Mind. 1 Fachkraft (nach § 25b Abs. 1 oder 3) während der gesamten Öffnungszeit anwesend (§ 25c Abs. 5 HKJGB)
Fachkraftfaktor × Betreuungsmittelwert mit 22 % Ausfallausgleich nach § 25c HKJGB

Hessen rechnet nicht mit einem festen Schlüssel, sondern mit einer Formel 1: Personalstunden pro Kind und Woche = Fachkraftfaktor × Betreuungsmittelwert.
Die Faktoren hängen vom Alter ab (U3 / Ü3 / Schulkind, siehe Übersicht). Dazu kommt der Betreuungsmittelwert je nach Buchung (22,5 / 30 / 42,5 / 50 h) und seit 2020 ein Ausfall-Aufschlag von 22 % (Faktor 1,22; vorher 15 %).
Leitung liegt 20 % obendrauf 2, nicht im 1,22 enthalten. Während der ganzen Öffnungszeit muss mindestens eine Fachkraft anwesend sein 3. Personalmix nach der 2025er-Novelle 4: mind. 50 % pädagogische Fachkräfte, max. 25 % Quereinsteiger:innen, max. 25 % ergänzende Qualifikation.
Krippe
0–2 J. (U3)
1:4,1
Faktor 2,44
Kindergarten
3 J. – Schule (Ü3)
1:11,8
Faktor 0,85
Schulkind
ab Schule
1:13,7
Faktor 0,73
Altersgruppen in Hessen: Krippe (0–2 J. (U3)) · Kindergarten (3 J. – Schule (Ü3)) · Schulkind (ab Schule)
Zur Wertetabelle ↓ · synchron mit dem Bundesländer-Vergleich. Der Live-Faktor nutzt die Konvention × 10.
Hessen (§ 25c HKJGB): Personalbedarf in Personalstunden/Woche je Kind = Fachkraftfaktor (0,2 U3 / 0,07 Ü3 / 0,06 Schulkind) × Betreuungsmittelwert (22,5/30/42,5/50h je nach Buchung). Plus 22% Ausfall (seit 2020, vorher 15%) und bis zu 20% Leitung zusätzlich. Live-Faktor ist booking-unabhängig, da Mittelwert sich rauskürzt.
Leitungs-Guide: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Kita-Leitung. Träger-Guide: Verbund-Reporting, Versicherung und Personal-Tracking für Geschäftsstellen.
Live-Gegenüberstellung in Hessen: Kind-Werte je Altersgruppe (drei Spalten links), Personal = 10 je Fachkraft (Spalte rechts). Die Ampel vergleicht nur diese beiden Seiten. Kind-Wert gilt unabhängig von Halbtags- oder Ganztagsbuchung. Bienenstock rechnet ihn auf „pro Fachkraft, pro Stunde“ herunter, damit er als einfaches Verhältnis zum Personal (10 je Fachkraft) nutzbar ist.
| Name | Altervon – bis | Live-FaktorKind | P : KKind | BemessungswertKind | PersonalFachkraft |
|---|---|---|---|---|---|
| Krippe | 0–2 J. (U3) | 2,44 | 1:4,1 | 0,2 | 10 |
| Kindergarten | 3 J. – Schule (Ü3) | 0,85 | 1:11,8 | 0,07 | 10 |
| Schulkind | ab Schule | 0,73 | 1:13,7 | 0,06 | 10 |
| Fachkraft | — | — | — | — | 10 |
Zusätzlich zur Auslastung stellt Bienenstock sicher, dass folgende weitere Bedingungen zur Betriebserlaubnis jederzeit erfüllt sind.
Mind. 1 Fachkraft (nach § 25b Abs. 1 oder 3) während der gesamten Öffnungszeit anwesend (§ 25c Abs. 5 HKJGB)
Sechzehn Länder, sechzehn Formeln. Bienenstock macht daraus eine einfache Ampel: Sind gerade genug Erwachsene für die Kinder da? Drei Schritte, ohne Fachchinesisch.
Jedes anwesende Kind bekommt ein Gewicht, den Live-Faktor aus der Tabelle oben. Der kommt aus dem Personalschlüssel für Hessen ((Fachkraftfaktor × Stunden). Ein Krippenkind braucht mehr Personal als ein Hortkind, deshalb ist sein Gewicht höher.
