ÜbersichtLeitungs-Guide
    TH · ErfurtGesetzliche Vorgaben · Personalbemessung

    Personalschlüssel & Betreuungsschlüssel Kita Thüringen 2026

    Personalschlüssel nach § 16 Thüringer Kindergartengesetz (Viertes Gesetz, in Kraft 01.08.2024)

    Stand: ·Erstveröff.:
    Kindergarten in Thüringen mit Wartburg im Hintergrund, Kinder spielen vor mittelalterlicher Kulisse

    Einleitung: KiTa-Recht in Thüringen

    Thüringen trennt Säuglinge bewusst von den älteren Krippenkindern 1: unter 1 Jahr (1:4), 1–2 Jahre (1:6), 2–3 Jahre (1:8), Ü3 und Hort haben eigene Schlüssel (siehe Übersicht). Das Vierte Gesetz (in Kraft 01.08.2024) vereinheitlicht die Ü3-Schlüssel auf 1:12 (vorher 1:12 / 1:14 / 1:16) und erhöht die Mindestzahl auf drei Fachkräfte; die 2–3-Jährigen bleiben bei 1:8.

    Bezugsbasis: 9 Stunden für Krippe und Kindergarten, 4 Stunden für Hort. Das Gesetz rechnet mit 40-h-Vollzeit; unsere Live-Werte nutzen die tariflichen 39 h (TVöD-SuE). Der Personalschlüssel 2 ist als VZÄ je Kind inkl. Overhead vorgegeben (0,369 / 0,246 / 0,185 / 0,123; Hort 0,033).

    Bei Fachkräftemangel gilt für Ü3 bis 31.07.2026 eine Übergangsregelung 3, ab 01.08.2026 ist 1:12 für alle Ü3 verbindlich. Weiteres geeignetes Personal wird bei der Mindestpersonalausstattung nicht angerechnet 4. Leitung: 0,01 VZÄ je Kind, mindestens 0,2 und höchstens 1,5 VZÄ je Einrichtung 5.

    1. 1.§ 16 ThürKigaG
    2. 2.§ 16 Abs. 3
    3. 3.§ 35 Abs. 7
    4. 4.§ 16 Abs. 6
    5. 5.§ 17 Abs. 3
    • Säuglinge

      unter 1 J.

      1:4

      Faktor 3,20

    • Krippe

      1–2 J.

      1:6

      Faktor 2,13

    • Kindergarten

      3 J. – Schule

      1:12

      Faktor 1,07

    • Hort

      ab Schule

      1:20

      Faktor 0,64

    Altersgruppen in Thüringen: Säuglinge (unter 1 J.) · Krippe (1–2 J.) · Kindergarten (3 J. – Schule) · Hort (ab Schule)

    Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.

    Bemessungsart & gesetzliche Grundlage

    ModellPersonalschlüssel bei 9h/4h

    Thüringen (§ 16 ThürKigaG, Viertes Gesetz in Kraft 01.08.2024): Krippe/Kindergarten bei 9h-Basis. Fachkraft-Kind-Relation § 16 Abs. 2: 1:4 (unter 1 J.) / 1:6 (1-2 J.) / 1:8 (2-3 J.) / 1:12 (Ü3). Der Personalschlüssel § 16 Abs. 3 ist als VZÄ/Kind inkl. Overhead vorgegeben (0,369 / 0,246 / 0,185 / 0,123 bei 9h); Hort 0,033 VZÄ je Kind bei 4h-Basis. ThürKigaG nutzt 40h-Vollzeit; unsere Faktor-Ableitung verwendet TVöD-SuE 39h.

    Vorbereitungszeit eingerechnet: Ja

    Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.

    Live: Fachkraft und Kinder je Altersgruppe

    Live-Gegenüberstellung in Thüringen: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Fein nach Alter, auch Säuglinge eigene Zeile. Bienenstock rechnet die Werte von der 9-h-/4-h-Basis auf „pro Fachkraft, pro Stunde“ herunter, einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft).

