Keine landesrechtlich fixierten Gruppengrößen; Steuerung über die Fachkraft-Kind-Relation (§ 16 Abs. 2 ThürKigaG)
Personalschlüssel nach § 16 Thüringer Kindergartengesetz (Viertes Gesetz, in Kraft 01.08.2024)

Thüringen trennt Säuglinge bewusst von den älteren Krippenkindern 1: unter 1 Jahr (1:4), 1–2 Jahre (1:6), 2–3 Jahre (1:8), Ü3 und Hort haben eigene Schlüssel (siehe Übersicht). Das Vierte Gesetz (in Kraft 01.08.2024) vereinheitlicht die Ü3-Schlüssel auf 1:12 (vorher 1:12 / 1:14 / 1:16) und erhöht die Mindestzahl auf drei Fachkräfte; die 2–3-Jährigen bleiben bei 1:8.
Bezugsbasis: 9 Stunden für Krippe und Kindergarten, 4 Stunden für Hort. Das Gesetz rechnet mit 40-h-Vollzeit; unsere Live-Werte nutzen die tariflichen 39 h (TVöD-SuE). Der Personalschlüssel 2 ist als VZÄ je Kind inkl. Overhead vorgegeben (0,369 / 0,246 / 0,185 / 0,123; Hort 0,033).
Bei Fachkräftemangel gilt für Ü3 bis 31.07.2026 eine Übergangsregelung 3, ab 01.08.2026 ist 1:12 für alle Ü3 verbindlich. Weiteres geeignetes Personal wird bei der Mindestpersonalausstattung nicht angerechnet 4. Leitung: 0,01 VZÄ je Kind, mindestens 0,2 und höchstens 1,5 VZÄ je Einrichtung 5.
Säuglinge
unter 1 J.
1:4
Faktor 3,20
Krippe
1–2 J.
1:6
Faktor 2,13
Kindergarten
3 J. – Schule
1:12
Faktor 1,07
Hort
ab Schule
1:20
Faktor 0,64
Altersgruppen in Thüringen: Säuglinge (unter 1 J.) · Krippe (1–2 J.) · Kindergarten (3 J. – Schule) · Hort (ab Schule)
Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.
Thüringen (§ 16 ThürKigaG, Viertes Gesetz in Kraft 01.08.2024): Krippe/Kindergarten bei 9h-Basis. Fachkraft-Kind-Relation § 16 Abs. 2: 1:4 (unter 1 J.) / 1:6 (1-2 J.) / 1:8 (2-3 J.) / 1:12 (Ü3). Der Personalschlüssel § 16 Abs. 3 ist als VZÄ/Kind inkl. Overhead vorgegeben (0,369 / 0,246 / 0,185 / 0,123 bei 9h); Hort 0,033 VZÄ je Kind bei 4h-Basis. ThürKigaG nutzt 40h-Vollzeit; unsere Faktor-Ableitung verwendet TVöD-SuE 39h.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Thüringen: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Fein nach Alter, auch Säuglinge eigene Zeile. Bienenstock rechnet die Werte von der 9-h-/4-h-Basis auf „pro Fachkraft, pro Stunde“ herunter, einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft).
| Name | Altervon – bis | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Säuglinge | unter 1 J. | 3,20 | 1:4 | 0,369 | 10 |
| Krippe | 1–2 J. | 2,13 | 1:6 | 0,246 | 10 |
| Kindergarten | 3 J. – Schule | 1,07 | 1:12 | 0,123 | 10 |
| Hort | ab Schule | 0,64 | 1:20 | 0,033 | 10 |
| Fachkraft | — | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Keine landesrechtlich fixierten Gruppengrößen; Steuerung über die Fachkraft-Kind-Relation (§ 16 Abs. 2 ThürKigaG)
Mindestens drei pädagogische Fachkräfte je Einrichtung (§ 16 Abs. 4 ThürKigaG; seit 01.08.2024 von zwei auf drei erhöht)
Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII i.V.m. dem ThürKigaG; Aufsicht durch das überörtliche Landesjugendamt (TMBJS)
Sechzehn Länder, sechzehn Formeln. Bienenstock macht daraus eine einfache Ampel: Sind gerade genug Erwachsene für die Kinder da? Drei Schritte, ohne Fachchinesisch.
Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Thüringen ((Personalschlüssel bei 9h/4h). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.
Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.
Geprüft wird beides:
Bienenstock macht aus dem Gesetzeswert ein Gewicht pro Kind (Live-Faktor in der Tabelle) und setzt jede anwesende Fachkraft auf 10. Die Ampel hält die Waage: Kinder-Summe ÷ Personal-Summe ≤ 1 bedeutet genug Personal.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle
Personalschlüssel VZÄ/Kind (§ 16 Abs. 3 ThürKigaG)
Unter 1 J.: 0,369 · 1-2 J.: 0,246 · 2-3 J.: 0,185 · Ü3: 0,123 (je 9 h) · Hort: 0,033 (4 h) VZÄ/Kind
Krippe und Kindergarten auf 9-h-Basis · Hort auf 4-h-Basis. ThürKigaG-Bezug ist 40 h Vollzeit; Live-Ableitung nutzt 39 h TVöD-SuE. Der Personalschlüssel § 16 Abs. 3 ist bereits als VZÄ/Kind inkl. fachlicher Arbeit außerhalb der Gruppe + Ausfallzeiten vorgegeben (nicht als roher Kehrwert der Relation). Das Vierte Gesetz (in Kraft 01.08.2024) harmonisiert alle Ü3 auf 1:12 (vorher 1:12/1:14/1:16); 2-3 J. bleibt 1:8. Thüringen ist eines der wenigen Länder mit eigener Säuglingsstufe (unter 1 Jahr).
Sechs U3-Kinder (je 2,13) und zwei Fachkräfte (je 10):
Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.
Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.
Drei typische Gruppen nach dem Vierten Gesetz (in Kraft 01.08.2024): so viel Personal steckt in Krippe, Ü3 und Hort.
Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.
Inhalt bald verfügbar
extra: 0,01 VZÄ je Kind (mind. 0,2 / max. 1,5 VZÄ je Einrichtung) · § 17 Abs. 3 ThürKigaG
Assistenz-/Hilfskräfte bis max. 10 % des Fachkraft-Mindestschlüssels (§ 16 Abs. 1; Kosten Betriebskosten § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 1)
Inhalt bald verfügbar
zusätzlich; Anrechnung auf Mindestschlüssel nicht aus § 16 verifiziert
keine feste Quote (§ 16 ThürKigaG)
keine feste Quote (§ 16 ThürKigaG) (Mindestpersonalschlüssel besteht aus päd. Fachkräften, § 16 Abs. 1/2; weiteres geeignetes Personal wird bei der Mindestpersonalausstattung nicht angerechnet, § 16 Abs. 6)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Thüringen bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
in Bemessungswert eingerechnet
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht, nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Personalschlüssel § 16 Abs. 3 enthält die fachliche Arbeit außerhalb der Gruppe sowie mögliche Ausfallzeiten durch Urlaub/Krankheit (Vertretung implizit)
Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt, der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Leitung gestaffelt nach Größe separat (§ 17 Abs. 3)
Leitung ist gesondert geregelt (Deputat, Sockel, Prozentsatz), siehe Landestext.
Inhalt bald verfügbar
Inhalt bald verfügbar
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Verfügungszeit ist nicht im Faktor „Im Faktor enthalten“ ausgewiesen. Vor-/Nachbereitung zählt nicht als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
Folgt aus „Vor-/Nachbereitung (in Kita, Öffnungszeit)“ = nein, außerhalb der Kita ohnehin nicht anwesend.
Praxisanleitung über Fachkraft mit reduzierter Gruppenpräsenz; Förderpauschale für PiA-Stellen
§ 16 Abs. 2/3, § 17 Abs. 3 ThürKigaG · Viertes Gesetz zur Änderung des ThürKigaG (in Kraft 01.08.2024: Ü3 einheitlich 1:12, mind. 3 Fachkräfte, Übergang § 35 Abs. 7 bis 31.07.2026)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
• Übergangsbestimmung § 35 Abs. 7 ThürKigaG: bei Fachkräftemangel dürfen für Ü3 die alten Werte (1:12/1:14/1:16) bis zum 31.07.2026 fortgelten; ab 01.08.2026 ist 1:12 für alle Ü3 verbindlich • LJA-Einzelfallzulassung möglich (Einzelfall / Fachkräftemangel) • Bei nicht gesichertem Mindestschlüssel: aufsichtsrechtliches Eingreifen → Anhörung, ggf. Belegungs-/Aufnahmestopp
Jährlich / anlassbezogen - Betriebserlaubnis und Aufsicht durch das überörtliche Landesjugendamt beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (§ 45 SGB VIII); die Kita-Aufsicht prüft die Einhaltung des Mindestpersonalschlüssels (Stichtagsprüfung aller Thüringer Kindergärten zum 01.03.2026)
Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Thüringen, chronologisch sortiert.