Eine voll anwesende Fachkraft bringt den Personalwert 10. So lassen sich Kinder und Personal auf derselben Skala vergleichen. Andere Rollen (Azubis, Hilfskräfte, Leitung) sind landesspezifisch geregelt.
Geprüft wird beides:
Bienenstock macht aus dem Gesetzeswert ein Gewicht pro Kind (Live-Faktor in der Tabelle) und setzt jede anwesende Fachkraft auf 10. Die Ampel hält die Waage: Kinder-Summe ÷ Personal-Summe ≤ 1 bedeutet genug Personal.
Personal = 10 je Fachkraft · Kind = Live-Faktor aus der Tabelle
Fachkraftfaktor × Betreuungsmittelwert + 22 % Ausfall (§ 25c HKJGB)
Fachkraftfaktor U3: 0,2 · Ü3: 0,07 · Schulkind: 0,06
Booking-Mittelwert kürzt sich raus → Live-Faktor ist buchungs-unabhängig. 22 % Ausfall seit 2020 (vorher 15 %). Leitungszeit (bis 20 %) wird separat aufgeschlagen.
Sechs U3-Kinder (je 2,44) und zwei Fachkräfte (je 10):
Denselben Stand sehen Sie live und als Mittel über Tag, Woche und Monat. Kippt einer davon, merken Sie es im Verbund-Portal.
Gleiche Logik in allen Ländern, andere Zahlen je Land. Bei Stichproben oder Audits können Sie die Ampel Schritt für Schritt nachvollziehen.
Zwölf U3-Kinder mit 42,5 Stunden Buchung: so multipliziert Hessen Faktor, Buchung und Ausfall zum Wochenbedarf.
Leitung kann bis zu 20 % obendrauf liegen.
Richtwerte aus der gesetzlichen Personalbemessung. Im Alltag können Buchungszeit, Anwesenheit und Ausfälle den Bedarf noch verschieben.
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extra: 20 % des kindbezogenen Netto-Mindestbedarfs, höchstens 1,5 Vollzeitstellen (§ 25c Abs. 3 HKJGB)
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Verbindliche Personalzusammensetzung (§ 25b HKJGB, Novelle 2025): mind. 50 % pädagogische Fachkräfte, max. 25 % Quereinsteiger:innen (DQR-4, § 25b Abs. 2 Nr. 6) und max. 25 % Kräfte mit ergänzender/profilrelevanter Qualifikation. Hessen ist das einzige Land mit expliziter Quereinsteiger-Höchstquote (25 %, seit 2023 von 15 % angehoben)
So zählt das Verhältnis: Bis das angegebene Fachkraft-zu-Hilfskraft-Verhältnis erreicht ist, wird eine Hilfskraft mit Faktor 10 in Bienenstock live angerechnet. Ist das Verhältnis ausgeschöpft, zählt jede weitere Hilfskraft nicht mehr mit.
Was in den Tabellenwerten und im Live-Faktor für Hessen bereits steckt, und was nicht. Die Kurztexte zeigen den Wortlaut aus dem Landesdatensatz. Ob Vorbereitungs- und Verfügungszeit im Personalwert steckt, regelt jedes Bundesland anders, mal ist sie in den Faktor eingerechnet, mal muss sie separat ausgewiesen werden. Bienenstock modelliert seine Live-Werte nach genau dieser Landeskonvention: ist die Zeit eingerechnet, zählt sie auch live mit; ist sie es nicht, bleibt sie außen vor.
Fachkraftfaktor = kindbezogener Netto-Mindestbedarf inkl. mittelbarer pädagogischer Arbeit (kein separater Verfügungszeit-Abzug in Hessen)
Mittelbare pädagogische Arbeit (Vorbereitung, Dokumentation, Elterngespräche) ist im gesetzlichen Personalwert mitgedacht, nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
+22 % separat in § 25c Abs. 1 (im Live-Faktor als × 1,22, seit 01.08.2020, vorher 15 %)
Krankheit und Urlaub sind im Personalpaket berücksichtigt, der Personalschlüssel ist bewusst höher (z. B. Ausfall-Prozentsatz oder Personalrückhalt im Gesetz), nicht als eigene Stundenzeile ausgewiesen.