    NameAltervon – bisLive-FaktorKindP : KKindBemessungswertKindPersonalFachkraft
    Säuglingeunter 1 J.3,201:40,36910
    Krippe1–2 J.2,131:60,24610
    Kindergarten3 J. – Schule1,071:120,12310
    Hortab Schule0,641:200,03310
    Fachkraft10
    Live: Spalte Personal = 10 je Fachkraft · Kind = drei Spalten links·Vergleichstabelle·Stand 24.05.2026

    Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.

    Keine landesrechtlich fixierten Gruppengrößen; Steuerung über die Fachkraft-Kind-Relation (§ 16 Abs. 2 ThürKigaG)

    Mindestens drei pädagogische Fachkräfte je Einrichtung (§ 16 Abs. 4 ThürKigaG; seit 01.08.2024 von zwei auf drei erhöht)

    Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII i.V.m. dem ThürKigaG; Aufsicht durch das überörtliche Landesjugendamt (TMBJS)

    Methodik · transparent

    Wie Bienenstock rechnet

    Sechzehn Länder, sechzehn Formeln. Bienenstock macht daraus eine einfache Ampel: Sind gerade genug Erwachsene für die Kinder da? Drei Schritte, ohne Fachchinesisch.

    1Kinder

    Jüngere Kinder zählen schwerer

    Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Thüringen ((Personalschlüssel bei 9h/4h). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.

    2Personal

    Jede Fachkraft zählt 10

    Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.

    3Ampel

    Genug Personal?

    Quote = KinderPersonal ≤ 1
    Unter 1 = grün. Über 1 = zu wenig Personal.

    Geprüft wird beides:

    • Jetzt, sekündlich live
    • Im Mittel über Tag, Woche oder Monat
    Bienenstock Live-Waage

    Bienenstock macht aus dem Gesetzeswert ein Gewicht pro Kind (Live-Faktor in der Tabelle) und setzt jede anwesende Fachkraft auf 10. Die Ampel hält die Waage: Kinder-Summe ÷ Personal-Summe ≤ 1 bedeutet genug Personal.

    Quote = Kinder-GewichtePersonalwerte ≤ 1,0

    Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle

    So wird in Thüringen heruntergerechnet
    Aus dem Gesetz

    Personalschlüssel VZÄ/Kind (§ 16 Abs. 3 ThürKigaG)

    Unter 1 J.: 0,369 · 1-2 J.: 0,246 · 2-3 J.: 0,185 · Ü3: 0,123 (je 9 h) · Hort: 0,033 (4 h) VZÄ/Kind

    Umrechnung
    VZÄ · 39hBasis-h · 5 Werktage · 10
    Gesetzliches VZÄ/Kind · Tarif ÷ (Basis-Bucket · 5) · 10. Bucket variiert je Altersgruppe
    Ergebnis · Live-Faktor in der Tabelle
    Unter 1 J. (9 h): 0,369 · 399 · 5 · 10 = 3,20 · Relation 1:4 ✓
    1-2 J. (9 h): 0,246 · 399 · 5 · 10 = 2,13 · Relation 1:6 ✓
    2-3 J. (9 h): 0,185 · 399 · 5 · 10 = 1,60 · Relation 1:8 ✓
    Ü3 (9 h): 0,123 · 399 · 5 · 10 = 1,07 · Relation 1:12 ✓
    Hort (4 h): 0,033 · 394 · 5 · 10 = 0,64 · Relation 1:20 ✓

    Krippe und Kindergarten auf 9-h-Basis · Hort auf 4-h-Basis. ThürKigaG-Bezug ist 40 h Vollzeit; Live-Ableitung nutzt 39 h TVöD-SuE. Der Personalschlüssel § 16 Abs. 3 ist bereits als VZÄ/Kind inkl. fachlicher Arbeit außerhalb der Gruppe + Ausfallzeiten vorgegeben (nicht als roher Kehrwert der Relation). Das Vierte Gesetz (in Kraft 01.08.2024) harmonisiert alle Ü3 auf 1:12 (vorher 1:12/1:14/1:16); 2-3 J. bleibt 1:8. Thüringen ist eines der wenigen Länder mit eigener Säuglingsstufe (unter 1 Jahr).

