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Personalschlüssel nach § 12 Abs. 2 SächsKitaG und Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026

Sachsen legt den Personalschlüssel in 1 fest: Krippe und Kindergarten auf 9-Stunden-Basis, Hort auf 6 Stunden. Die aktuellen Werte stehen in der Übersicht darunter.
Im Alltag mit TVöD-SuE (39 h) und typischer 45-Stunden-Buchung verschieben sich die effektiven Faktoren, siehe Live-Spalte. Das Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 (ab 01.08.2025) bringt weitere Anpassungen.
Fürs Vorschuljahr kommt 0,05 VZÄ je 13 Kinder obendrauf 2. Inklusion regelt die SächsKitaIntegrVO mit Pflicht-Zusatzpersonal. Leitung läuft über einen eigenen Topf, gestaffelt nach Einrichtungsgröße.
Krippe
0–2 J.
1:4,5
Faktor 1,93
Kindergarten
3 J. – Schule
1:10,5
Faktor 0,82
Hort
ab Schule
1:20,5
Faktor 0,63
Altersgruppen in Sachsen: Krippe (0–2 J.) · Kindergarten (3 J. – Schule) · Hort (ab Schule)
Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.
Sachsen (§ 12 Abs. 2 SächsKitaG, HBG 2025/2026): Krippe/Kindergarten bei 9h-Basis, Hort bei 6h-Basis. 1 FTE pro N Kinder. SächsKitaG nutzt 40h-Vollzeit als Bezug; unsere Faktor-Ableitung verwendet TVöD-SuE 39h.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Sachsen: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Krippe und KG (9-h-Basis) sowie Hort (6-h-Basis), je Zeile. Bienenstock rechnet die Werte von dieser Stunden-Basis auf „pro Fachkraft, pro Stunde“ herunter, einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft).
| Name | Altervon – bis | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Krippe | 0–2 J. | 1,93 | 1:4,5 | 0,222 | 10 |
| Kindergarten | 3 J. – Schule | 0,82 | 1:10,5 | 0,095 | 10 |
| Hort | ab Schule | 0,63 | 1:20,5 | 0,049 | 10 |
| Fachkraft | — | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
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Sechzehn Länder, sechzehn Formeln. Bienenstock macht daraus eine einfache Ampel: Sind gerade genug Erwachsene für die Kinder da? Drei Schritte, ohne Fachchinesisch.
Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Sachsen ((Personalschlüssel bei 9h/6h). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.
Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.
Geprüft wird beides:
Bienenstock macht aus dem Gesetzeswert ein Gewicht pro Kind (Live-Faktor in der Tabelle) und setzt jede anwesende Fachkraft auf 10. Die Ampel hält die Waage: Kinder-Summe ÷ Personal-Summe ≤ 1 bedeutet genug Personal.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle
Personalanteil bei unterschiedlichen Basis-Buckets (§ 12 Abs. 2 SächsKitaG)
Krippe (9 h-Basis): 1/4,5014 = 0,222 · Kindergarten (9 h-Basis): 1/10,5244 = 0,095 · Hort (6 h-Basis): 1/20,4730 = 0,049
Krippe und Kindergarten auf 9-h-Basis · Hort auf 6-h-Basis. SächsKitaG-Bezug ist 40 h Vollzeit; unsere Live-Ableitung nutzt 39 h TVöD-SuE (geringfügig konservativer). Geltender Personalschlüssel § 12 Abs. 2 SächsKitaG (HBG 2025/2026): Krippe 1:4,5014 (Übergang 1:4,6064 bis 31.07.2026), Kindergarten 1:10,5244, Hort 1:20,4730 - diese Werte sind das geltende Recht, kein bloßes Förderniveau.
Sechs U3-Kinder (je 1,93) und zwei Fachkräfte (je 10):
Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.
Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.
Zwölf U3-Kinder bei 9 Stunden Buchung: so viele VZÄ ergeben sich, und was im Live-Alltag effektiv draus wird.
Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.
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+1 FTE Leitung je 10 einzusetzende VZÄ (§ 12 Abs. 2 SächsKitaG, verbatim)
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Fachkräfte + Assistenz ergänzend
Fachkräfte + Assistenz ergänzend (§ 12 Abs. 2 Satz 2 SächsKitaG: Assistenzkräfte ergänzend zu Fachkräften; konkrete Quote in SächsQualiVO geregelt)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Sachsen bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht, nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
/Vertretung = Trägerreserve, gesetzlich nicht quantifiziert
Der Tabellenfaktor enthält keinen Ausfall-Puffer, nur die reine Betreuungsrelation.
