Arbeit + ¼ (25 %) Verfügungszeit (§ 4 Abs. 1). Gruppengrößen: Krippe 10/11/12, KG 20-25, Hort 15-20, altersgem. 15/18/20. Pro-Kind-Werte nur durch Division durch die Gruppengröße ableitbar. Vollzeit typ. 39h/Woche (TVöD-SuE).
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Saarland: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Je Altersgruppe ein Kind-Wert.
| Name | Altervon – bis | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Krippe | 0–2 J. | 2,43 | 1:4,1 | 0,243 | 10 |
| Kindergarten | 3 J. – Schule | 1,00 | 1:10 | 0,10 | 10 |
| Hort | ab Schule | 1,33 | 1:7,5 | 0,133 | 10 |
| Fachkraft | — | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Gruppengrößen (§ 2 AVO-SBEBG): Kinderkrippe 10 / Regel 11 / max. 12 · Kindergarten Regel 20-25 · Kinderhort Regel 15-20 · altersgemischt 15 (0-6 J.) / 18 (12 Mon.-6 J.) / 20 (3-12 J.), davon höchstens 6 U3
Einrichtung i.d.R. mind. 2 Gruppen; reine U3-Einrichtung max. 4 Gruppen
Betriebserlaubnis § 45 SGB VIII durch das Landesjugendamt; Einhaltung des Personalschlüssels ist Erteilungsvoraussetzung (§ 4 Abs. 2 SBEBG)
Sechzehn Länder, sechzehn Formeln. Bienenstock macht daraus eine einfache Ampel: Sind gerade genug Erwachsene für die Kinder da? Drei Schritte, ohne Fachchinesisch.
Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Saarland ((Personalschlüssel). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.
Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.
Geprüft wird beides:
Gruppen-FTE-Modelle rechnen pro Standard-Gruppe, nicht pro einzelnes Kind. Bienenstock prüft Mindestbesetzung und Anwesenheit je Gruppe und warnt, wenn z. B. die zweite Krippenkraft fehlt. Wo sich ein Pro-Kind-Wert ableiten lässt, gilt dieselbe Regel: Fachkraft = 10, Kind = Live-Faktor.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle
Fachkraftfaktor pro Gruppe (§ 4 Abs. 2 SBEBG · § 2 AVO-SBEBG)
Krippe: 2,67 FK / Gruppe (Regel 11) · Kindergarten: 2,0 FK / Gruppe (Regel 20) · Hort: 2,0 FK / Gruppe (Regel 15)
Saarland bemisst per Gruppe (Fachkraftfaktor § 4 Abs. 2 SBEBG: Krippe 2,67 · KG/Hort 2,0, inkl. 25 % Verfügungszeit nach § 4 Abs. 1). Der Pro-Kind-Wert ist aus der Regelgruppengröße (§ 2 AVO-SBEBG: Krippe 11, KG 20-25, Hort 15-20) abgeleitet, kein gesetzlicher Pro-Kind-Schlüssel. Die GEW-Realwerte (1:3,6 / 1:9,6) sind nur sekundäre Vergleichsgröße.
Sechs U3-Kinder (je 2,43) und zwei Fachkräfte (je 10):
Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.
Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.
Eine kleine altersgemischte Krippe mit höchstens sechs U3-Kindern: so greift der saarländische Personalfaktor.
Die Detailtabellen stehen in der AVO-SBEBG.
Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.
Inhalt bald verfügbar
(noch nicht verifiziert - keine landeseinheitliche Leitungs-FTE-Skala im personalführenden § 4 SBEBG / § 2 AVO-SBEBG)
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
keine feste Quote (SBEBG)
keine feste Quote (SBEBG) (§ 4 SBEBG enthält keine als X:Y normierte Fachkraft-/Hilfskraft-Quote; Personalstruktur qualifikationsbezogen über § 3 SBEBG - multiprofessionelle Teams / erweiterte Fachkraft-Anerkennung; Novelle 2026: mind. 2/3 des Personals auf DQR-6-Niveau geplant)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Saarland bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
altersgem. 2,67 (max. 6 U3). Enthält laut § 4 Abs. 1 SBEBG die direkte pädagogische Arbeit zu drei Vierteln und ein Viertel (25 %) Verfügungszeit (Vor-/Nachbereitung, Dokumentation, Ausbildung, Elternarbeit). Ausfall/Vertretung NICHT im Faktor - Trägerreserve. Leitungszeit nicht im Faktor
Verfügung und Vorbereitung sind nicht im Tabellenfaktor enthalten. Träger müssen sie separat im Stellenplan einplanen.
altersgem. 2,67 (max. 6 U3). Enthält laut § 4 Abs. 1 SBEBG die direkte pädagogische Arbeit zu drei Vierteln und ein Viertel (25 %) Verfügungszeit (Vor-/Nachbereitung, Dokumentation, Ausbildung, Elternarbeit). Ausfall/Vertretung NICHT im Faktor - Trägerreserve. Leitungszeit nicht im Faktor
Der Tabellenfaktor enthält keinen Ausfall-Puffer, nur die reine Betreuungsrelation.
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten, sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
v = 25 %
Für den Live-Moment rechnet Bienenstock einen Verfügungsanteil von 25 % aus dem Stellenplan-Paket heraus, nur einmal, nicht doppelt mit dem Jahreswert.