    Beispiel: Krippe in Thüringen

    Sechs U3-Kinder (je 2,13) und zwei Fachkräfte (je 10):

    • Kinder-Seite: 6 × 2,13 = 12,78
    • Personal-Seite: 2 × 10 = 20
    • Quote = 12,78 ÷ 20 = 0,64 → grün, genug Personal

    Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.

    Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.

    Rechenbeispiel für Thüringen

    Drei typische Gruppen nach dem Vierten Gesetz (in Kraft 01.08.2024): so viel Personal steckt in Krippe, Ü3 und Hort.

    Krippe 1–2 J.12 Kinder · 9 h · 1:6
    Krippe Bedarf≈ 2,0 VZÄ
    Ü3-Gruppe24 Kinder · 1:12
    Ü3 Bedarf≈ 2,0 VZÄ
    Hort0,033 VZÄ × Plätze
    Krippe / Ü3je ≈ 2,0 VZÄ

    Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.

    Besondere Typen

    Besondere Personaltypen

    Auszubildende:r

    Inhalt bald verfügbar

    Leitung

    extra: 0,01 VZÄ je Kind (mind. 0,2 / max. 1,5 VZÄ je Einrichtung) · § 17 Abs. 3 ThürKigaG

    Hilfskraft (nicht-päd.)

    Assistenz-/Hilfskräfte bis max. 10 % des Fachkraft-Mindestschlüssels (§ 16 Abs. 1; Kosten Betriebskosten § 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 1)

    Hauswirtschaftskraft

    Inhalt bald verfügbar

    Praktikant:in

    zusätzlich; Anrechnung auf Mindestschlüssel nicht aus § 16 verifiziert

    Vertretungskraft

    jaFaktor 10

    Profilergänzende / externe Fachkraft

    jaFaktor 10

    Fachkraft : Hilfskraft

    keine feste Quote (§ 16 ThürKigaG)

    keine feste Quote (§ 16 ThürKigaG) (Mindestpersonalschlüssel besteht aus päd. Fachkräften, § 16 Abs. 1/2; weiteres geeignetes Personal wird bei der Mindestpersonalausstattung nicht angerechnet, § 16 Abs. 6)

    So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.

    Vorbereitungs- und Verfügungszeit

    Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Thüringen bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.

    Verfügungs- & Vorbereitungszeit

    Im Faktor / Paket

    in Bemessungswert eingerechnet

    Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht, nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.

    Ausfall (Krankheit & Urlaub)

    Im Faktor / Paket

    Personalschlüssel § 16 Abs. 3 enthält die fachliche Arbeit außerhalb der Gruppe sowie mögliche Ausfallzeiten durch Urlaub/Krankheit (Vertretung implizit)

    Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt, der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.

    Leitungszeit

    Teils enthalten

    Leitung gestaffelt nach Größe separat (§ 17 Abs. 3)

    Leitung ist gesondert geregelt (Deputat, Sockel, Prozentsatz), siehe Landestext.

    Gewichtung besondere Kinder & Integration

    Behinderung / Inklusion

    Inhalt bald verfügbar

    Sprachförderung

    Inhalt bald verfügbar

    Integration

    • Gemeinsame/integrative Förderung über Fachliche Empfehlung (2016) + Eingliederungshilfe (SGB IX), nicht über den § 16-Schlüssel
    • Integrative Gruppe: reduzierte Größe + zusätzl. heilpäd. Fachkraft; Einzelintegration mit Zusatzkraft, konkrete Gruppengrößen/Stunden noch verbatim zu prüfen

    Sozialraum / Sozialarbeit

    Inhalt bald verfügbar

    Weitere Gewichtungen

    • Landeszuschuss 50 €/Monat je Kind mit erhöhtem Förderbedarf (§ 7 Abs. 4 ThürKigaG; für 0,675 % U2 / 2,25 % 2–3 J. / 4,5 % 3–6,5 J.)

    Besondere Situationen

    Ausflug

    jaFaktor 10

    Vor-/Nachbereitung (in Kita, Öffnungszeit)

    nein

    Verfügungszeit ist nicht im Faktor „Im Faktor enthalten“ ausgewiesen. Vor-/Nachbereitung zählt nicht als anwesende Kraft.

