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Fachkraft-Kind-Relation nach § 14 Abs. 1 KiföG M-V - 4. ÄndG vom 01.05.2024 (Ü3 1:14 ab 01.09.2024)

Mecklenburg-Vorpommern hält es vergleichsweise einfach: eine direkte Fachkraft-Kind-Relation nach Alter 1. Die Übersicht darunter zeigt U3, Ü3 und Schulkind auf einen Blick.
Seit dem 1. September 2024 gilt für Ü3 1:14 statt 1:15. Gleiche Gruppengröße, mehr Fachkraftstunden, der Stellenplan ab dem Kindergartenjahr 2024/25 muss das mittragen.
Vorbereitung und Dokumentation liegen extra: 2,5 h/Woche bei U3, 5 h pro Vollzeitstelle bei Ü3. Die Fachkräftemangel-Übergangsregelung (Ü3 weiter 1:15) lief zum 31.12.2025 aus; seit 01.01.2026 gilt 1:14 verbindlich ohne Rückfalloption 2.
Krippe
0–2 J. (U3)
1:6
Faktor 1,67
Kindergarten
3 J. – Schule (Ü3)
1:14
Faktor 0,71
Hort
ab Schule
1:22
Faktor 0,45
Altersgruppen in Mecklenburg-Vorpommern: Krippe (0–2 J. (U3)) · Kindergarten (3 J. – Schule (Ü3)) · Hort (ab Schule)
Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.
Direkte Vorgabe der Fachkraft-zu-Kinder-Relation (z. B. 1:14 für Ü3). Operative Größe, keine VZÄ-Fraktion.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Mecklenburg-Vorpommern: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Eine Zeile je Altersgruppe (z. B. Krippe 1:6).
| Name | Altervon – bis | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Krippe | 0–2 J. (U3) | 1,67 | 1:6 | 0,167 | 10 |
| Kindergarten | 3 J. – Schule (Ü3) | 0,71 | 1:14 | 0,071 | 10 |
| Hort | ab Schule | 0,45 | 1:22 | 0,045 | 10 |
| Fachkraft | — | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
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Sechzehn Länder, sechzehn Formeln. Bienenstock macht daraus eine einfache Ampel: Sind gerade genug Erwachsene für die Kinder da? Drei Schritte, ohne Fachchinesisch.
Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Mecklenburg-Vorpommern ((Fachkraft-Kind-Relation). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.
Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.
Geprüft wird beides:
Bienenstock macht aus dem Gesetzeswert ein Gewicht pro Kind (Live-Faktor in der Tabelle) und setzt jede anwesende Fachkraft auf 10. Die Ampel hält die Waage: Kinder-Summe ÷ Personal-Summe ≤ 1 bedeutet genug Personal.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle
Direkte Fachkraft-Kind-Relation (§ 14 Abs. 1 KiföG M-V)
U3: 1:6 · Ü3: 1:14 (seit 01.09.2024, vorher 1:15) · Hort: 1:22
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation) wird separat geregelt: 2,5 h/Wo bei U3, 5 h/VZ-Stelle bei Ü3.
Sechs U3-Kinder (je 1,67) und zwei Fachkräfte (je 10):
Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.
Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.
Zwei Gruppen im Vergleich: wie viel Fachkraft Sie in Krippe und Kindergarten mindestens brauchen, und was die Reform 2024 am Kindergarten geändert hat.
Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.
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extra: Leitungsfreistellung in Abhängigkeit von der Anzahl der Kinder und den Leitungsaufgaben; Umfang nicht landeseinheitlich, in den Vereinbarungen nach § 24 Abs. 1/3 auszuweisen (§ 15 Abs. 2 KiföG M-V); Leitung nur durch päd. Fachkräfte mit Berufserfahrung und Leitungsqualifikation (§ 15 Abs. 1)
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(§ 14 Abs. 6 S. 2 KiföG M-V: Assistenzkräfte, Auszubildende (0-10 J.) und Fachkräfte nach § 2 Abs. 7 Nr. 11/12 zusammen max. 25 % des nach dem Fachkraft-Kind-Verhältnis erforderlichen Personals; Anrechnung Assistenzkräfte 80 %, § 14 Abs. 9)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Mecklenburg-Vorpommern bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
Verfügung und Vorbereitung sind nicht im Tabellenfaktor enthalten. Träger müssen sie separat im Stellenplan einplanen.
Der Tabellenfaktor enthält keinen Ausfall-Puffer, nur die reine Betreuungsrelation.
Leitung separat
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten, sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
Ausfall NICHT im Faktor (Trägersache) · Mittelbare päd. Arbeit separat geregelt (2,5 h/Wo U3 · 5 h/VZ-Stelle Ü3)
Zusätzliche Hinweise aus dem Datensatz. Modell, Pauschalen oder Sonderregeln des Bundeslandes.
