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Personalschlüssel und Reformpfad nach § 10 KitaG Brandenburg und Kita-Personalverordnung (KitaPersV)

In Brandenburg finden Sie den Personalschlüssel in 1 und der KitaPersV, gestaffelt nach Krippe, Kindergarten und Hort. Die Übersicht darunter zeigt die aktuellen Werte; beim Hort zählen 0,8 Stellen je 15 Kinder bei mehr als vier Stunden (bei kürzerer Buchung 0,6 Stellen je 15).
Die Krippe steckt mitten in einem Reformpfad: 1:4,65 (August 2022) → 1:4,25 (August 2024) → Ziel 1:4. Der Endtermin Januar 2027 ist verschoben, den Stellenplan trotzdem auf die Stufung ausrichten.
Für Ausfälle gibt es seit August 2024 noch 5 % Personalrückhalt (vorher 10 %). Leitungszeit richtet sich nach dem Personalkörper 2 und kommt zusätzlich zum Gruppenpersonal.
Krippe
0–2 J.
1:4,25
Faktor 2,35
Kindergarten
3 J. – Schule
1:10
Faktor 1,00
Hort
ab Schule
1:18,8
Faktor 0,53
Altersgruppen in Brandenburg: Krippe (0–2 J.) · Kindergarten (3 J. – Schule) · Hort (ab Schule)
Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.
Personal-zu-Kinder-Schlüssel im KitaG, ergänzt durch die Kita-Personalverordnung (KitaPersV). Verfügungszeit separat geregelt.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Brandenburg: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Krippe, Ü3 und Hort, je eine Zeile.
| Name | Altervon – bis | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Krippe | 0–2 J. | 2,35 | 1:4,25 | 0,235 | 10 |
| Kindergarten | 3 J. – Schule | 1,00 | 1:10 | 0,100 | 10 |
| Hort | ab Schule | 0,53 | 1:18,8 | 0,053 | 10 |
| Fachkraft | — | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
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Sechzehn Länder, sechzehn Formeln. Bienenstock macht daraus eine einfache Ampel: Sind gerade genug Erwachsene für die Kinder da? Drei Schritte, ohne Fachchinesisch.
Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Brandenburg ((Personalschlüssel + KitaPersV). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.
Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.
Geprüft wird beides:
Bienenstock macht aus dem Gesetzeswert ein Gewicht pro Kind (Live-Faktor in der Tabelle) und setzt jede anwesende Fachkraft auf 10. Die Ampel hält die Waage: Kinder-Summe ÷ Personal-Summe ≤ 1 bedeutet genug Personal.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle
Personalschlüssel + KitaPersV (§ 10 Abs. 1 KitaG · § 5 KitaPersV)
Krippe: 1:4,25 (seit 08.2024) · Ü3: 1:10 · Hort: 1:18,8 (0,8 Stellen/15, >4h)
Direkte Inversion, × 10-Skalierung. Reformpfad: 1:4,65 (08.2022) → 1:4,25 (08.2024) → Ziel 1:4 (geplant 01.2027, verschoben).
Sechs U3-Kinder (je 2,35) und zwei Fachkräfte (je 10):
Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.
Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.
Zwölf U3-Kinder in der Krippe: so viel Fachkraft brauchen Sie mit dem Schlüssel seit August 2024.
Dazu kommt Verfügungszeit nach KitaPersV.
Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.
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extra: gestaffelt nach Personalkörper (§ 5 Abs. 2 KitaPersV): 0,0625 Sockel + 0,125–0,5 Stellen
Betreuungskräfte (§ 7 KitaPersV)
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(§ 16 Abs. 1 KitaPersV: max. 20% Ergänzungskräfte gemäß § 12)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Brandenburg bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht, nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Vor-/Nachbereitung, Elternarbeit und sämtliche Ausfallzeiten (Urlaub/Krankheit/Fortbildung) sind bereits in der Personalbemessung enthalten (§ 2 Abs. 2 KitaPersV)
Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt, der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Leitung separat (§ 5 Abs. 2 KitaPersV)
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten, sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
zusätzlicher Personalrückhalt für Vertretungsfälle 5 % (§ 15 Abs. 4 KitaPersV; 10 % nur noch bis 31.07.2024 gemäß § 15 Abs. 5)
Zusätzliche Hinweise aus dem Datensatz. Modell, Pauschalen oder Sonderregeln des Bundeslandes.