Leitung separat (§ 12 Abs. 2)
Leitungsfreistellung ist nicht im Kind-Faktor enthalten, sie kommt als eigene Stellen oder Stunden hinzu.
Mittelbare pädagogische Arbeit NICHT im Gruppenschlüssel enthalten, sondern separat: § 12 Abs. 3 gewährt je Fachkraft mind. 1 Std/Woche (ab 22h Beschäftigung) bzw. 2 Std/Woche (ab 34h)
Zusätzliche Hinweise aus dem Datensatz. Modell, Pauschalen oder Sonderregeln des Bundeslandes.
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Verfügungszeit ist nicht im Faktor „Im Faktor enthalten“ ausgewiesen. Vor-/Nachbereitung zählt nicht als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
Folgt aus „Vor-/Nachbereitung (in Kita, Öffnungszeit)“ = nein, außerhalb der Kita ohnehin nicht anwesend.
Vorschulkraft-Pauschale (§ 2 Abs. 3 SächsKitaG) kann auch Anleitung abdecken; PiA über Förderprogramm
§ 12 Abs. 2 SächsKitaG (konsolidierte Fassung, zuletzt geändert durch Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026, in Kraft ab 01.08.2025) · Übergang Krippe § 23 Abs. 1 bis 31.07.2026
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
• Schulvorbereitung: je Kind 130 € des Landeszuschusses für Personal zur Schulvorbereitung (§ 18 Abs. 1 SächsKitaG); § 2 Abs. 3 regelt die Schulvorbereitung inhaltlich, kein eigener Stellenschlüssel
Landeszuschuss-Stichtag 1. April des Vorjahres (§ 18 Abs. 1 Satz 2) - Förder-/Melde-Stichtag, keine Betriebserlaubnis-Kontrolle. Betriebserlaubnis-Aufsicht über das Landesjugendamt (KVJS/LJA Sachsen)
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Sachsen, chronologisch sortiert.
Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026 in Kraft.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Sachsen.
In Sachsen gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 1,93 · 1:4,5, 2 J. (Krippe) · 1,93 · 1:4,5, Schulkind (Hort) · 0,63 · 1:20,5. Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 2 SächsKitaG (konsolidierte Fassung, zuletzt geändert durch Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026, in Kraft ab 01.08.2025) · Übergang Krippe § 23 Abs. 1 bis 31.07.2026.
Der Betreuungsschlüssel in Sachsen hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 1,93 · 1:4,5, 2 J. (Krippe) · 1,93 · 1:4,5, Schulkind (Hort) · 0,63 · 1:20,5. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Personalschlüssel bei 9h/6h); Rechtsgrundlage: § 12 Abs. 2 SächsKitaG (konsolidierte Fassung, zuletzt geändert durch Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026, in Kraft ab 01.08.2025) · Übergang Krippe § 23 Abs. 1 bis 31.07.2026.
Die Personalbemessung in Sachsen ist geregelt in: § 12 Abs. 2 SächsKitaG (konsolidierte Fassung, zuletzt geändert durch Haushaltsbegleitgesetz 2025/2026, in Kraft ab 01.08.2025) · Übergang Krippe § 23 Abs. 1 bis 31.07.2026. Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Personalschlüssel bei 9h/6h".
Nein. In Sachsen sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten nicht direkt in der Personalbemessung enthalten und müssen von Trägern separat im Stellenplan berücksichtigt werden.
Landeszuschuss-Stichtag 1. April des Vorjahres (§ 18 Abs. 1 Satz 2) - Förder-/Melde-Stichtag, keine Betriebserlaubnis-Kontrolle. Betriebserlaubnis-Aufsicht über das Landesjugendamt (KVJS/LJA Sachsen) Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Tabellenwerte = geltender Personalschlüssel § 12 Abs. 2 SächsKitaG (ab 01.08.2025): Krippe 1:4,6064 (Übergang bis 31.07.2026) → 1:4,5014 ab 01.08.2026 · Kindergarten 1:10,5244 · Hort 1:20,4730 (6h) · Diese Werte SIND das Gesetz (nicht nur Förderniveau) • Zusätzlich Leitung 1 VZÄ je 10 einzusetzende VZÄ (§ 12 Abs. 2) und mittelbare Arbeitszeit (§ 12 Abs. 3)
§ 2 Abs. 3 Satz 2 SächsKitaG schreibt eine zusätzliche Fachkraft für das Vorschuljahr vor: 0,05 VZÄ pro 13 Kinder. Diese Zusatzkraft kommt obendrauf zum regulären Personalschlüssel.
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