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Verfügungszeit ist nicht im Faktor „Im Faktor enthalten“ ausgewiesen. Vor-/Nachbereitung zählt nicht als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
Folgt aus „Vor-/Nachbereitung (in Kita, Öffnungszeit)“ = nein, außerhalb der Kita ohnehin nicht anwesend.
Praxisanleitung in KifoeG M-V nicht separat ausgewiesen; läuft über reguläre Fachkraft
§ 14 Abs. 1 KiföG M-V · 4. ÄndG vom 01.05.2024 (GVOBl. M-V Nr. 10 vom 23.05.2024 S. 138, in Kraft 24.05.2024; Ü3-Absenkung 1:15 → 1:14 ab 01.09.2024)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
• Übergangsregelung war bis 31.12.2025 befristet: bis dahin durfte weiter 1:15 (Ü3) angewandt werden, wenn die Absenkung aus personellen Gründen noch nicht möglich war und dies dem örtlichen Träger angezeigt wurde (§ 14 Abs. 1 S. 3, 4 KiföG M-V). Zum 01.01.2026 ausgelaufen - seither gilt 1:14 ohne Rückfalloption
Einhaltung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses wird einrichtungsbezogen im Durchschnitt über sechs Monate geprüft (§ 14 Abs. 2 KiföG M-V); Ausgestaltung per Satzung der Landkreise/kreisfreien Städte. Betriebserlaubnis und laufende Aufsicht durch das LAGUS M-V (Landesjugendamt) nach §§ 45 ff. SGB VIII i.V.m. §§ 10, 18 KiföG M-V
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Mecklenburg-Vorpommern, chronologisch sortiert.
Ü3-Schlüssel verbessert von 1:15 auf 1:14 (4. ÄndG KiföG M-V vom 01.05.2024, GVOBl. M-V vom 23.05.2024 S. 138).
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Mecklenburg-Vorpommern.
In Mecklenburg-Vorpommern gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 1,67 · 1:6, 2 J. (Krippe) · 1,67 · 1:6, Schulkind (Hort) · 0,45 · 1:22. Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 1 KiföG M-V · 4. ÄndG vom 01.05.2024 (GVOBl. M-V Nr. 10 vom 23.05.2024 S. 138, in Kraft 24.05.2024; Ü3-Absenkung 1:15 → 1:14 ab 01.09.2024).
Der Betreuungsschlüssel in Mecklenburg-Vorpommern hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 1,67 · 1:6, 2 J. (Krippe) · 1,67 · 1:6, Schulkind (Hort) · 0,45 · 1:22. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Fachkraft-Kind-Relation); Rechtsgrundlage: § 14 Abs. 1 KiföG M-V · 4. ÄndG vom 01.05.2024 (GVOBl. M-V Nr. 10 vom 23.05.2024 S. 138, in Kraft 24.05.2024; Ü3-Absenkung 1:15 → 1:14 ab 01.09.2024).
Die Personalbemessung in Mecklenburg-Vorpommern ist geregelt in: § 14 Abs. 1 KiföG M-V · 4. ÄndG vom 01.05.2024 (GVOBl. M-V Nr. 10 vom 23.05.2024 S. 138, in Kraft 24.05.2024; Ü3-Absenkung 1:15 → 1:14 ab 01.09.2024). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Fachkraft-Kind-Relation".
Nein. In Mecklenburg-Vorpommern sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten nicht direkt in der Personalbemessung enthalten und müssen von Trägern separat im Stellenplan berücksichtigt werden.
Einhaltung des Fachkraft-Kind-Verhältnisses wird einrichtungsbezogen im Durchschnitt über sechs Monate geprüft (§ 14 Abs. 2 KiföG M-V); Ausgestaltung per Satzung der Landkreise/kreisfreien Städte. Betriebserlaubnis und laufende Aufsicht durch das LAGUS M-V (Landesjugendamt) nach §§ 45 ff. SGB VIII i.V.m. §§ 10, 18 KiföG M-V Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Mittelbare päd. Arbeit zusätzlich: 2,5h/Wo bei U3, 5h/VZ-Stelle bei Ü3 • Separat vom Fachkraft-Kind-Verhältnis geregelt
Der Ü3-Schlüssel wurde mit dem 4. Änderungsgesetz vom 01.05.2024 ab dem 01.09.2024 von 1:15 auf 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 0,71 · 1:14 verbessert. Träger müssen für gleiche Gruppengrößen entsprechend mehr Fachkraftstunden vorhalten, betroffen sind Stellenpläne ab dem Kindergartenjahr 2024/25.
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