Viertes Gesetz: Ü3 harmonisiert auf 1:12 (vorher 1:14/1:16); Mindestzahl von zwei auf drei Fachkräfte erhöht. 2-3 J. bleibt 1:8.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Thüringen.
In Thüringen gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 3,20 · 1:4, 2 J. (Krippe) · 1,60 · 1:8, Schulkind (Hort) · 0,64 · 1:20. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 2/3, § 17 Abs. 3 ThürKigaG · Viertes Gesetz zur Änderung des ThürKigaG (in Kraft 01.08.2024: Ü3 einheitlich 1:12, mind. 3 Fachkräfte, Übergang § 35 Abs. 7 bis 31.07.2026).
Der Betreuungsschlüssel in Thüringen hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 3,20 · 1:4, 2 J. (Krippe) · 1,60 · 1:8, Schulkind (Hort) · 0,64 · 1:20. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Personalschlüssel bei 9h/4h); Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 2/3, § 17 Abs. 3 ThürKigaG · Viertes Gesetz zur Änderung des ThürKigaG (in Kraft 01.08.2024: Ü3 einheitlich 1:12, mind. 3 Fachkräfte, Übergang § 35 Abs. 7 bis 31.07.2026).
Die Personalbemessung in Thüringen ist geregelt in: § 16 Abs. 2/3, § 17 Abs. 3 ThürKigaG · Viertes Gesetz zur Änderung des ThürKigaG (in Kraft 01.08.2024: Ü3 einheitlich 1:12, mind. 3 Fachkräfte, Übergang § 35 Abs. 7 bis 31.07.2026). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Personalschlüssel bei 9h/4h".
Ja. In Thüringen sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in der gesetzlichen Personalbemessung bereits eingerechnet. Träger müssen diese mittelbare pädagogische Arbeit nicht separat aufschlagen.
Jährlich / anlassbezogen - Betriebserlaubnis und Aufsicht durch das überörtliche Landesjugendamt beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (§ 45 SGB VIII); die Kita-Aufsicht prüft die Einhaltung des Mindestpersonalschlüssels (Stichtagsprüfung aller Thüringer Kindergärten zum 01.03.2026) Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Mindestpersonalschlüssel besteht ausschließlich aus päd. Fachkräften (§ 16 Abs. 1 ThürKigaG) • Weiteres geeignetes Personal / Assistenzkräfte können die Fachkräfte unterstützen, werden aber bei der Mindestpersonalausstattung nach § 16 Abs. 4 NICHT angerechnet (§ 16 Abs. 6 ThürKigaG); Kosten als Betriebskosten (§ 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 1) • Auszubildende/Praktikanten zusätzlich (Anrechnung auf Mindestschlüssel nicht aus § 16 verifiziert)
Das Vierte Gesetz harmonisiert alle Ü3-Schlüssel auf 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 1,07 · 1:12 (vorher 1:14 / 1:16) und erhöht die Mindestzahl von zwei auf drei Fachkräfte je Einrichtung. Der 2-3-jährigen-Schlüssel bleibt bei 2 J. (Krippe) · 1,60 · 1:8 (keine Absenkung auf 1:6). Für Säuglinge (unter 1 Jahr) gilt 0 J. (Krippe) · 3,20 · 1:4, für 1-2-Jährige 1 J. (Krippe) · 2,13 · 1:6, für Hortkinder Schulkind (Hort) · 0,64 · 1:20 auf 4-h-Basis.
Thüringen ist eines der wenigen Bundesländer, das in § 16 ThürKigaG zwischen unter 1 Jahr (0 J. (Krippe) · 3,20 · 1:4) und 1-3 Jahren (1 J. (Krippe) · 2,13 · 1:6) differenziert. Die meisten anderen Länder behandeln alle Kinder unter 3 Jahren als eine Krippe-Stufe und verwenden den U3-Schlüssel auch für Säuglinge.
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