Leitung +20 %, max. 1,5 VZS separat in § 25c Abs. 3
Leitung ist gesondert geregelt (Deputat, Sockel, Prozentsatz), siehe Landestext.
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Verfügungs-/Vorbereitungszeit ist bereits im Faktor enthalten. Vor-/Nachbereitung während der Öffnungszeit zählt als anwesende Kraft.
Fragen Sie Ihren Träger
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§ 25b Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 HKJGB: Fachkräfte bis 50 % anrechenbar · Praxisanleitung über Förderprogramm „Fachkräfteoffensive“
§§ 25b, 25c HKJGB · Novellierung 2020 (Ausfall 15% → 22%)
Für rechtsverbindliche Aussagen bitte das jeweilige Landesjugendamt heranziehen. Die Werte werden zellenweise verifiziert und können sich durch Gesetzesänderungen aktualisieren.
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Wichtige Änderungen am Personalschlüssel und an den gesetzlichen Vorgaben für Kindertagesstätten in Hessen, chronologisch sortiert.
Ausfallzeitfaktor erhöht von 15 % auf 22 % (§ 25c Abs. 1).
Neuer Fachkraftkatalog § 25b (seit 03.08.2023): DQR-6 → DQR-4, Quereinsteiger-Höchstquote 15 % → 25 %.
10. HKJGB-Novelle: verbindliche Personalquote 50/25/25 (§ 25b); Teile in Kraft ab 01.08.2026; Übergangsfrist bis 30.06.2027. Fachkraftfaktoren/22 %/20 % unverändert.
Antworten auf die häufigsten Fragen von Trägern, Kita-Leitungen und Verwaltungen zum Personalschlüssel und zu den gesetzlichen Vorgaben in Hessen.
In Hessen gelten aktuell folgende Personal-Kind-Verhältnisse: 0 J. (Krippe) · 2,44 · 1:4,1, 2 J. (Krippe) · 2,44 · 1:4,1, Schulkind (Hort) · 0,73 · 1:13,7. Rechtsgrundlage: §§ 25b, 25c HKJGB · Novellierung 2020 (Ausfall 15% → 22%).
Der Betreuungsschlüssel in Hessen hängt von der Altersgruppe ab: 0 J. (Krippe) · 2,44 · 1:4,1, 2 J. (Krippe) · 2,44 · 1:4,1, Schulkind (Hort) · 0,73 · 1:13,7. Diese Werte sind das gesetzliche Minimum (Fachkraftfaktor × Stunden); Rechtsgrundlage: §§ 25b, 25c HKJGB · Novellierung 2020 (Ausfall 15% → 22%).
Die Personalbemessung in Hessen ist geregelt in: §§ 25b, 25c HKJGB · Novellierung 2020 (Ausfall 15% → 22%). Das verwendete Bemessungsmodell ist die „Fachkraftfaktor × Stunden".
Ja. In Hessen sind Verfügungs- und Vorbereitungszeiten in der gesetzlichen Personalbemessung bereits eingerechnet. Träger müssen diese mittelbare pädagogische Arbeit nicht separat aufschlagen.
Die Aufsicht erfolgt durch das jeweilige Landesjugendamt im Rahmen der Betriebserlaubnis nach § 45 SGB VIII. Bei dauerhafter Unterschreitung der gesetzlichen Vorgaben kann die Betriebserlaubnis eingeschränkt oder die Förderung gekürzt werden.
• Fachkraftfaktor × Betreuungsmittelwert = Personalbedarf in h/Wo/Kind • +22% Ausfallzeit on top (Krankheit/Urlaub/Fortbildung)
Personalbedarf in Personalstunden pro Woche pro Kind = Fachkraftfaktor (0 J. (Krippe) · 2,44 · 1:4,1 für U3 / 3 J. bis Schule (Kindergarten) · 0,85 · 1:11,8 für Ü3 / Schulkind (Hort) · 0,73 · 1:13,7 für Schulkinder) × Betreuungsmittelwert (22,5 / 30 / 42,5 / 50 h je nach Buchung) × 1,22 (22 % Ausfall) + bis zu 20 % Leitung obendrauf.
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