    Vor-/Nachbereitung (in Kita, außerhalb Öffnungszeit)

    unklar

    Fragen Sie Ihren Träger

    Vor-/Nachbereitung (außer Kita)

    nein

    Folgt aus „Vor-/Nachbereitung (in Kita, Öffnungszeit)“ = nein, außerhalb der Kita ohnehin nicht anwesend.

    Praxisanleitung

    Praxisanleitung über Fachkraft mit reduzierter Gruppenpräsenz; Förderpauschale für PiA-Stellen

    Hier lässt das Gesetz Luft für Entscheidungen des Trägers

    • Alle Bemessungswerte sind gesetzliche VZÄ/Kind nach § 16 Abs. 3 (inkl. fachlicher Arbeit außerhalb der Gruppe + Ausfallzeiten); Hort bezieht sich auf 4h-, Krippe/KG auf 9h-Basis
    • Unter 1 Jahr (1:4) vs. 1-2 Jahre (1:6) vs. 2-3 Jahre (1:8), eigene Stufen, Zuordnung im Stellenplan liegt bei Ihnen
    • Übergangsregelung Fachkräftemangel (§ 35 Abs. 7, bis 31.07.2026) + LJA-Einzelfall, wann Sie sie nutzen, ist Trägerentscheid
    • Vor-/Nachbereitung (in Kita, außerhalb Öffnungszeit): im Gesetz nicht eindeutig geregelt, mit dem Träger klären

    Quellen & Rechtsnormen

    § 16 Abs. 2/3, § 17 Abs. 3 ThürKigaG · Viertes Gesetz zur Änderung des ThürKigaG (in Kraft 01.08.2024: Ü3 einheitlich 1:12, mind. 3 Fachkräfte, Übergang § 35 Abs. 7 bis 31.07.2026)

    Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.

    Einzelzulassung möglich

    • Übergangsbestimmung § 35 Abs. 7 ThürKigaG: bei Fachkräftemangel dürfen für Ü3 die alten Werte (1:12/1:14/1:16) bis zum 31.07.2026 fortgelten; ab 01.08.2026 ist 1:12 für alle Ü3 verbindlich • LJA-Einzelfallzulassung möglich (Einzelfall / Fachkräftemangel) • Bei nicht gesichertem Mindestschlüssel: aufsichtsrechtliches Eingreifen → Anhörung, ggf. Belegungs-/Aufnahmestopp

    Kontrolle & Prüfintervalle

    Jährlich / anlassbezogen - Betriebserlaubnis und Aufsicht durch das überörtliche Landesjugendamt beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (§ 45 SGB VIII); die Kita-Aufsicht prüft die Einhaltung des Mindestpersonalschlüssels (Stichtagsprüfung aller Thüringer Kindergärten zum 01.03.2026)

    Reformen & Gesetzesänderungen in Thüringen

    Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Thüringen, chronologisch sortiert.

    1. 01.08.2024

      Viertes Gesetz: Ü3 harmonisiert auf 1:12 (vorher 1:14/1:16); Mindestzahl von zwei auf drei Fachkräfte erhöht. 2-3 J. bleibt 1:8.

    Häufige Fragen zur Personalbemessung in Thüringen

    Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Thüringen.

    Wie hoch ist der Personalschlüssel im Kindergarten in Thüringen?

    In Thüringen gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 3,20 · 1:4, 2 J. (Krippe) · 1,60 · 1:8, Schulkind (Hort) · 0,64 · 1:20. Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 2/3, § 17 Abs. 3 ThürKigaG · Viertes Gesetz zur Änderung des ThürKigaG (in Kraft 01.08.2024: Ü3 einheitlich 1:12, mind. 3 Fachkräfte, Übergang § 35 Abs. 7 bis 31.07.2026).

    Wie viele Erzieher pro Kind braucht eine Kita in Thüringen?

    Der Betreuungsschlüssel in Thüringen hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 3,20 · 1:4, 2 J. (Krippe) · 1,60 · 1:8, Schulkind (Hort) · 0,64 · 1:20. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Personalschlüssel bei 9h/4h); Rechtsgrundlage: § 16 Abs. 2/3, § 17 Abs. 3 ThürKigaG · Viertes Gesetz zur Änderung des ThürKigaG (in Kraft 01.08.2024: Ü3 einheitlich 1:12, mind. 3 Fachkräfte, Übergang § 35 Abs. 7 bis 31.07.2026).