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Vor- und Nachbereitungszeit ist in die Personalbemessung eingerechnet (§ 2 Abs. 2 KitaPersV), keine separate Aufrechnung nötig.
Fragen Sie Ihren Träger
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Anleitungsgutschein (MBJS): 3 Anleitungsstunden/Woche je Auszubildende:r, berechtigt und verpflichtet die anleitende Fachkraft
§ 10 Abs. 1 KitaG BB (zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 23.06.2025, GVBl. I/25 Nr. 12, S. 4) · KitaPersV (§§ 2, 3, 5, 7, 15, 16) · Krippen-Reformpfad Ziel 1:4 zum 01.01.2027
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
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Kein gesetzlich fixierter Durchschnitts-/Kontrollzeitraum. Die ordnungsrechtliche Personalausstattung nach § 10 Abs. 1 KitaG ist Voraussetzung der Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII) und wird vom Landesjugendamt (MBJS) geprüft; Träger melden das Personal nach § 19 KitaPersV. Berechnung/Nachweis über den MBJS-Personalrechner
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Brandenburg, chronologisch sortiert.
Kindergarten-Schlüssel verbessert von 1:11 auf 1:10.
Krippen-Schlüssel verbessert von 1:5,15 auf 1:4,65.
Krippen-Schlüssel verbessert von 1:4,65 auf 1:4,25.
Ziel: Krippen-Schlüssel 1:4.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Brandenburg.
In Brandenburg gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 2,35 · 1:4,25, 2 J. (Krippe) · 2,35 · 1:4,25, Schulkind (Hort) · 0,53 · 1:18,8. Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 KitaG BB (zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 23.06.2025, GVBl. I/25 Nr. 12, S. 4) · KitaPersV (§§ 2, 3, 5, 7, 15, 16) · Krippen-Reformpfad Ziel 1:4 zum 01.01.2027.
Der Betreuungsschlüssel in Brandenburg hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 2,35 · 1:4,25, 2 J. (Krippe) · 2,35 · 1:4,25, Schulkind (Hort) · 0,53 · 1:18,8. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Personalschlüssel + KitaPersV); Rechtsgrundlage: § 10 Abs. 1 KitaG BB (zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 23.06.2025, GVBl. I/25 Nr. 12, S. 4) · KitaPersV (§§ 2, 3, 5, 7, 15, 16) · Krippen-Reformpfad Ziel 1:4 zum 01.01.2027.
Die Personalbemessung in Brandenburg ist geregelt in: § 10 Abs. 1 KitaG BB (zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 23.06.2025, GVBl. I/25 Nr. 12, S. 4) · KitaPersV (§§ 2, 3, 5, 7, 15, 16) · Krippen-Reformpfad Ziel 1:4 zum 01.01.2027. Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Personalschlüssel + KitaPersV".
Nein. In Brandenburg sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten nicht direkt in der Personalbemessung enthalten und müssen von Trägern separat im Stellenplan berücksichtigt werden.
Kein gesetzlich fixierter Durchschnitts-/Kontrollzeitraum. Die ordnungsrechtliche Personalausstattung nach § 10 Abs. 1 KitaG ist Voraussetzung der Betriebserlaubnis (§ 45 SGB VIII) und wird vom Landesjugendamt (MBJS) geprüft; Träger melden das Personal nach § 19 KitaPersV. Berechnung/Nachweis über den MBJS-Personalrechner Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Fachkraftquote mind. 80 %, max. 20 % Ergänzungskräfte (§ 16 Abs. 1 KitaPersV) • Betreuungskräfte (§ 7 KitaPersV): mind. 18 J., Deutsch B2 (§ 7 Abs. 4), Qualifizierung 300 Unterrichtseinheiten (§ 7 Abs. 5) • Erweiterte Fachkraft-Anerkennung nach §§ 10, 11 KitaPersV • Quereinstieg & Praxisanleitung über separate Förderprogramme des MBJS
Das ursprüngliche Ziel war Januar 2027, ist aber verschoben worden. Stand August 2024 gilt 0 J. (Krippe) · 2,35 · 1:4,25. Träger sollten Stellenpläne weiterhin auf das Reformziel ausrichten, jedoch keine festen Termine annehmen.
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