Fachkraftfaktor pro Gruppe (§ 4 Abs. 2 SBEBG): Krippe 2,67 · KG/Hort 2,0
Zusätzliche Hinweise aus dem Datensatz. Modell, Pauschalen oder Sonderregeln des Bundeslandes.
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten. Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
Fragen Sie Ihren Träger
Fachkräfte werden für die Anleitung angehender Fachkräfte (Ausbildung/Praktika) von der Gruppenarbeit freigestellt; Näheres regelt eine Rechtsverordnung (§ 4 Abs. 6 i.V.m. § 13 Abs. 1 SBEBG)
§ 4 SBEBG (Personalausstattung, verbatim, gültig ab 01.04.2022, Amtsbl. I 2022, 422) · § 2 AVO-SBEBG (Einrichtungs- und Gruppengrößen, verbatim, Amtsbl. I 2022, 535). GEW-Realratios nur sekundäre Vergleichsgröße
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
-
Landesjugendamt (Betriebserlaubnis/Aufsicht nach § 45 SGB VIII); Einhaltung des Personalschlüssels nach § 4 Abs. 2 SBEBG ist Voraussetzung der Betriebserlaubnis
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Saarland, chronologisch sortiert.
SBEBG ersetzt das alte SaarKitaG; Fachkraftfaktor pro Gruppe (§ 4 Abs. 2 SBEBG): Krippe 2,67, KG/Hort 2,0.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Saarland.
In Saarland gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 2,43 · 1:4,1, 2 J. (Krippe) · 2,43 · 1:4,1, Schulkind (Hort) · 1,33 · 1:7,5. Rechtsgrundlage: § 4 SBEBG (Personalausstattung, verbatim, gültig ab 01.04.2022, Amtsbl. I 2022, 422) · § 2 AVO-SBEBG (Einrichtungs- und Gruppengrößen, verbatim, Amtsbl. I 2022, 535). GEW-Realratios nur sekundäre Vergleichsgröße.
Der Betreuungsschlüssel in Saarland hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 2,43 · 1:4,1, 2 J. (Krippe) · 2,43 · 1:4,1, Schulkind (Hort) · 1,33 · 1:7,5. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Personalschlüssel); Rechtsgrundlage: § 4 SBEBG (Personalausstattung, verbatim, gültig ab 01.04.2022, Amtsbl. I 2022, 422) · § 2 AVO-SBEBG (Einrichtungs- und Gruppengrößen, verbatim, Amtsbl. I 2022, 535). GEW-Realratios nur sekundäre Vergleichsgröße.
Die Personalbemessung in Saarland ist geregelt in: § 4 SBEBG (Personalausstattung, verbatim, gültig ab 01.04.2022, Amtsbl. I 2022, 422) · § 2 AVO-SBEBG (Einrichtungs- und Gruppengrößen, verbatim, Amtsbl. I 2022, 535). GEW-Realratios nur sekundäre Vergleichsgröße. Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Personalschlüssel".
Nein. In Saarland sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten nicht direkt in der Personalbemessung enthalten und müssen von Trägern separat im Stellenplan berücksichtigt werden.
Landesjugendamt (Betriebserlaubnis/Aufsicht nach § 45 SGB VIII); Einhaltung des Personalschlüssels nach § 4 Abs. 2 SBEBG ist Voraussetzung der Betriebserlaubnis Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Fachkraftfaktor pro Gruppe § 4 Abs. 2 SBEBG (Krippe 2,67 · KG/Hort 2,0) • Hauswirtschaftskräfte ADDITIV, außerhalb des Personalschlüssels: 1 Std./Tag/Einrichtung je 10 ganztägige Kindergarten-/Hortplätze bzw. je 5 ganztägige Krippenplätze (§ 4 Abs. 5 SBEBG) • Anerkennungsjahr-Erzieher:innen und PiA außerhalb des Personalschlüssels bezuschussungsfähig (Einrichtungen mit mind. 2 Gruppen, § 4 Abs. 4 SBEBG) • Elternmitarbeit in Elterninitiativen auf Antrag anrechenbar (§ 4 Abs. 7); Zusatzförderung bei besonderer Konzeption (§ 4 Abs. 8)
Das Saarländische Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) gilt seit dem 1. April 2022 und ersetzt das alte SaarKitaG. § 4 Abs. 2 SBEBG regelt den Fachkraftfaktor pro Gruppe (Krippe 2,67, Kindergarten/Hort 2,0); die Gruppengrößen stehen in § 2 AVO-SBEBG.
Wie regeln Nachbarbundesländer von Saarland die Personalbemessung? Direkt vergleichen:
Minutengenaue Anwesenheit pro Kind, automatische Berechnung der benötigten Fachkraftstunden nach Landesrecht und revisionssichere Tages- und Monatsberichte für Träger und Jugendamt - angepasst an die Vorgaben in Saarland.
Sie haben Anforderungen, die von unseren vereinheitlichten Bundesland-Zahlen abweichen? Schreiben Sie uns , wir richten gerne einen Account nach Ihren persönlichen Vorgaben ein. Haben Sie Verbesserungsvorschläge für unsere offiziellen Werte, schreiben Sie uns.