    Welches Gesetz regelt die Personalbemessung von Kitas in Thüringen?

    Die Personalbemessung in Thüringen ist geregelt in: § 16 Abs. 2/3, § 17 Abs. 3 ThürKigaG · Viertes Gesetz zur Änderung des ThürKigaG (in Kraft 01.08.2024: Ü3 einheitlich 1:12, mind. 3 Fachkräfte, Übergang § 35 Abs. 7 bis 31.07.2026). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Personalschlüssel bei 9h/4h".

    Sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in Thüringen eingerechnet?

    Ja. In Thüringen sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in der gesetzlichen Personalbemessung bereits eingerechnet. Träger müssen diese mittelbare pädagogische Arbeit nicht separat aufschlagen.

    Wer kontrolliert die Einhaltung der Personalbemessung in Thüringen?

    Jährlich / anlassbezogen - Betriebserlaubnis und Aufsicht durch das überörtliche Landesjugendamt beim Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (§ 45 SGB VIII); die Kita-Aufsicht prüft die Einhaltung des Mindestpersonalschlüssels (Stichtagsprüfung aller Thüringer Kindergärten zum 01.03.2026) Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.

    Welche besonderen Personalvorgaben gelten in Thüringen?

    • Mindestpersonalschlüssel besteht ausschließlich aus päd. Fachkräften (§ 16 Abs. 1 ThürKigaG) • Weiteres geeignetes Personal / Assistenzkräfte können die Fachkräfte unterstützen, werden aber bei der Mindestpersonalausstattung nach § 16 Abs. 4 NICHT angerechnet (§ 16 Abs. 6 ThürKigaG); Kosten als Betriebskosten (§ 22 Abs. 1 S. 2 Nr. 1) • Auszubildende/Praktikanten zusätzlich (Anrechnung auf Mindestschlüssel nicht aus § 16 verifiziert)

    Was hat das Vierte Gesetz zur Änderung des ThürKigaG (in Kraft 01.08.2024) verändert?

    Das Vierte Gesetz harmonisiert alle Ü3-Schlüssel auf 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 1,07 · 1:12 (vorher 1:14 / 1:16) und erhöht die Mindestzahl von zwei auf drei Fachkräfte je Einrichtung. Der 2-3-jährigen-Schlüssel bleibt bei 2 J. (Krippe) · 1,60 · 1:8 (keine Absenkung auf 1:6). Für Säuglinge (unter 1 Jahr) gilt 0 J. (Krippe) · 3,20 · 1:4, für 1-2-Jährige 1 J. (Krippe) · 2,13 · 1:6, für Hortkinder Schulkind (Hort) · 0,64 · 1:20 auf 4-h-Basis.

    Warum hat Thüringen eine eigene Stufe für Säuglinge unter 1 Jahr?

    Thüringen ist eines der wenigen Bundesländer, das in § 16 ThürKigaG zwischen unter 1 Jahr (0 J. (Krippe) · 3,20 · 1:4) und 1-3 Jahren (1 J. (Krippe) · 2,13 · 1:6) differenziert. Die meisten anderen Länder behandeln alle Kinder unter 3 Jahren als eine Krippe-Stufe und verwenden den U3-Schlüssel auch für Säuglinge.

    Bienenstock-Kita unterstützt Träger in Thüringen

    Minutengenaue Anwesenheit pro Kind, automatische Berechnung der benötigten Fachkraftstunden nach Landesrecht und revisionssichere Tages- und Monatsberichte für Träger und Jugendamt - angepasst an die Vorgaben in Thüringen.

    Sie haben Anforderungen, die von unseren vereinheitlichten Bundesland-Zahlen abweichen? Schreiben Sie uns , wir richten gerne einen Account nach Ihren persönlichen Vorgaben ein. Haben Sie Verbesserungsvorschläge für unsere offiziellen Werte, schreiben Sie uns.